DE69721872T2 - Methode und Aufzeichnungsträger zur Spurnachführung auf einem mehrspurigen Longitudinalaufzeichnungsträger - Google Patents

Methode und Aufzeichnungsträger zur Spurnachführung auf einem mehrspurigen Longitudinalaufzeichnungsträger Download PDF

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Aufzeichnungsverfahren für Mehrspuraufzeichnungsvorrichtungen. Derartige Vonichtungen ermöglichen, mehrere longitudinale Spurbündel auf einem Informationsmedium aufzuzeichnen. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Informationsmedium, das mehrere longitudinale Spurbündel trägt, die spezielle Spuren mit Spurverfolgungsinformationen aufweisen.
  • 1 zeigt schematisch, wie im Stand der Technik auf einem Informationsmedium aufgezeichnet werden kann. Die Mehrspuraufzeichnung erfolgt auf einem Magnetband 1 unter Verwendung eines Aufzeichnungs- und/oder Lesekopfes 2 (im Vergleich zu dem Band 1 vergrößert gezeigt). Der Schreibteil des Kopfes 2 umfaßt einen Matrixkopf 3, der das gleichzeitige Aufzeichnen mehrerer Spuren (nicht gezeigt), z. B. von 80 parallelen Spuren in einem longitudinalen Spurbündel 4, zuläßt. Jede Spur wird unter Verwendung eines aktiven Teils 5 des Matrixkopfes 3 aufgezeichnet. Die Aufzeichnung der Spuren erfolgt mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit zwischen dem Matrixkopf 3 und dem Magnetband 1, die relativ langsam zu sein scheint. Eine aktuelle Matrixkopfkonstruktion ermöglicht ein Anordnen der aktiven Teile 5 in Abständen voneinander, was einen Spurabstand von 7 Mikrometern zwischen gleichzeitig aufgezeichneten Spuren zur Folge hat. Durch eine transversale Grobpositionierung des Kopfes 2, d. h. über die Bandbreite, ist es möglich, mehrere Spurbündel 4 benachbart zueinander auf einem Magnetband 1 aufzuzeichnen.
  • Ein Lesen von Spuren auf dem Magnetband 1 kann unter Verwendung eines Leseteils 6 des Kopfes 2 erfolgen. Eine Wiedergabe der in den Spuren enthaltenen Informationen erfordert, die 80 Spuren eines Spurbündels 4 gleichzeitig zu lesen. Der Leseteil 6 weist einen magnetooptischen Wandler (nicht gezeigt) auf, der den Kerr-Effekt und eine CCD-Anordnung 7 verwendet. Während des Lesens wird ein Lichtstrahl in Abhängigkeit von einer Magnetisierung der einzelnen Spuren moduliert und auf die CCD-Anordnung 7 projiziert.
  • Die longitudinalen Spurbündel 4 sind parallel zueinander. Eine longitudinale Steuerspur 8, die sich am unteren Rand 9 des Magnetbandes 1 befindet, enthält Ausrichtungsinformationen. Die Ausrichtungsinformationen können beispielsweise verwendet werden, um eine longitudinale Position auf dem Magnetband 1 zu finden. Die Ausrichtungsinformationen könnten eine Folge von Signalen sein, die während des Aufzeichnens und/oder Auslesens von Spurbündeln gelesen und gezählt werden, um eine relative longitudinale Position zu bestimmen. Die Steuerspur 8 kann induktiv unter Verwendung eines hierzu vorgesehenen magnetischen Steuerkopfes (nicht gezeigt) gelesen werden.
  • Für die Aufzeichnung jedes einzelnen Spurbündels 4 erfolgt eine transversale Grobpositionierung des Matrixkopfes 3 unter Verwendung eines Schrittmotors (nicht gezeigt), der den Kopf 2 aktiviert. Die Abstände D zwischen den Spurbündeln 4 müssen aus Fehlertoleranzgründen relativ groß sein, z. B. 112 Mikrometer.
