DE69919902T2 - Augenuntersuchungsgerät um durch eine unerweiterte pupille die retina zu betrachten - Google Patents

Augenuntersuchungsgerät um durch eine unerweiterte pupille die retina zu betrachten Download PDF

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Ervin Goldfain
William Lagerway
R. Chris ROBERTS
R. Steven SLAWSON
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B3/00Apparatus for testing the eyes; Instruments for examining the eyes
    • A61B3/10Objective types, i.e. instruments for examining the eyes independent of the patients' perceptions or reactions
    • A61B3/14Arrangements specially adapted for eye photography
    • A61B3/15Arrangements specially adapted for eye photography with means for aligning, spacing or blocking spurious reflection ; with means for relaxing
    • A61B3/156Arrangements specially adapted for eye photography with means for aligning, spacing or blocking spurious reflection ; with means for relaxing for blocking
    • A61B3/158Arrangements specially adapted for eye photography with means for aligning, spacing or blocking spurious reflection ; with means for relaxing for blocking of corneal reflection

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf medizinische Diagnoseinstrumente und insbesondere auf eine Augenuntersuchungs- bzw. -betrachtungsvorrichtung für die Verwendung bei Netzhaut(Retina)untersuchungen.
  • 2. Hintergrund zum Stand der Technik
  • Handelsüblich verfügbare Augenuntersuchungsvorrichtungen zur Verwendung bei Netzhautuntersuchungen haben gezeigt, dass sie zahlreiche Beschränkungen aufweisen.
  • Nach einem indirekten ophthalmoskopischen Konzept ist ein Strahlteiler im optischen Beobachtungsweg vorgesehen, der Beleuchtungslichtstrahlen in ein Auge richtet und gleichzeitig Bildungslichtstrahlen aufnehmen kann, indem diese hindurchgelassen werden. Die beträchtlichen Lichtverluste, die mit diesem Konzept verbunden sind, bedingen, dass eine starke Lichtquelle mit hoher Leistung in der Vorrichtung eingebaut werden muss, damit die Vorrichtung in befriedigender Weise die Netzhaut beleuchten kann. Hochenergetische Lichtquellen sind im allgemeinen schwierig zu integrieren, verbrauchen übermässige elektrische Primärenergie und erzeugen grosse Mengen an Wärme und unerwünschtem Licht, wie Glanz. Hochenergetische Lichtquellen besitzen grosse Fäden, die gewöhnlich grösser als der Durchmesser einer nicht erweiterten Pupille sind. Hierdurch wird die indirekte Ophthalmoskopie speziell anfällig gegenüber Glanzproblemen, die dadurch bedingt sind, dass die einfallenden Lichtstrahlen von den äusseren Augenstrukturen, wie Iris, Kornea und Skelera reflektiert werden. Die US-A-3 568 424 zeigt eine gattungsgemässe Untersuchungsvorrichtung.
  • Kameras zur Verwendung bei Netzhautuntersuchungen, wie Funduskameras, schaffen hochqualitative Abbildungen. Netzhautuntersuchungskameras sind jedoch im allgemeinen teuer, erfordern gewöhnlich eine Pupillenerweiterung für die Netzhautuntersuchung und erfordern gewöhnlich eine Bedienung von besonders ausgebildetem und geübtem Kamerabedienungspersonal.
  • Es besteht ein Bedarf nach einer kompakten Augenuntersuchungsvorrichtung mit geringem Primärenergiebedarf, die eine ausreichende Netzhautbeleuchtung schafft und ohne das Erfordernis einer Pupillenerweiterung Weitfeldnetzhautuntersuchungen erleichtert.
  • Gemäss einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Augenuntersuchungsvorrichtung (10) zur Untersuchung einer Struktur (19) eines Auges (11) mit einer Pupille (12) vorgesehen, welche Vorrichtung (10) umfasst:
    Ein Beleuchtungssystem, das einen konvergierenden Lichtkegel erzeugt, der zu einem Schnittpunkt (34) konvergiert und danach divergiert;
    Ein Abbildungssystem mit einer Bildachse (30); und
    eine Aperturblende (32), die in der Vorrichtung im Wesentlichen koaxial zur Bildachse (30) angeordnet ist und im Wesentlichen zum Schnittpunkt (34) konjugiert ist;
    und dadurch gekennzeichnet ist, dass die Aperturblende (32) so bemessen ist, dass sie im Wesentlichen mit der Grösse der Pupille (12) übereinstimmt, so dass der Korneaglanz herabgesetzt wird.
