DE202005011885U1 - Geschäumte Zubereitung - Google Patents

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Abstract

Geschäumte Zubereitung, die aus einer teilchenförmiges Material enthaltenden Zusammensetzung erhalten wurde, wobei das Volumen der geschäumten Zubereitung im Vergleich zum Volumen der Ausgangszusammensetzung um das mindestens 10-fache vergrößert ist und wobei die Zusammensetzung außer dem teilchenförmigen Material mindestens ein Tensid und mindestens ein Verdickungsmittel in einem flüssigen Medium enthält.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine geschäumte Zubereitung und eine zur Aufschäumung einer Zusammensetzung geeignete Vorrichtung.
  • Geschäumte Produkte sind auf dem Gebiet der Kosmetik wohl bekannt und zwar in Form von Rasierschaum, Haarfestiger, Schaumtönungen mit Oxidationsfärbemitteln, Reinigungsemulsionen, Sonnenschutzmitteln, Gesichtsmasken und dergleichen. Diese geschäumten Produkte können entweder mit Druckluft oder drucklos aufgeschäumt werden. Dazu werden entweder Aerosolbehälter oder Pumpsysteme verwendet. So beschreiben z.B. EP 0 853 500 oder EP 1 189 818 Pumpsysteme, um Flüssigkeiten, die niedrig- oder hochviskos sein können, ohne Druckluft zu verschäumen.
  • Mit den bisher zur Schaumerzeugung verwendeten Aerosolsystemen oder Pumpsystemen wurden jedoch keine Produkte verschäumt, die teilchenförmige Inhaltsstoffe enthielten, insbesondere Teilchen mit einer Größe von mehr als 200 nm. Es wurde davon ausgegangen, dass beide Systeme ungeeignet sind, da teilchenförmige Inhaltsstoffe, wie gröbere Pigmente, Perlpigmente oder Kunststoffflitter die Ausgabeeinrichtungen verstopfen oder sich die Teilchen absetzen und daher gar nicht in den Schaum gelangen. Weitere Probleme bei Aerosolen entstehen durch die Notwendigkeit, ein Treibgas zu verwenden. Wählt man das Treibgas aus unter Druckluft, Stickstoff, Stickstoffmonoxid oder Kohlendioxid, so sind besonders druckfeste Aerosolbehälter erforderlich. Luftsauerstoff und Kohlendioxid können mit den Inhaltsstoffen der Zubereitung in unerwünschter Weise reagieren. Wählt man andererseits inerte Treibgase, wie Propan/Butan, Dimethylether oder Gemische daraus aus, so resultieren neben der sehr leichten Entzündbarkeit dieser Treibgase auch Probleme bezüglich Umweltbelastungen, wie VOC-Problematik und Treibhauseffekt.
  • Bei drucklosen Pumpensystemen treten andere Probleme auf. Die bekannten Schaumapplikatoren fördern große Produktmengen, die für die erfindungsgemäß vorgesehene Anwendung nicht geeignet sind. Ein weiteres Problem besteht bei Zusammensetzungen, die teilchenförmige Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Teilchen mit einer Größe von mehr als 200 nm und einem spezifischen Gewicht, das um einen Faktor von mindestens 3 höher ist als das von Wasser oder das von den üblicherweise für kosmetische Produkte eingesetzten Lösungsmitteln, darin, dass sich die Teilchen absetzen. Die bei jedem Hub geförderte Menge wird dadurch inhomogen, insbesondere im Hinblick auf den Anteil der teilchenförmigen Inhaltsstoffe. Um eine derartige Inhomogenität zu vermeiden, muss die Masse eingedickt werden, was wiederum dazu führt, dass sich in dem Pumpsystem ein Krater oder Hohlraum bildet, der die Förderung der Masse behindert.
  • Aufgabe der Erfindung war es daher, eine Zusammensetzung zur Verfügung zu stellen, die, trotz eines Anteils an teilchenförmigen Inhaltsstoffen aufschäumbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung war es, eine Zusammensetzung bereitzustellen, die auch nach dem Abfüllen und bei längerer Aufbewahrung homogen bleibt und trotzdem über ein Pumpensystem auftragbar ist und zu einer homogenen feinschaumigen Masse führt. Weiterhin war es Aufgabe der Erfindung, eine Zusammensetzung zur Verfügung zu stellen, die ohne Anwendung von Druck in einem Pumpensystem geschäumt werden kann.
  • Die oben aufgeführten Aufgaben werden gelöst mit einer Zubereitung, wie sie in den Ansprüchen definiert wird.
  • Gegenstand der Erfindung ist insbesondere eine geschäumte Zubereitung, die aus einer teilchenförmiges Material enthaltenden Zusammensetzung erhalten wurde, wobei das Volumen der geschäumten Zubereitung im Vergleich zum Volumen der Ausgangszusammensetzung mindestens um das 10-fache, bevorzugt 10- bis 100-fache vergrößert ist und wobei die Zusammensetzung außer dem teilchenförmigen Material mindestens ein Tensid und mindestens ein Verdickungsmittel in einem flüssigen Medium enthält.