  • Eines der Probleme, zu denen in der vorliegenden Erfindung eine Lösung gesucht wird, besteht darin, ein Informationsmedium und/oder ein Aufzeichnungsverfahren zu ermitteln, das während des Aufzeichnens und der Wiedergabe von Spurbündeln eine Spurverfolgung, d. h. eine relativ genaue transversale Positionierung des Kopfes 2 bezüglich eines Spurbündels, ermöglicht. Abgesehen davon sollten das Medium und/oder das Verfahren ein Wiedergewinnen von Ausrichtungsinformationen von dem Magnetband während einer Schnelldurchsuchung ermöglichen, d. h., wenn der Kopf 2 und das Magnetband 1 relativ zueinander mit einer Suchgeschwindigkeit bewegt werden, die größer ist als die Aufzeichnungs- und/oder Lesegeschwindigkeit.
  • Die Lösung des obenerwähnten Problems wurde in einem Verfahren zur Aufzeichnung longitudinaler Spuren auf einem Informationsmedium ermittelt, wobei das Aufzeichnen auf das und/oder das Lesen von dem Informationsmedium unter Verwendung eines Aufzeichnungs- und/oder Lesekopfes erfolgt und wobei in dem Informationsmedium mehrere Spurbündel, wovon jedes einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und zwischen den oberen und unteren Seitenrändern jeweils mehrere parallele longitudinale Spuren aufweist, parallel zueinander aufgezeichnet werden; das Verfahren weist einen Schritt des Aufzeichnens von Spurverfolgungsinformationen in speziellen Spuren in dem Spurbündel auf, wobei die speziellen Spuren aneinandergrenzen. In dem US-Patent Nr. 5.229.895 (Shwarz), das sich in den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 10 widerspiegelt, ist ein derartiges Verfahren zur Lokalisierung der Spurverfolgungsinformationen für ein Spwbündel in einer speziellen Spur beschrieben, bei dem die speziellen Spuren aneinandergrenzen.
  • Eine weitere Lösung zu dem obenerwähnten Problem kann in einem Informationsspeichermedium gefunden werden, das auf einer Oberfläche mehrere longitudinale Spurbündel trägt, wobei jedes der Spurbündel einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und mehrere benachbarte parallele Spuren aufweist, wobei die Spurbündel zueinander parallel sind; wobei jedes der Spwbündel spezielle Spuren umfaßt, die Spurverfolgungsinformationen enthalten, wobei die speziellen Spuren aneinanderangrenzen.
  • Die in der Steuerspur enthaltenen Informationen können auf die speziellen Spuren übertragen werden, was die Beseitigung der Steuerspur und des hierzu vorgesehenen magnetischen Steuerkopfes ermöglicht. Die speziellen Spuren stellen zusätzliche Spurverfolgungsinformationen bereit, die während des Aufzeichnens und/oder der Wiedergabe der Spwbündel mit dem Aufzeichnungs- und/oder Lesekopf verwendet werden können.
  • Eine Lösung ist gemäß der Erfindung ein Verfahren zum Aufzeichnen longitudinaler Spuren auf einem Informationsmedium. Das Aufzeichnen auf dem und/oder das Lesen von dem Informationsmedium erfolgt unter Verwendung eines Aufzeichnungs- und/oder Lesekopfes, wobei in dem Informationsmedium mehrere Spurbündel, wovon jedes einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und zwischen den oberen und unteren Seitenrändern jeweils mehrere parallele longitudinale Spuren aufweist, parallel zueinander aufgezeichnet werden. Bei diesem Verfahren zum Aufzeichnen longitudinaler Spuren werden Spurverfolgungsinformationen in speziellen Spuren in dem Spurbündel aufgezeichnet, wobei sich die Spurverfolgungsinformationen für alle der Spurbündel in den speziellen Spuren entweder am oberen oder am unteren Rand eines benachbarten Spurbündels befinden und die speziellen Spuren aneinandergrenzen. Das Verfahren zum Aufzeichnen von longitudinalen Spuren ist gekennzeichnet durch das Aufzeichnen von wenigstens vier speziellen Spuren, wovon zwei innere Spuren sind und wovon zwei äußere Spuren sind, wobei sich die inneren Spuren zwischen den äußeren Spuren befinden und durch Darstellen der Spurverfolgungsinformationen durch Hinzufügen von Eigenschaften zu jedem von mehreren Oberflächenbereichen in den äußeren und inneren Spuren, wobei Oberflächenbereichen wenigstens eine erste und eine zweite Eigenschaft hiervon hinzugefügt wird, derart, daß:
    • – entweder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche in den beiden inneren Spuren verschieden sind,
    • – oder die Eigenschaften der aneinandergrenzenden Oberflächenbereiche in den beiden inneren Spuren gleich sind und die Eigenschaften der aneinandergrenzenden Oberflächenbereiche in einer inneren Spur und in einer äußeren Spur verschieden sind.