  • Vorzugsweise ist die Struktur (19) die Netzhaut (Retina).
  • Zweckmässigerweise ist eine Apertur (33) der Aperturblende (32) so bemessen, dass sie im Wesentlichen mit der Grösse der Pupille (12) übereinstimmt, wenn die Pupille (12) nicht erweitert ist.
  • Vorteilhafterweise enthält das Beleuchtungssystem eine Lichtquelle (14), die in Bezug auf die Bildachse (30) achsversetzt angeordnet ist, wodruch der interne und Kor neaglanz in der Vorrichtung herabgesetzt werden.
  • Vorzugsweise enthält das Bildungssystem eine Objektivlinse (16), welche Objektivlinse (16) eine erste der Lichtquelle (14) nächstliegende Fläche (23) hat, die im Wesentlichen konzentrisch zur Mitte einer Apertur (33) der Aperturblende (32) gekrümmt ist, wodurch der interne Glanz in der Vorrichtung herabgesetzt wird.
  • Zweckmässigerweise ist die achsversetzt angeordnete Lichtquelle (14) ausserhalb einer Apertur (33) der Aperturblende (32) angeordnet, so dass die Lichtquelle (14) keine verzerrende Wirkung auf von der Untersuchungsvorrichtung (10) empfangene Bilder hat.
  • Vorteilhafterweise enthält das Abbildungssystem einen Bildsensor (52) zur Erzeugung von elektrischen Signalen, die für die Struktur (19) repräsentativ sind.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung (10) eine binokulare Optik (70, 72, 76, 78, 80) zur Schaffung eines binokularen Bildes der Augenstruktur (19).
  • Zweckmässigerweise umfasst die binokulare Optik (70, 72, 76, 78, 80):
    eine Kollimationsoptik (70) zur Lichtkollimation längs der Abbildungsachse (30);
    eine Separieroptik (72) zur Separierung des Lichts, das durch die Kollimationsoptik übertragen wird, längs des ersten und zweiten Lichtweges (74a, 74b);
    eine Ausrichtoptik (76), die auf wenigstens entweder dem ersten oder zweiten Weg (74a, 74b) angeordnet ist, um eine Ausrichtung der empfangenen Bilder vorzusehen;
    eine Dekollimationsoptik (78), die in wenigstens entweder dem ersten oder zweiten optischen Weg (74a, 74b) angeordnet ist, um das durch die Ausrichtoptik (76) übertragene Licht zu dekollimieren; und
    eine Okularoptik (80), die auf wenigstens entweder dem ersten oder zweiten Weg (74a, 74b) angeordnet ist, um das durch die Dekollimationsoptik (78) dekollimierte Licht zu rekollimieren.
  • Vorteilhafterweise ist das Netzhautbetrachtungsbild des Abbildungssystems grösser als die Netzhautbeleuchtungsfläche des Beleuchtungssystems.
  • Vorzugsweise ist ein Netzhautbetrachtungsfeld des Abbildungssystemes zwischen etwa 15 bis 30 Prozent grösser als eine Netzhautbeleuchtungsfläche des Beleuchtungssystems.
  • Zweckmässigerweise umfasst die Vorrichtung (10) ein Gehäuse (44), das enthält wenigstens einen Linsenhalter (60, 61, 62, 66) und eine Vielzahl von Linsen (16, 20, 22, 24), wobei wenigstens eine der Linsen (16, 20, 22, 24) in einem Linsenmodul (40, 41, 42, 46) integriert ist, welches Modul in dem wenigstens einen Linsenhalter (60, 61, 62, 66) aufgenommen werden kann.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Vorrichtung (10) ein Gehäuse (44), und weist die Vorrichtung (10) ferner auf:
    einen Okularhalter (66), der durch das Gehäuse (44) definiert ist;
    ein Okular (46) mit einer Okularlinse (24), wobei das Okular (46) in dem Okularhalter (66) aufgenommen werden kann;
    ein Videomodul (50) mit einem Bildsensor (52), welcher Videomodul (50) in dem Okularhalter (66) aufgenommen werden kann, wobei der Okularhalter (66) nur entweder das Okular (46) oder den Videomodul (50) gleichzeitig aufnehmen kann.