  • Es wurde überraschenderweise festgestellt, dass eine geschäumte Zubereitung mit teilchenförmigem Material hergestellt werden kann unter Verwendung eines drucklosen Pumpsystems, wenn eine Zusammensetzung als Ausgangsmaterial für die Verschäumung verwendet wird, die eine solche Menge an Tensid enthält, dass das Volumen des Schaums um mindestens das 10-fache vergrößert wird. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist ein Verdickungsmittel, das der Zusammensetzung Struktur gibt. Besonders vorteilhaft wird die erfindungsgemäße Zusammensetzung in einem Pumpsystem geschäumt, das nur sehr geringe Produktmengen fördert und diese mit einer großen Luftmenge aufschäumt. Ein Pumpsystem, wie es z.B. aus EP 0 853 500 oder EP 1 189 818 bekannt ist, kann hierzu verwendet werden. Bevorzugt wird das System so eingestellt wird, dass Produktmengen im Bereich von 0,01 bis 0,1 ml gefördert werden.
  • Erfindungsgemäß wird ein Schaum erhalten, der homogen und gleichzeitig so stabil ist, dass er beim Verteilen nicht sofort in sich zusammenfällt. Gleichzeitig enthält dieser Schaum teilchenförmiges Material, insbesondere Effektteilchen, wie Pigmente, gefärbte Pigmente, fluoreszierende Pigmente oder Flitter, die mit Hilfe des Schaums in sehr geringer Menge aufgebracht werden können. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Zubereitung ist es, dass bei der Verwendung nur die Schaummenge abgegeben wird, die benötigt wird und dass der Inhalt von der abgegebenen Menge getrennt ist, so dass mikrobiologische Probleme, wie sie bei üblicherweise in Tiegeln oder Tuben vorliegenden Kosmetika, nicht vorkommen.
  • Die geschäumte Zubereitung soll insbesondere für dekorative Zwecke im Bereich der Kosmetik eingesetzt werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist eine geschäumte Zubereitung, die ein teilchenförmiges Material enthält. Da in der Regel in kosmetische Produkte als Teilchen Pigmente in verschiedenster Form eingearbeitet werden, wird im Folgenden häufig der Ausdruck „pigmentiert" verwendet und soll jegliches teilchenförmige Material, das in kosmetische Zubereitungen eingearbeitet werden kann, umfassen.
  • Als Ausgangszusammensetzung, die zu der erfindungsgemäßen Zubereitung geschäumt wird, können fließfähige üblicherweise für kosmetische Zusammensetzungen verwendete Präparate vorgesehen werden. Geeignet sind wässrige Gele und Organogele sowie Wasser-in-Öl- oder Öl-in-Wasser-Emulsionen. Wichtig ist, dass die Ausgangszusammensetzung ausreichend fließfähig ist, um in einem Pumpsystem gefördert zu werden. Emulsionen eignen sich sehr gut sowohl mit einer kontinuierlichen wässrigen Phase als auch einer kontinuierlichen Ölphase. Diese Art von Zusammensetzung wird auf dem Gebiet der Kosmetik sehr häufig verwendet und geeignete Komponenten sind dem Fachmann bekannt. Auch Gele oder Oleogele können verwendet werden, wenn sie ausreichend fließfähig sind. Besonders geeignet sind thixotrope Gele oder Emulsionen, d.h. Massen, die beim Stehen eine gelartige Struktur bilden, bei Einwirkung von Scherkräften jedoch dünnflüssig werden. Die Zubereitung solcher thixotropen Zusammensetzungen ist dem Fachmann bekannt. Die Grundmaterialien für Emulsionen und Gele sind Wasser, wässrige Lösungsmittel, wie Wasser-Ethanol-Mischungen, Fette, Öle und Wachse und weitere auf dem Gebiet der Kosmetik übliche Inhaltsstoffe. Emulsionen enthalten in der Regel Emulgatoren und Gele enthalten in der Regel Gelbildner.
  • Als erfindungswesentliche Inhaltsstoffe enthält die Ausgangszusammensetzung ein teilchenförmiges Material, mindestens ein Tensid und mindestens ein Verdickungsmittel in einem flüssigen Medium.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält als wertbestimmenden Anteil ein teilchenförmiges Material, das ein Füllstoff, ein Pigment, ein Effektstoff, ein Metallglitter oder Kunststoffflitter oder ein sonstiges teilchenförmiges Material, das in kosmetische Zubereitungen eingearbeitet wird, sein kann. Der Anteil des teilchenförmigen Materials richtet sich nach der Art des eingesetzten Materials, nach der gewünschten Konsistenz und dem Effekt, der damit erzielt werden soll. So richtet sich der Anteil des Pigments u.a. nach der gewünschten Farbe und der Anteil an Füllstoffen nach der gewünschten Konsistenz der Masse. Als Effektmittel können z.B. glitzernde, fluoreszierende, lumineszierende, phosphoreszierende und/oder im langwelligen UV-Licht, dem sogenannten Schwarzlicht leuchtende Bestandteile eingearbeitet werden. Geeignet sind beispielsweise mit fluoreszierenden, lumineszierenden, phosphoreszierenden oder ins sonstiger Weise Éffekte liefernden Substanzen beladene Teilchen, wie sie z.B. in WO 2004/108108 beschrieben werden. Die Menge des teilchenförmigen Materials ist nicht kritisch und kann in einem breiten Bereich liegen, je nach gewünschter Wirkung, wobei sich für einige Bestandteile durch die jeweilige Kosmetikgesetzgebung eine Höchstmenge ergeben kann. Vorteil der Erfindung ist es, dass einerseits teilchenförmiges Material, gegebenenfalls in Mischung, in jeder gewünschten Menge in die Zusammensetzung eingearbeitet werden kann und geschäumt werden kann, da durch die Struktur das Material stabilisiert wird. Andererseits kann die Menge an Effektmaterial gering sein, da durch das Verschäumen die Masse sehr leicht aufgetragen werden kann und nur in sehr geringen Anteilen vorhanden sein muss, um ihre Wirkung zu entfalten.