  • Eine Lösung kann ferner in einem Informationsspeichermedium gefunden werden:
    • – das auf einer Oberfläche mehrere longitudinale Spurbündel trägt, wobei jedes der Spurbündel einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und mehrere benachbarte parallele Spuren aufweist, wobei die Spurbündel zueinander parallel sind,
    • – wobei jedes der Spurbündel spezielle Spuren umfaßt, die Spurverfolgungsinformationen enthalten, die sich für alle der Spurbündel in den speziellen Spuren im oberen oder im unteren Rand eines benachbarten Spurbündels befinden und die speziellen Spuren aneinander angrenzen,
    • – wobei für jedes der Spurbündel die speziellen Spuren zwischen zwei äußeren Spuren zwei aneinandergrenzende innere Spuren umfassen,
    • – wobei die äußeren und inneren Spuren Oberflächenbereiche besitzen, die wenigstens eine erste oder eine zweite Eigenschaft aufweisen, derart, daß:
    • – entweder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche in beiden inneren Spuren verschieden sind;
    • – oder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche in beiden inneren Spuren gleich sind und die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche in einer äußeren Spur und in einer inneren Spur verschieden sind.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindungen ergeben sich aus der folgenden Beschreibung mehrerer Beispiele mit Bezug auf die beigefügten 1 bis 4.
  • 1 enthält eine schematische Darstellung von Spurbündeln und einer Steuerspur.
  • 2 enthält eine schematische Darstellung von Spurbündeln mit speziellen Spuren.
  • 3 enthält eine schematische Darstellung eines Beispiels für spezielle Spuren.
  • 4 enthält eine schematische Darstellung eines weiteren Beispiels für spezielle Spuren.
  • Die Beispiele und Figuren sind lediglich zur Erläuterung gegeben und folglich nicht einschränkend für die vorliegende Erfindung. Zur Bezugnahme auf die gleichen Positionen werden überall in den 1 bis 4 die gleichen Bezugszeichen verwendet.
  • Von dem Stand der Technik her ist bekannt, daß eine Spurverfolgungsvorrichtung verwendet wird, um den Kopf 2 bezüglich eines Spurbündels 4 genau zu positionieren. Die Spurverfolgungsvorrichtung ermöglicht typisch eine genauere Positionierung als der Schrittmotor und wird deshalb als eine Ergänzung zu dem Schrittmotor verwendet. Der Spurverfolgungsvorrichtung wird ein Spurverfolgungssignal zugeführt, das eine Position des Kopfes relativ zu einer Spur in einer Richtung, die typischerweise senkrecht zu der Spur ist, angibt. Das Spurverfolgungssignal kann auf verschiedene Arten erhalten werden.
  • In 2 ist ein Informationsmedium 90 gemäß der Erfindung gezeigt, in dem ein Spurbündel 10 spezielle Spuren 11 aufweist. Die speziellen Spuren 11, enthalten Spurverfolgungsinformationen (nicht gezeigt). Das Spurverfolgungssignal kann nach dem Lesen der speziellen Spuren 11 durch Auswertung der Spurverfolgungsinformationen erhalten werden. Ein neues Spurbündel 12 kann durch die Positionierung des Kopfes 2 relativ zu dem vorher aufgezeichneten Spurbündel 10 aufgezeichnet werden. Um den Kopf 2 zu positionieren, werden die speziellen Spuren 11 gelesen und die in ihnen enthaltenen Spurverfolgungsinformationen ausgewertet, um sie der Spurverfolgungsvorrichtung zuzuführen. Der Kopf 2 ist derart positioniert, daß der Matrixkopf 3 das vorher aufgezeichnete Spurbündel 10 beim Aufzeichnen des neuen Spurbündels 12 nicht überschreibt. Um ein weiteres Spurbündel aufzuzeichnen, kann das Verfahren erneut unter Verwendung spezieller Spuren 13 in dem neuen Spurbündel 12 angewendet werden. Auf diese Art ist es möglich, mehrere Spurbündel über die Magnetbandbreite aufzuzeichnen. Die Positionierung des Matrixkopfes 3 kann mit einer relativ hohen Genauigkeit erfolgen, was zu minimalen Abständen zwischen den Spurbündeln, d. h. kleiner als im Stand der Technik, führt. Folglich kann die Aufzeichnungskapazität des Informationsmediums 9 vergrößert werden.