  • Vorzugsweise umfasst das Beleuchtungssystem und das Abbildungssystem eine gemeinsame Objektivlinse (16).
  • Zweckmässigerweise umfasst die Vorrichtung:
    ein Gehäuse (44);
    einen Objektivlinsenhalter (60) zur Aufnahme eines Objektivlinsenmoduls (40);
    einen Bildlinsenhalter (61) zur Aufnahme eines Bildlinsenmoduls (41);
    ein erstes Paar, bestehend aus dem Objektivlinsenmodul und dem Bildlinsenmodul, das so ausgelegt ist, dass eine Weitfeldbetrachtung geschaffen ist; und
    ein zweites Paar, bestehen aus dem Objektivlinsen (16) Modul und Bildlinsenmodul, das so ausgelegt ist, dass eine Nahfeldbetrachtung geschaffen ist, mit leichterem Zugang als bei dem ersten Paar aus dem Objektivlinsen (16) Modul und Bildlinsenmodul, wobei die Halter für die Objektivlinse (16) – und Bildlinsemoduln nur entweder den ersten oder zweiten Objektivlinse (16)- und Bildlinsenmodul gleichzeitig aufnehmen können.
  • Vorteilhafterweise hat die Vorrichtung ein patientenseitiges und ein betrachtungsseitiges Ende, und wobei das Abbildungssystem wenigstens eine netzhautseitige Abbildungsbrennebene (26) hat; und
    das Beleuchtungssystem eine Lichtquelle (14) aufweist, die in der Bildachse (30) angeordnet ist, die an einer defokusierten Position in Bezug auf wenigstens eine netzhautseitige Bildbrennebene (26) angeordnet ist, wobei das Abbildungssystem Beleuchtungslichtstrahlen erzeugen kann, die im Wesentlichen an oder vor dem patientenseiti gen Ende zusammenlaufen, so dass die gebündelten Lichtstrahlen leicht in eine Pupille (12) eindringen können, die vor dem patientenseitigen Ende angeordnet ist.
  • Vorzugsweise umfasst das Beleuchtungssystem eine Objektlinse (16) die zwischen der Lichtquelle (14) und dem patientenseitigen Ende angeordnet ist, wobei die Lichtquelle (14) jenseits der netzhautseitigen Bildbrennebene (26) in einer Richtung weg von der Objetivlinse (16) angeordnet ist, so dass die Objektivlinse (16) die Wirkung hat, dass die durch die Lichtquelle (14) erzeugten Beleuchtungslichtstrahlen konvergieren.
  • Zweckmässigerweise umfasst die Lichtquelle (14) ein reflektierendes Element.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Lichtquelle (14) eine lichterzeugende Lichtquelle (18).
  • Vorzugsweise umfasst das Beleuchtungssystem:
    Eine lichterzeugende Lichtquelle (18), die das Licht auf das reflektierende Element (14) richtet; und
    ein optisches Sammelelement (20), das zwischen der lichterzeugenden Lichtquelle (18) und dem reflektierenden Element (14) angeordnet ist, wobei das optische Sammelelement (20) die Lichtstrahlen von der lichterzeugenden Lichtquelle (18) auf das reflektierende Element (14) konvergiert.
  • Zweckmässigerweise ist die Lichtquelle (14) durch eine Miniaturglühlampe geschaffen.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Bildungssystem ein optisches Objektivelement (16) und ein optisches Bildelement (22), wobei die Lichtquelle (14) zwischen dem optischen Objektivelement (16) und dem optischen Bildelement (22) angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist die Lichtquelle (14) in enger Nachbarschaft zu dem optischen Bildelement (22) angeordnet.
  • Zweckmässigerweise ist die Lichtquelle (14) eine lichtübertragende Lichtquelle, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die sich zusammensetzt aus einem Lichtrohr, einem Lichtleiter, einem diffraktiven optischen Element, und einem holographischen optischen Element.
  • Vorteilhafterweise ist die Lichtquelle (14) an einer Stelle angeordnet, die im Wesentlichen zur Kornea (15) des Patienten konjugiert ist, wenn sich die Vorrichtung (14) in einer Betriebsstellung in Bezug auf das Auge (11) befindet, so dass die von der Kornea (15) reflektierten Lichtstrahlen auf die Lichtquelle (14) gebündelt sind.