  • Beispiele für teilchenförmiges Material sind Füllstoffe, wie z.B. Talkum, Kaolin, Stärke und modifizierte Stärke, Polytetrafluorethylenpulver (Teflon), Nylonpulver, Bornitrid, unlösliche Metallseifen, wie Mg-Stearat, Ca-Stearat, Sr-Stearat, Zn-Stearat und anorganische oder organische Pigmente. Für letztere seien beispielhaft genannt: Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxide, Chromoxid, Chromoxidhydrat, Ultramarin, Berliner Blau (Ferric Blue), Carmin bzw. die Salze der Carminsäure, Glimmer, Perlglanzmittel wie z.B. mit Titandioxid beschichtete Glimmer, farbige, mit Titandioxid und Metalloxiden beschichtete Glimmer, Bismuthoxichlorid, beschichtetes Bismuthoxichlorid, plättchenförmige Metallpulver von Aluminium, Messing, Bronze, Kupfer, Silber, Gold, die ggf. auch mit farbigen Metalloxiden beschichtet sein können, sog. „Glitter" in Form von in dünnen und feinteiligen Kunststoffplättchen aus Polyester oder dgl. immobilisierten Färbemitteln sowie Verlackungen organischer Färbemittel mit Aluminium, Barium, Calcium oder Strontium. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Bei der Auswahl dieser Zusätze ist gegebenenfalls die jeweilige nationale oder regionale Kosmetik-Gesetzgebung zu beachten.
  • Die Menge der festen Phase richtet sich bevorzugt nach der in den einzelnen Ländern durch Kosmetikgesetzgebung geregelten Höchstmenge. Diese Färbemittel werden ausgewählt unter den deckenden bis stark deckenden Färbemitteln mit mittleren Teilchengrößen zwischen 200 nm und 5 μm bei den sphärischen, pulverförmigen Färbemitteln und unter den plättchenförmigen Färbemitteln mit einer mittleren Teilchengrößen zwischen 5 und 145 μm, und insbesondere zwischen 10 und 30 μm. Die vorgenannten deckenden bis stark deckenden Färbemittel lassen sich in der pigmentierten kosmetischen Zubereitung über eine längere Lagerzeit hinreichend gut ohne Separationen in der Schwebe halten resp. durch Zugabe geeigneter Hilfsmittel wie Schüttelkugeln oder unregelmäßig geformter Abscherstücke in das Lagerbehältnis leicht wieder aufschütteln und so wieder homogen in die kosmetische Zubereitung einarbeiten.
  • Auch die Einsatzmengen liegen bevorzugt im Rahmen der durch die jeweilige Kosmetikgesetzgebung erlaubten Höchstmenge. Die Mengenanteile an Pigmenten liegen dabei in einem Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise in einem Bereich von 3 bis 15 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt in einem Bereich von 5 bis 10 Gew.-%. Wird die erfindungsgemäße Zubereitung als Lichtschutzmittel verwendet, so können ihr neben Eisenoxiden als Basiseinfärbung Ceroxid, Titandioxid und/oder Zinkoxid in Form von sog. „Nanopigmenten" mit Teilchengrößen in Bereich zwischen 5 und 25 nm in einer Menge von 1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis 8 Gew.-%, gegebenenfalls auch in Kombination mit üblichen, durch die jeweilige nationale oder regionale Gesetzgebung zugelassene, öllösliche UV-A- und/oder UV-B-Lichtfiltersubstanzen zugesetzt werden. Die obengenannten Mengenangaben für die feste Phase erfolgt wie auch in der gesamten Beschreibung in Gewichtsprozent jeweils bezogen auf die fertige Zubereitung, wenn nichts anderes angegeben ist, wobei sich die Summe aller Inhaltsstoffe der vorgenannten Zubereitung auf 100 Gew.-% ergänzen sollte. Die vorstehenden Mengenangaben sind jedoch nicht kritisch und können im Einzelfall durchaus leicht unter- oder überschritten, wobei dennoch erfindungsgemäße Zubereitungen erhalten werden.