  • Die speziellen Spuren 11, 13 können im wesentlichen auf einem Seitenrand innerhalb jedes Spurbündel 10, 12, z. B. auf dem unteren Seitenrand, aufgezeichnet werden. Ein Kopf 2, der ein Leseteil 6 mit einer CCD-Anordnung 7 besitzt, das nur etwas breiter als ein Spurbündel ist, kann verwendet werden, um das neue Spurbündel 12 und die speziellen Spuren 11 in dem vorher aufgezeichneten Spurbündel 10 zu überlappen. In dem Informationsmedium 90 kann eine Steuerspur, wie die in 1 gezeigte Steuerspur 8, weggelassen werden.
  • Die speziellen Spuren 11, 13 können außerdem zur Spurverfolgung während des Lesens der Spurbündel 10, 12, in denen sie jeweils enthalten sind, verwendet werden. Die in den, speziellen Spuren enthaltenen Spurverfolgungsinformationen werden in Verbindung mit der Spurverfolgungsvorrichtung verwendet, um den Kopf 2 genau auf dem Spurbündel, das gelesen wird, positioniert zu halten.
  • 3 zeigt schematisch einen longitudinalen Teil von vier aneinandergrenzenden speziellen Spuren 14, 16, 17 und 18; die in einem Spurbündel gemäß der Erfindung verwendet werden können. Die beiden inneren speziellen Spuren 16 und 17 befinden sich zwischen den äußeren Spuren 14 und 18. Die speziellen Spuren 14, 16, 17 und 18 besitzen die Oberflächenbereiche 19 bis 23, die eine von zwei Eigenschaften aufweisen. Eine erste Eigenschaft ist unter Verwendung einer angemusterten Fläche und eine zweite Eigenschaft unter Verwendung einer schraffierten Fläche in 3 dargestellt. Die erste Eigenschaft könnte Beispielsweise sein, daß die Oberfläche gelöscht ist, d. h. nicht magnetisiert ist. Die zweite Eigenschaft könnte beispielsweise sein, daß die Oberfläche magnetisiert ist. Die äußeren Spuren 14 und 18 besitzen Gesamtoberflächenbereiche 19, welche die erste Eigenschaft aufweisen. Jede innere Spur besitzt innere Oberflächenbereiche 20 bis 23, welche die erste Eigenschaft (21, 23) oder die zweite Eigenschaft (20, 22) aufweisen. Die inneren Oberflächenbereiche bilden longitudinal abwechselnde Folgen, z. B. 20, 21, 20 ... oder 22, 23, 22 ..., die von der inneren Spur abhängen. Die Oberflächenbereiche 20 oder 21 einer inneren Spur grenzen jeweils an die Oberflächenbereiche 23 oder 22, die jeweils eine verschiedenartige Eigenschalt in der anderen inneren Spur aufweisen. Die Oberflächenbereiche 19 bis 23 bilden ein Muster, das dazu verwendet wird, die Spurverfolgungsinformationen, zu codieren.
  • Die Größe der Oberflächenbereiche 20 bis 23 kann so ausgewählt sein, daß sie ein Großformat besitzen, z. B. eine ausreichende longitudinale Ausdehnung, was ermöglicht, sie mit hoher Durchsuchungsgeschwindigkeit zu lesen und auszuwerten. Auf diese Art enthalten die speziellen Spuren 14 bis 18 Informationen, die auch während einer Schnelldurchsuchung lesbar sind.