  • Das Tensid trägt dazu bei, dass das Volumen der Zusammensetzung im gewünschten Maß vergrößert wird. Die Zusammensetzung enthält daher eine solche Menge an Tensid, dass das Volumen der Ausgangszusammensetzung beim Verschäumen um das mindestens 10-fache, bevorzugt mindestens 25-fache vergrößert wird. Es kann entweder ein Tensid oder eine Mischung von Tensiden verwendet werden. Auf dem Gebiet der Kosmetik sind viele Arten von Tensiden bekannt, die eingesetzt werden können. Das Tensid darf Haut und Schleimhäute nicht reizen und soll die anderen Inhaltsstoffe nicht in schädlicher Weise beeinflussen. Geeignet sind insbesondere anionische, amphotere und kationische Tenside. Bevorzugt wird das Tensid ausgewählt aus Natriumacylglutamat, Natriumlauroylsarcosinat, Natriumcocoylsarcosinat, Dinatriumcocoamphodiacetat, Natriumlauroyltaurat, Natriummethyllauroyltaurat, Natriumcocoyl-hydriertes Süßmandelprotein, Natrium PEG-6-Cocamidecarboxylat, Dinatriumalkylamphodiacetat, Lauroamphocarboxyglycinat, Palmiotamidopropyltrimonium Chlorid, Capryl/Capramidoproyl Betaïn oder deren Mischungen.
  • Das Tensid wird in einer solchen Menge eingesetzt, dass sich das Volumen der Ausgangszusammensetzung um mindestens das 10-fache vergrößert. Die dazu notwendige Menge hängt ab von dem jeweils eingesetzten Tensid und kann vom Fachmann leicht bestimmt werden. Die Volumenvergrößerung kann in an sich bekannter Weise bestimmt werden, indem unter Umgebungsbedingungen, üblicherweise 23°C ±2°C, das Volumen der Zusammensetzung vor dem Verschäumen und das Volumen der geschäumten Zubereitung bestimmt werden und die Volumenzunahme daraus berechnet wird. In der Regel ist ein Tensidgehalt im Bereich von 1 bis 18 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-% und insbesondere 8 bis 12 Gew.-% geeignet. Abhängig von der Art des Tensids können im Einzelfall jedoch auch geringere Menge oder auch höhere Mengen eingesetzt werden.
  • Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist ein Verdickungsmittel. Wie oben ausgeführt dient das Verdickungsmittel dazu, der Zusammensetzung eine solche Struktur zu geben, dass die Teilchen nicht absinken und gleichzeitig eine ausreichende Fließfähigkeit aufrechterhalten wird, dass die Masse gefördert werden kann. Geeignet sind insbesondere solche Verdickungsmittel, die in der Zusammensetzung einen thixotropen Zustand erzeugen. Entsprechende Verdickungsmittel sind auf dem Gebiet der Kosmetik wohl bekannt. Es können pflanzliche, organische, anorganische, und synthetische Substanzen sowie deren Mischungen verwendet werden. Geeignet sind z.B. pflanzliche Stoffe, wie Carragheen, Xanthan, Gummi Traganth, Gummi arabicum, Alginate, wie Agar-Agar und derivatisierte pflanzliche Stoffe, wie z.B. Propylenglykol-alginat; synthetische Stoffe, wie Acrylatpolymere mit polyfunktionellen Gruppen, wofür ein Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Carbomer ist; anorganische Verdickungsmittel aus der Gruppe der Bentonite, Hectorite und Montmorillonite sowie deren Derivate, wie z.B. Quaternium-18-Bentonit oder Quaternium-18-Hectorit. Mischungen der genannten Substanzen können auch verwendet werden. Das Verdickungsmittel bzw. die Verdickungsmittel werden in einer solchen Menge eingesetzt, dass die gewünschte Struktur entsteht. Geeignet ist eine Einsatzmenge im Bereich von 0,1 bis 6 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 4 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 1,0 bis 1,5 Gew.-%, jeweils abhängig von dem verwendeten Verdickungsmittel.
  • Die Menge des Verdickungsmittels richtet sich auch nach der für das vorgesehene Produkt gewünschten Viskosität. Es wurde gefunden, dass sich Zusammensetzungen dann gut verschäumen lassen, wenn sie eine Viskosität im Bereich 0,5 bis 40, bevorzugt 1 bis 20 Pa·s und besonders bevorzugt 3 bis 8 Pa·s haben. Die Viskosität wird mit 6 U/min in einem handelsüblichen Viskosimeter mit Platte/Platte-Meßeinrichtung mit 20 mm Durchmesser bei einem Plattenabstand von 400 μm bei 23 +/– 2°C bestimmt.
  • Das Verdickungsmittel wird nach Art der Basisformulierung, insbesondere der Art der zu verdickenden Phase ausgewählt. Geeignete Verdickungsmittel für ölige und wässrige Phasen sind dem Fachmann wohl bekannt und die zur Einstellung einer gewünschten Viskosität geeignete Menge kann in wenigen Versuchen herausgefunden werden.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann weitere Inhaltsstoffe enthalten, die zur Erzeugung gewünschter Eigenschaften geeignet und bekannt sind.
  • Um ein rasches Einziehen der erfindungsgemäßen Zubereitung in die Haut zu verhindern und dadurch eine bessere Verteilbarkeit am Applikationsort zu gewährleisten, werden ihr vorteilhaft Polyole mit zwei oder mehr Alkoholfunktionen zugesetzt. Beispielhaft genannt seien hierbei 1.2-Propylenglykol, Dipropylenglykol, Glycerin, Diglycerin, Triglycerin, Butylenglykole (1.2-, 1.3- oder 1.4-Butandiol), Trimethylpentandiol, Hexylenglykole (1.2-, 1.3-, 1.4- oder 1.6-Hexandiol), Polyethylenglykole mit Molekulargewichten im Bereich von 200 bis 2.000 Dalton, Monosaccharide wie z.B. Xylose, Glucose, Mannose, Galactose, Fructose oder Sorbose, Disaccharide wie Saccharose (Sucrose), Laktose, Maltose, Trehalose, Cellobiose, Oligosaccharide wie z.B. Raffinose, die aus ihnen durch Hydrierung erhältlichen Polyole wie z.B. Sorbitol, Mannitol oder Xylitol, Polysaccharide wie Hyaluronsäure oder Chitosan, Hydroxysäuren, insbesondere α-Hydroxysäuren oder β-Hydroxysäuren und ihre Salze wie z.B. Milchsäure und/oder Lactate (Natriumlactat, Ammoniumlactat), Äpfelsäure und/oder Malate, Citronensäure und/oder Citrate, Weinsäure und/oder Tartrate, Pyrrolidoncarbonsäure und/oder ihre Salze, insbesondere das Natriumsalz, Harnstoff und Mischungen aus den genannten Substanzen.
  • Bevorzugt sind dabei 1.2-Propylenglykol, Glycerin, Sorbitol, Mannitol, Natriumpyrrolidoncarboxylat und deren Mischungen. Eine geeignete Einsatzmenge für Polyole in der erfindungsgemäßen Zubereitung liegt im Bereich von 1 bis 12 Gew.-%, bevorzugt zwischen 2 und 8 Gew.-% und besonders bevorzugt zwischen 3 und 6 Gew.-%. Besonders bevorzugt verwendet werden 1.2-Propylenglykol und Glycerin.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung kann vorteilhaft auch weitere übliche Inhaltsstoffe wie z.B. W/O- oder O/W-Emulgatoren, Fette, Öle, Fettalkohole, Fettsäuren und Wachse, die pflanzlichen, tierischen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs sind, Füllstoffe und Puderrohstoffe, Komplexbildner, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Selbstbräuner wie z.B. Dihydroxyaceton oder Ninhydrin oder Mischungen daraus, Lichtschutzmittel (wasserlösliche und/oder lipidlösliche UV-A- und UV-B-Filter), übliche Pflanzenextrakte und sonstige kosmetische Wirkstoffe, Färbemittel und Mischungen der genannten Substanzen enthalten.
  • Als W/O-Emulgatoren seien beispielhaft genannt Sorbitan-laurat, Sorbitanpalmitat, Sorbitanstearat, Sorbitantristearat, Sorbitanoleat, Sorbitantrioleat, Glycerinsorbitanfettsäureester, PEG-7 Hydriertes Ricinusöl, Trioleylphosphat, Trilanath-4-phosphat oder Mischungen daraus. O/W-Emulgatoren sind beispielsweise auszuwählen unter PEG-30 Stearat, PEG-40 Sorbitan-peroleat, Ceteareth-10, Ceteareth-20, Ceteareth-30, PEG-24 Glycerylstearat, Laureth-23, Oleth-20, Oleth-30, Steareth-20 Glycerinmonostearat selbstemulgierend oder Mischungen daraus.
  • Geeignete Fette und Öle und sonstige Lipidsubstanzen finden sich beispielsweise unter hydrierten Pflanzenölen, Kokosfett, Kakaobutter, Sheabutter, PPG-5-Laureth-5, Isooctylstearat, Isopropylmyristat, Butylstearat, Isopropylisostearat, Isostearylisostearat, Ethylhexyldodecanol, Capryl/Caprinsäure-triglycerid, Paraffinöle, flüchtigen oder nichtflüchtigen Silikonölen oder Mischungen daraus.
  • Geeignete Fettalkohole, Fettsäuren oder Wachse sind Cetylalkohol, Stearylalkohol, Behenylalkohol oder Mischungen daraus, Palmitinsäure, Stearinsäure, Behensäure, Melissinsäure oder Mischungen daraus, Oleylerucat, Jojobaöl, hydriertes Jojobaöl, Cetylpalmitat, Myristylmyristat, Stearylstearat, Behenylbehenat, Japanwachs, Bienenwachs, Paraffinwachse, mikrokristalline Wachse, Ozokerit, Montanwachs, Blütenwachse, Fruchtwachse oder Mischungen der genannten Substanzen.
  • Erfindungsgemäß kann diese Ausgangszusammensetzung unter Verwendung eines drucklosen Systems aufgeschäumt werden. Die Verwendung eines drucklosen Systems ist vorteilhaft wie oben ausgeführt. Die Zusammensetzung ist jedoch auch für ein Aufschäumen mit einem Aerosolsystem geeignet. Üblicherweise erfolgt das Aufschäumen mit Umgebungsluft. Für spezielle Anwendungen kann jedoch auch ein inertes Gas oder Schutzgas für das Aufschäumen verwendet werden. Als Gase kommen in diesem Fall Kohlendioxid, Stickstoff, Edelgase, wie Argon oder Neon, oder ein Gemisch dieser Gase in Betracht. Ein Schutzgas wird insbesondere dann verwendet, wenn oxidationsempfindliche Inhaltsstoffe in der Zusammensetzung enthalten sind.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist daher eine Vorrichtung zur drucklosen Erzeugung von Schaum bestehend aus einem Behälter und einer Dosiervorrichtung mit einem Sprühkopf, wobei der Behälter eine Zusammensetzung enthält, die teilchenförmiges Material, mindestens ein Tensid und mindestens ein Verdickungsmittel in einem flüssigen Medium aufweist, wobei die Zusammensetzung bevorzugt eine Viskosität im Bereich von 1 bis 20 Pa·s hat und zu einer Zubereitung aufschäumbar ist, deren Volumen im Vergleich zum Ausgangsmaterial um mindestens das 10-fache vergrößert ist.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann eine geschäumte Zubereitung erzeugt werden, die teilchenförmiges Material enthält, einen sehr feinen Schaum liefert, der leicht auftragbar ist und für dekorative Kosmetik eingesetzt werden kann.