  • Während des Aufzeichnens oder der Wiedergabe können die Spurverfolgungsinformationen durch gleichzeitiges Lesen jeder inneren Spur und Auswerten der erhaltenen Lesesignale erhalten werden. Die Kanäle 24 und 25 des Leseteils 6 (nicht gezeigt) sind schematisch in verschiedenen Ausrichtungspositionen a, b, und c auf die inneren Spuren 16 und 17 dargestellt. In der Ausrichtungsposition b ist der Leseteil 6 genau auf den inneren Spuren 16 und 17 positioniert, die Lesesignale 26 und 27, die von den jeweiligen Kanälen 24 und 25 erhalten werden, kommen einzig von den inneren Spuren 16 und 17 und haben eine maximale Amplitudenhöhe. In der Ausrichtungsposition a ist der Leseteil 6 zur inneren Spur 17 hin versetzt. Die vom Kanal 24 erhaltenen Lesesignale 28 und 29 kommen abwechselnd von den inneren Spuren 16 und 17, während die vom Kanal 25 erhaltenen Lesesignale 30 allein von der inneren Spur 17 kommen. In der Ausrichtungsposition c ist der Leseteil 6 zu der inneren Spur 16 hin versetzt. Die vom Kanal 25 erhaltenen Lesesignale 31 und 32 kommen abwechselnd von den inneren Spuren 16 und 17, während die vom Kanal 24 erhaltenen Lesesignale 33 allein von der inneren Spur 16 kommen.
  • Die Oberflächenbereiche 22 in der inneren Spur 17 können durch Oberflächenbereiche ersetzt sein, die eine dritte Eigenschaft besitzen. Die dritte Eigenschaft kann beispielsweise eine Magnetisierung sein, die von der Magnetisierung der Oberflächenbereiche 20 verschieden ist. Auf diese Art ist leichter zu unterscheiden, ob ein Signal entweder auf Kanal 24 oder 25 vom Lesen einer inneren Spur 16 oder 17 herrührt, da das Lesesignal eine Funktion der Eigenschaften der Oberflächenbereiche ist.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung eines anderen Musters, das von den Oberflächenbereichen 34 und 35 in vier speziellen Spuren, d. h. in den äußeren Spuren 36, 37 und in den inneren Spuren 38, 39, gebildet wird. Die Oberflächenbereiche 34 und 35 besitzen jeweils eine erste und eine zweite Eigenschaft. Die erste und die zweite Eigenschaft können beispielsweise eine Magnetisierung mit entgegengesetzten Vorzeichen sein, jedoch derart, daß ein Signal, das erhalten wird, indem ein Oberflächenbereich gelesen wird, der die erste Eigenschaft prä sentiert, und ein Signal, das erhalten wird, indem ein Oberflächenbereich mit einer gleichen Größe wie der vorherige gelesen wird, der aber die zweite Eigenschaft präsentiert, sich zu einem Lesesignal mit dem Wert null addieren. Die Oberflächenbereiche in jeder der inneren Spuren 3 8 und 39 bilden eine longitudinal abwechselnde Folge von Oberflächenbereichen 34, 35, 34 ..., so daß die Oberflächenbereiche 34 in einer inneren Spur 38 und die Oberflächenbereiche 34 in der anderen inneren Spur 39 aneinandergrenzen. Die äußeren Spuren 36 und 37 enthalten longitudinal abwechselnde Folgen der Oberflächenbereiche 34 und 35, so daß die Oberflächenbereiche 34 der äußeren Spuren 36 und 37 jeweils mit den Oberflächenbereichen 35 der inneren Spuren 38 und 39 aneinandergrenzen.
  • Die Kanäle 24 und 25 des Leseteils 6 (nicht gezeigt) sind schematisch in verschiedenen Ausrichtungspositionen a, b und c auf den inneren Spuren 38, und 39 dargestellt.
  • In der Position b werden die Signale 40, 41 und 42, 43 von den Kanälen 24 und 25 erhalten, die von den inneren Spuren 38 und 39 kommen. Die Signale 40, 41 und 42, 43 können jeweils in ein erstes und ein zweites Gleichstromsignal (nicht gezeigt) umgesetzt werden. Das erste und das zweite Gleichstromsignal besitzen eine gleiche Amplitude. Ein Spurverfolgungssignal kann erhalten werden, indem das erste und das zweite Gleichstromsignal voneinander subtrahiert werden; in der Position b ist das Spurverfolgungssignal null
  • In der Ausrichtungsposition a ist der Leseteil 6 zu der inneren Spur 39 hin versetzt. Ein von Kanal 25 erhaltenes Lesesignal 44 kommt von der inneren Spur 39 und von der äußeren Spur 37. Die Signale, die von den Spuren 39 und 37 kommen, haben entgegengesetzte Vorzeichen und addieren sich zu einem Lesesignal 44 mit dem Wert null. Die von Kanal 24 erhaltenen Lesesignale 45 und 46 kommen von den beiden inneren Spuren 38 und 39. Auf eine gleiche Art, wie obenbeschrieben wurde, können ein erstes und ein zweites Gleichstromsignal von den jeweiligen Lesesignalen 45, 46 und dem Lesesignal 44 erhalten werden. Das zweite Gleichstromsignal hat einen Amplitudenwert von 0. Ein Spurverfolgungs signal, das erhalten wird, indem das erste und das zureite Gleichstromsignal voneinander subtrahiert werden, hat einen Wert mit einem bestimmten Vorzeichen.
  • In der Ausrichtungsposition c ist der Leseteil 6 zu der inneren Spur 38 hin ver setzt. Ähnlich wie in der Ausrichtungspositon a kann ein Spurverfolgungssignal mit einem Wert, der ein dem bestimmten Vorzeichen entgegengesetztes Vorzeichen besitzt, erhalten werden.
  • Folglich ist es möglich, ein Spurverfolgungssignal zu erhalten, indem die Lesesignale von den Kanälen 24 und 25 ausgewertet werden. Das Vorzeichen des Spurverfolgungssignals gibt einen Hinweis auf eine Versatzrichtung des Leseteils 6 relativ zu den inneren Spuren 38 und 39.
  • Die longitudinal abwechselnden Folgen von Oberflächenbereichen, welche die erste und zweite Eigenschaft oder die erste und dritte Eigenschaft besitzen, wie sie. in den Beispielen von 3 und 4 oben beschrieben sind, können beispielsweise einem zweiphasigen Code entsprechen. Dieser zweiphasige Code ist frei von Gleichstromanteilen (gleichstromfrei) und selbsttaktend; die in den speziellen Spuren enthaltenen Informationen können bei verschiedenen Band-/Kopf-Relativgeschwindigkeiten erhalten werden.
  • Ein Vorteil der Muster in den speziellen Spuren nach 4 wurde in der Tatsache gefunden, daß sich bei einer unbestimmten Ausrichtungsposition des Leseteils 6 relativ zu den speziellen Spuren, wie es etwa während einer Schnelldurchsuchung vorkommen kann, wenigstens einer der Kanäle 24 oder 25 die Oberflächenbereiche 35 oder 34 lediglich mit den inneren Spuren 38 und 39 völlig über- lappt und folglich ein Lesesignal mit einer hohen Amplitude liefert. Nachdem der betreffende Kanal identifiziert ist, können Informationen, die beispielsweise auf eine transversale Position des Informationsmediums relativ zu dem Leseteil 6 hinweisen, erhalten werden. Abgesehen davon können durch die Identifizierung des Kanals spezifische Kanäle des Leseteils 6 spezifischen Spuren eines Spurbündels zugeschrieben werden.
  • Abgesehen von der Spurverfolgung können die transversalen und die longitudinalen Positionsinformationen des Verfahrens nach 4 außerdem Identifizie- rungsinformationen liefern, die vielleicht in einem Oberflächenbereich der spezielten Spuren enthalten sind, um die Identifizierung eines Spurbündels zu erlauben.

Claims (17)

  1. Verfahren zum Aufzeichnen von longitudinalen Spuren auf ein Informationsmedium (90), – wobei das Aufzeichnen auf das und/oder das Lesen von dem Informationsmedium (90) unter Verwendung eines Aufzeichnungs- und/oder Lesekopfes (2) erfolgt und wobei in dem Informationsmedium (90) mehrere Spurbündel (10, 12), wovon jedes einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und zwischen den oberen und unteren Seitenrändern jeweils mehrere parallele longitudinale Spuren aufweist, parallel zueinander aufgezeichnet werden, – wobei bei dem Verfahren zum Aufzeichnen longitudinaler Spuren Spurverfolgungsinformationen in speziellen Spuren (11, 13) indem Spurbündel (10, 12) aufgezeichnet werden, wobei sich die Spurverfolgungsinformationen für alle Spurbündel in den speziellen Spuren entweder am oberen oder am unteren Rand eines benachbarten Spurbündels befinden und die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) aneinandergrenzen, gekennzeichnet: durch Aufzeichnen von wenigstens vier speziellen Spuren (14, 16, 17, 18; 36–37), wovon zwei innere Spuren (16, 17; 38, 39) sind und wovon zwei äußere Spuren (14, 18; 36, 37) sind, wobei sich die inneren Sparen (16, 17; 38, 39) zwischen den äußeren Spuren (14, 18; 36, 37) befinden und – durch Darstellen der Spurverfolgungsinformationen durch Hinzufügen von Eigenschaften zu jedem von mehreren Oberflächenbereichen (20; 21, 22, 23; 34, 35) in den äußeren (16, 17; 36, 37) und inneren (14, 18; 38; 39) Spuren, wobei Oberflächenbereichen (20–23; 34; 35) wenigstens eine erste und eine zweite Eigenschaft hiervon hinzugefügt wird, derart, daß: – entweder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche in den beiden inneren Spuren (16, 17) verschieden sind; – oder die Eigenschaften der aneinandergrenzenden Oberflächenbereiche (34, 35) in den beiden inneren Spuren (38, 39) gleich sind und die Eigenschaften der aneinandergrenzenden Oberflächenbereiche (34, 35) in einer inneren Spur (38, 39) und in einer äußeren Spur (36, 37) verschieden sind.