  • Bevorzugt weist die Vorrichtung eine Dosiereinrichtung auf, die pro Hub nur 0,05 bis 0,1 ml fördert. Durch das Fördern einer sehr geringen Menge und die Zuführung einer großen Menge an Gas, insbesondere Luft, wird ein sehr stark geschäumter, volumiger, feinporiger Schaum erzeugt.
  • Der Behälter, der die zu verschäumende Zusammensetzung enthält, hat bevorzugt ein im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen geringes Volumen im Bereich von 10 bis 20 ml.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung so ausgebildet, dass die Umgebungsluft als Gas zum Verschäumen dient. Hierzu geeignete Vorrichtungen sind dem Fachmann wohl bekannt. In einer anderen Ausführungsform ist die Vorrichtung so ausgebildet, dass ein inertes oder Schutzgas zum Verschäumen eingesetzt wird. In diesem Fall weist die Vorrichtung eine Gas enthaltende Kammer auf.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer geschäumten Zubereitung aus einer Zusammensetzung, wie sie oben beschrieben wurde, wobei die Zusammensetzung ein teilchenförmiges Material, mindestens ein Tensid, mindestens ein Verdickungsmittel und ein fließfähiges Medium aufweist, wobei diese Ausgangszusammensetzung mit einem Gas so aufgeschäumt wird, dass sich das Volumen um das mindestens 10-fache vergrößert. Bevorzugt wird das Volumen auf das 10- bis 100-fache vergrößert.
  • Die erfindungsgemäße geschäumte Zubereitung dient insbesondere zur Verwendung in der dekorativen Kosmetik. Bevorzugt wird sie als Make-up, Foundation, Concealer, Rouge, Lidschatten oder Effektcreme eingesetzt.
  • Die erfindungsgemäße Zubereitung wird im Folgenden durch Beispiele näher erläutert, ohne sie dadurch einzuschränken. Die in den Beispielen genannten Rohstoffe werden mit den auf dem Gebiet der Kosmetik üblicherweise verwendeten „INCI"-Namen (International Nomenclature of Cosmetic Incredients) bezeichnet. Die Mengenangaben erfolgen in Gewichtsteilen.
  • Beispiel 1 (Schaum-Make-up)
    Figure 00130001
  • Zur Herstellung wird etwa ein Drittel der Wassermenge in einem geeigneten Gefäß auf etwa 65–70°C erwärmt, dann wird unter Rühren mit einem Propellerrührer das Carrageenan und das Propylene Glykol Alginate darin klumpenfrei gelöst. Man lässt abkühlen und setzt in der Abkühlphase Glycerin, Sodium Lauroyl Sarcosinate, Disodium Cocoamphodiacetate und Sodium Cocoyl Hydrolized Sweet Almond Protein zu und rührt die Mischung – möglichst ohne große Lufteinschlüsse – glatt. Man löst dann die Parabene und das α-Tocopherol im Phenoxyethanol und setzt diese Mischung der Gesamtmischung zu. Die Pigmente werden in etwa der vierfachen Menge Wasser dispergiert und dreimal durch einen Dreiwalzenstuhl passiert. Die Pigmentmischung wird dann der Gesamtmischung zugesetzt. Man überführt die Mischung dann in eine Vakuum-Prozeßanlage, erwärmt sie auf etwa 35°C und setzt der Mischung die noch übrige Wassermenge zu. Nun wird die Mischung unter Vakuum glattgerührt und anschließend vollständig entlüftet. Man erhält eine hautfarbene, pastöse Mischung mit einer Viskosität von 4.500 mPas, gemessen bei 23°C ± 2°C und mit 6 U/min mit einem handelsüblichen Viskosimeter mit Platte/Platte-Meßeinrichtung mit 20 mm Durchmesser, bei einem Plattenabstand von 400 μm. die sich mit dem oben dargestellten Schaumapplikator gut verschäumen und sehr gut und gleichmäßig auf der Haut verteilen lässt.