  2. Aufzeichnungsverfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Lesen der speziellen Spuren (11), die in einem ersten (10) der Spurbündel enthalten sind, unter Verwendung der in den speziellen Spuren (11) enthaltenen Spurverfolgungsinformationen mittels einer Spurverfolgungsvorrichtung, um den Aufzeichnungskopf (2) an einer Position anzuordnen, die eine Aufzeichnung auf das Informationsmedium (90) ermöglicht, ohne auf das erste Spurbündel (11) aufzuzeichnen, und Aufzeichnen eines zweiten (12) der Spurbündel.
  3. Aufzeichnungsverfahren nach Anspruch 1, oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die speziellen Spuren (11, 13) ferner zusätzliche Informationen wie beispielsweise Identifizierungsinformationen enthalten.
  4. Aufzeichnungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in jenen speziellen Spuren (11, 13) enthaltenen Informationen durch den Lesekopf (2) unabhängig von der Relativgeschwindigkeit zwischen dem Lesekopf (2) und dem Informationsmedium (90) gelesen werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die speziellen Spuren (11, 13) im wesentlichen an einem der oberen oder unteren, Seitenränder aufgezeichnet werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Eigenschaft einem gesamten Oberflächenbereich (19) in den äußeren Spuren (16, 17) hinzugefügt wird und daß die ersten und zweiten Eigenschaften Oberflächenbereichen (20, 21; 22, 23), die in jeder inneren Spur (14, 18) eine longitudinale Folge bilden, abwechselnd in der Weise hinzugefügt werden, daß aneinandergrenzende Oberflächenbereiche (20 bis 23 und 21 bis 22) in beiden inneren Spuren (14, 18) verschiedene Eigenschaften besitzen.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch Zuweisen der gleichen bestimmten Größe zu jedem Oberflächenbereich (20, 21, 22, 23) in den inneren Spuren (14, 18).
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Eigenschaften abwechselnd zu Oberflächenbereichen (34, 35) hinzugefügt werden, die eine longitudinale Folge in jeder inneren (38, 39) und äußeren Spur (36, 37) bilden, so daß Oberflächenbereiche (34, 35) in einer inneren Spur (38) an Oberflächenbereiche (34, 35) mit der jeweils gleichen Eigenschaft in der anderen inneren Spur (39) angrenzen und Oberflächenbereiche (34, 35) in einer inneren Spur (38, 39) an Oberflächenbereiche (35; 34) mit einer jeweils anderen Eigenschaft in einer äußeren Spur (36, 37) angrenzen.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch Zuweisen derselben bestimmten Größe zu jedem Oberflächenbereich (34, 35) in den inneren (38, 39) und äußeren (36, 37) Spuren.