  • Beispiel 2 (Schaum-Make-up für den Abend)
    Figure 00140001
  • Die Herstellung erfolgt im wesentlichen analog zu Beispiel 1, jedoch wird dabei das Pearl-Pigment nicht über einen Dreiwalzenstuhl passiert sondern der Mischung erst nach Überführung in die Vakuum-Prozeßanlage zugesetzt und mittels des dort vorhandenen Rührwerks homogen eingearbeitet. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenigstens teilweise ein besonders grobteiliges Pearl- Pigment mit Teilchengrößen im Bereich von etwa 80 bis 150 μm zu wählen. Man erhält eine bronzefarbene, schwach deckende und stark glänzende pastöse Mischung mit einer Viskosität von 5.700 mPa·s, gemessen, wie vorstehend dargestellt, die sich mit dem oben dargestellten Schaumapplikator gut verschäumen und sehr gut und gleichmäßig auf der Haut verteilen lässt und sich besonders zum Betonen der Wangen und zur Dekoration des Dekolletes eignet.
  • Beispiel 3 (Schaum-Rouge)
    Figure 00150001
  • Die Herstellung erfolgt im wesentlichen analog zu Beispiel 2 -dabei wird wiederum das Pearl-Pigment nicht über einen Dreiwalzenstuhl passiert sondern der Mischung erst nach Überführung in die Vakuum-Prozeßanlage zugesetzt und mittels des dort vorhandenen Rührwerks homogen eingearbeitet. Man erhält eine zinnoberrote, schwach deckende und mattglänzende pastöse Mischung mit einer Viskosität von 3.800 mPa·s, gemessen, wie oben dargestellt, die sich mit dem oben dargestellten Schaumapplikator gut verschäumen und sehr gut und gleichmäßig auf der Haut verteilen lässt und sich besonders zum Betonen der Wangen eignet.
  • Beispiel 4 (geschäumtes Sonnenschutzmittel, O/W-Emulsion)
    Figure 00160001
  • Zur Herstellung wird das Wasser in einer Vakuum-Prozeßanlage auf 70°C erhitzt, dann wird das Xanthan darin klumpenfrei aufgelöst und dann das Propylenglykol und das Sodium PCA zugesetzt. Die übrigen Bestandteile der Phase (1) werden gleichfalls auf 70°C erhitzt und zu der Wasserphase gegeben und unter leichtem Vakuum zu einer O/W-Emulsion verarbeitet. Man lässt auf etwa 40°C abkühlen, setzt dann das Titandioxid (Nanopigment mit einer mittleren Teilchengröße zwischen 5 und 20 nm) und die restlichen Färbemittel zu und homogenisiert nochmals kurz. In einem separaten Gefäß legt man das Wasser vor und rührt jetzt die übrigen Bestandteile der Phase (3) und die Phase (4) ein. Diese Wasserphase gibt man jetzt zu der vorher hergestellten O/W-Emulsion, mischt mit dem Rührwerk gut durch, homogenisiert nochmals kurz und entlüftet dann den Ansatz. Der pH-Wert wird in üblicher Weise auf 7,1 bis 7,3 eingestellt. Man erhält eine mittels eines Schaumapplikators gut verschäumbare und auf der Haut schwach deckende, in etwa hautfarbene, sehr gut verteilbare O/W-Emulsion in Form einer halbflüssigen Hautmilch mit einer Viskosität von 5.200 mPa·s, gemessen, wie oben dargestellt. Sie schützt sowohl gegen UV-A wie gegen UV-B und besitzt einen Lichtschutzfaktor im Bereich um SF 25.
  • Beispiel 5 (geschäumte Effekt-Haartarbe, O/W-Emulsion)
    Figure 00170001
  • Zur Herstellung wird das Wasser in einer Vakuum-Prozeßanlage vorgelegt, dann werden Xanthan Gum und Quaternium-18 Hectorite zugegeben und zu einer glatten und klumpenfreien Mischung verrührt und diese Mischung auf 70°C erhitzt. Die übrigen Bestandteile der Phase (1) werden zusammen auf 70°C erhitzt, zu der Wasserphase gegeben und unter leichtem Vakuum kurz homogenisiert und zu einer kationischen O/W-Emulsion verarbeitet. Anschließend werden die Pigmente der Phase (3) eingestreut und unter Homogenisieren gut eingearbeitet. Die Mischung wird dann abgekühlt auf etwa 40°C. In einem separaten Gefäß mischt man die Bestandteile der Phase (2) zusammen, löst die Bestandteile der Phase (4) im Phenoxyethanol und setzt die Lösung der Mischung aus Phase (2) zu. Man homogenisiert nochmals kräftig unter maximalem Vakuum und entlüftet den Ansatz. Der pH-Wert wird in üblicher Weise auf 7,2 bis 7,5 eingestellt. Man erhält eine leuchtend grüne, gut deckende, leicht pastöse Zubereitung mit einer Viskosität von 4.200 mPa·s, gemessen, wie oben dargestellt, die mittels eines Schaumapplikators gut verschäumbar ist und sich mittels eines groben Kamms oder dergl. in Form von Strähnen in das Haar einarbeiten lässt und dort gut haftet. Die Mischung zeigt im langwelligen UV-Licht (sog. „Schwarzlicht") eine intensiv hellblaue Fluoreszenz.

Claims (25)

  1. Geschäumte Zubereitung, die aus einer teilchenförmiges Material enthaltenden Zusammensetzung erhalten wurde, wobei das Volumen der geschäumten Zubereitung im Vergleich zum Volumen der Ausgangszusammensetzung um das mindestens 10-fache vergrößert ist und wobei die Zusammensetzung außer dem teilchenförmigen Material mindestens ein Tensid und mindestens ein Verdickungsmittel in einem flüssigen Medium enthält.
  2. Geschäumte Zubereitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangszusammensetzung ein Gel oder Oleogel, eine Wasser-in-Öl-Emulsion oder eine Öl-in-Wasser-Emulsion ist.
  3. Geschäumte Zubereitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangszusammensetzung ein wässriges Gel ist.
  4. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tensid in der Ausgangszusammensetzung in einer solchen Menge enthalten ist, dass nach dem Schäumen das Volumen der Zubereitung um das 10- bis 100-fache größer als das Volumen der Ausgangszusammensetzung ist.
  5. Geschäumte Zubereitung nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung 1–18 Gew.-% Tensid enthält.
  6. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mindestens ein Tensid ausgewählt aus anionischen, amphoteren und/oder kationischen Tensiden und deren Mischungen enthält.
  7. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mindestens ein Tensid ausgewählt aus Natriumcylglutamat, Natriumlauroylsarcosinat, Natriumcocoylsarcosinat, Dinatriumcocoamphodiacetat, Natriumlauroyltaurat, Natriummethyllauroyltaurat, Natriumcocoyl-hydriertes Süßmandelprotein, Natrium PEG-6-Cocamide-carboxylat, Dinatriumalkylamphodiacetat, Lauroamphocarboxyglycinat, Palmiotamidopropyltrimonium Chlorid, Capryl/Capramidoproyl Betaïn oder deren Mischungen enthält.
  8. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung 0,1 bis 6 Gew.-% Verdickungsmittel enthält.
  9. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung als Verdickungsmittel ein pflanzliches, synthetisches oder anorganisches Verdickungsmittel enthält.
  10. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung ein Verdickungsmittel ausgewählt aus Carragheen, Xanthan, Gummi Gummi arabicum. Traganth, Alginaten, Acrylatpolymeren mit polyfunktionellen Gruppen, Bentoniten, Hectoriten, Montmorilloniten, Modifikationen davon oder Mischungen der genannten Substanzen enthält.
  11. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung zusätzlich mindestens ein Polyol mit mindestens zwei Alkoholfunktionen enthält.
  12. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mindestens eine Verbindung ausgewählt aus 1,2-Propylenglycol, Dipropylenglycol, Glycerin, Diglycerin, Triglycerin, 1,2-, 1,3- oder 1,4-Butandiol, Trimethyl pentandiol, 1,2-, 1,3-, 1,4- oder 1,6-Hexandiol, Polyethylenglycol mit einem Molekulargewicht im Bereich von 200 bis 2000 Dalton, ein Monosaccharid, Disaccharid oder Oligosaccharid, Polysaccharid oder eine Hydroxysäure oder Polyhydroxysäure oder Mischungen aus den genannten Substanzen enthält.
  13. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich für kosmetische Zubereitungen übliche Inhaltsstoffe enthält.
  14. Geschäumte Zubereitung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung zusätzlich W/O- oder O/W-Emulgatoren, Fette, Öle, Fettalkohole, Fettsäuren und Wachse, Füllstoffe und Puderrohstoffe, Komplexbildner, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Selbstbräuner, Lichtschutzmittel, Pflanzenextrakte, Färbemittel und Mischungen der genannten Substanzen enthält.
  15. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lösungsmittel ein wässriges Lösungsmittel ist.
  16. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lösungsmittel Wasser ist.
  17. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mindestens ein teilchenförmiges Material enthält, dessen Teilchengröße im Bereich von 50 bis 200 μm liegt.
  18. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als teilchenförmiges Material mindestens ein Pigment enthält.
  19. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch druckloses Aufschäumen erhalten wurde.
  20. Geschäumte Zubereitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als teilchenförmiges Material Pigmente, Perlpigmente, Kunststoffflitter und/oder Metallpulver enthält.
  21. Geschäumte Zubereitung erhältlich aus einer ein teilchenförmiges Material enthaltenden Zusammensetzung, wobei die ein teilchenförmiges Material enthaltende Zusammensetzung mindestens ein Tensid, mindestens ein Verdickungsmittel und mindestens ein Lösungsmittel aufweist, wobei die Ausgangszusammensetzung mit einem Gas so aufgeschäumt wird, dass sich das Volumen um das 10- bis 100-fache vergrößert.
  22. Vorrichtung zur drucklosen Erzeugung von Schaum bestehend aus einem Behälter und einer Dosiervorrichtung mit einem Sprühkopf, wobei der Behälter eine Zusammensetzung enthält, die mindestens ein Tensid, mindestens ein Verdickungsmittel in einem Lösungsmittel aufweist, wobei die Zusammensetzung eine Viskosität im Bereich von 1 bis 10 Pa·s hat und zu einer Zubereitung aufschäumbar ist, deren Volumen im Vergleich zum Ausgangsmaterial um das 10- bis 100-fache vergrößert ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiereinrichtung pro Hub 0,05 bis 0,1 ml fördert.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter ein Volumen von 10 bis 20 ml hat.
  25. Geschäumte Zubereitung nach einem der Ansprüche 1 bis 21 in Form eines Make-up, einer Foundation, eines Concealer, Rouge, Lidschatten oder einer Effektcreme.
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