  10. Informationsspeichermedium (90): – das auf einer Oberfläche mehrere longitudinale Spurbündel (10, 12) trägt, wobei jedes der Spurbündel (10, 12) einen oberen und einen unteren Seitenrand besitzt und mehrere benachbarte parallele Spuren aufweist, wobei die Spurbündel (10, 12) zueinander parallel sind, – wobei jedes der Spurbündel (10, 12) spezielle Spuren (11, 13) umfaßt, die Spurverfolgungsinformationen enthalten, die sich für alle Spurbündel in den speziellen Spuren im oberen oder im unteren Rand eines benachbarten Spurbündels befinden und die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) aneinander angrenzen, dadurch gekennzeichnet, daß: – für jedes der Spurbündel (10, 12) die speziellen Spuren (14; 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) zwischen zwei äußeren Spuren (14, 18; 36, 37) zwei aneinandergrenzende innere Spuren (16, 17; 38, 39) umfassen, – die äußeren (14, 18; 36, 37) und inneren Spuren (16, 17; 38, 39) Oberflächenbereiche (20, 21, 22, 23; 34, 35) besitzen, die wenigstens eine erste oder eine zweite Eigenschaft aufweisen, derart, daß: – entweder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche (20 bis 23) in beiden inneren Spuren (16, 17) verschieden sind; – oder die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberfächenbereiche (34, 35) in beiden inneren Spuren (38, 39) gleich sind und die Eigenschaften aneinandergrenzender Oberflächenbereiche (34, 35) in einer äußeren Spur (36, 37) und in einer inneren Spur (38, 39) verschieden sind.
  11. Informationsspeichermedium (90) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Spurbündel (10, 12) eine der speziellen Spuren (11, 13) an einen Seitenrand des Spurbündels angrenzt.
  12. Informationsmedium nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß: – die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und, 34, 35) besitzen, die eine von wenigstens einer ersten, einer zweiten und einer dritten Eigenschaft aufweisen, wobei die Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und 34, 35) Muster bilden, die dazu verwendet werden, die Spurinformationen zu codieren, – die äußeren Spuren (14, 18) einen gesamten Oberflächenbereich (19) besitzen der nur die erste Eigenschaft aufweist, wobei die inneren Oberflächenbereiche (20, 21; 22, 23) in jeder inneren Spur (16, 17) longitudinal abwechselnde Folgen von Oberflächenbereichen (20, 21; 22, 23) bilden, die die erste oder die zweite Eigenschaft aufweisen, derart, daß aneinandergrenzende Oberflächenbereiche (20 bis 23 und 21 bis 22) in beiden inneren Spuren (16, 17) verschiedene Eigenschaftenaufweisen.
  13. Informationsmedium nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß: – die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und 34, 35) besitzen, die eine von wenigstens einer ersten, einer zweiten und einer dritten Eigenschaft aufweisen, wobei die Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und 34, 35) Muster bilden, die dazu verwendet werden, die Spurinformationen zu codieren, – für jedes der Spurbündel (10, 12) die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) zwischen zwei äußeren Spuren (14, 18; 36, 37) zwei aneinandergrenzende innere Spuren (16, 17; 38, 39) umfassen, – in einer (17) der inneren Spuren die Oberflächenbereiche (22), die die zweite Eigenschaft besitzen, durch Oberflächerbereiche, die die dritte Eigenschaft besitzen, ersetzt sind.
  14. Informationsmedium nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß jeder innere Oberflächenbereich (20, 21; 22, 23) die gleiche bestimmte Größe besitzt.
  15. Informationsmedium nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß: – die speziellen Spuren (14, 16, 17, 18 und 36, 38, 39, 37) Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und 34, 35) besitzen, die eine von wenigstens einer ersten, einer zweiten und einer dritten Eigenschaft aufweisen, wobei die Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23 und 34, 35) Muster bilden, die dazu verwendet werden; die Spurverfolgungsinformationen zu codieren, – die Spurverfolgungsoberflächenbereiche (34, 35) in jeder äußeren Spur (36, 37) und in jeder inneren Spur (38, 39) longitudinal abwechselnde Folgen von Oberflächenbereichen (34, 35) bilden, die die erste oder zweite Eigenschaft aufweisen, derart, daß irgendein Spurverfolgungsoberflächenbereich (34, 35) in einer inneren Spur (38) an einen Spurverfolgungsoberflächenbereich (34, 35) in der anderen inneren Spur (39), der die jeweils gleiche Eigenschaft aufweist, angrenzt, und daß die aneinandergrenzenden Oberflächenbereiche (34, 35) zwischen den äußeren (36, 37) und den inneren Spuren (38, 39) verschiedene Eigenschaften aufweisen.
  16. Informationsmedium nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Spurverfolgungsoberflächenbereich (34, 35) die gleiche bestimmte Größe hat.
  17. Informationsmedium nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbereiche (19, 20, 21, 22, 23; 34, 35) zusätzliche Informationen enthalten.
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