  • Vorzugsweise umfassen die Beleuchtungs- und Bildsysteme keinen Strahlenteiler.
  • Beschrieben ist hier eine Augenuntersuchungsvorrichtung zur Verwendung bei der Untersuchung einer Netzhaut mit geringer Energiezufuhr und niedrigen Kosten. Die Vorrichtung ermöglicht ohne Pupillenerweiterung eine Weitfeld-Netzhautuntersuchung.
  • Vorzugsweise enthält die Augenuntersuchungsvorrichtung ein sammelndes Lichtbeleuchtungssystem, das Lichtstrahlen erzeugen kann, die wenn sich die Vorrichtung in einer betriebsbereiten Position befindet, an etwa der Pupille eines Patienten konvergieren und innerhalb eines Auges divergieren, um ein grosses Netzhautfeld zu beleuchten. Das sammelnde Lichtbeleuchtungssystem schafft eine Beleuchtung des grossen Netzhautfeldes durch eine schmale Pupille, die sich in einem nicht erweiterten Zustand befinden kann. Das sammelnde Lichtbeleuchtungssystem reduziert ferner den elektrischen Primärenergieverbrauch und reduziert Glanz, da im Wesentlichen das gesamte vom Beleuchtungssystem gelieferte Licht in das Auge durch die Pupille des Patienten eindringt, ohne von einer Augenstruktur ausserhalb der Pupillenöffnung wie die Iris und Skelera reflektiert zu werden.
  • Die Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung enthält ein Betrachtungssystem mit einer Aperturblende, die im Wesentlichen konjugiert zur Pupille eines Patienten angeordnet ist und im Wesentlichen koaxial zu einer Bildachse des Betrachtungssystems liegt. Eine im Wesentlichen konjugiert zur Pupille eines Patienten angeordnete und im Wesentlichen koaxial zu einer Abbildungsachse liegende Aperturblende hat die Wirkung, dass das Licht hindurchgelassen wird, das ein Netzhautbild vorsieht, das Licht blockiert wird, das nicht das Netzhautbild vorsieht. Die Aperturblende wirkt um unerwünschtes Licht sowohl zu blockieren, wenn sich die Vorrichtung vor einer Betriebsstellung befindet, und wenn die Vorrichtung in Betriebsstellung steht. Die Aperturblende reduziert daher Glanz und verbessert die Bildqualität sowohl während des Zugangs der Vorrichtung in ein Auge (wenn die Vorrichtung in eine Betriebsstellung gebracht wird) und während der Netzhautbeobachtung (wenn sich die Vorrichtung in einer Betriebsstellung befindet).
  • Vorzugsweise ist die Augenuntersuchungsvorrichtung insbesondere gut dafür geeignet, um eine Netzhautbetrachtung durch ein nicht erweitertes Auge vorzunehmen, indem die Apertur der Aperturblende entsprechend dem Durchmesser der Pupille eines nicht erweiterten Auges bemessen ist. Durch Bemessung der Apertur in Übereinstimmung mit dem Durchmesser einer nicht erweiterten Pupille wirkt die Aperturblende dergestalt, dass im Wesentlichen das gesamte von den Augenstrukturen ausserhalb des Durchmessers einer Pupille (wie die Iris und Skelera) reflektierte Licht blockiert wird.
  • Diese und andere Merkmale der Erfindung werden dem Fachmann auf dem Gebiet bei sorgfältigem Lesen der detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die zugehörige Beschreibung deutlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nunmehr, nur beispielhaft, anhand der beiliegenden Figuren beschrieben, in denen die Elemente gleiche Bezugszeichen tragen und worin:
  • 1A ein schematisches Funktionsdiagramm einer Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung mit Darstellung der Beleuchtungslichtstrahlen zur Erläuterung des Betriebes eines Beleuchtungssystems nach der Erfindung ist;
  • 1B ein schematisches Funktionsdiagramm einer Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung mit Darstellung der Aufnahme optischer Lichtstrahlen ist, wodurch der Betrieb des Abbildungssystems der Vorrichtung erläutert wird;
  • 1C ein schematisches Funktionsdiagramm einer Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung mit Darstellung der einfallenden Beleuchtungslichtstrahlen ist, wenn die Vorrichtung in einem Abstand weg von einer Betriebsposition steht;
  • 1D ein schematisches Funktionsdiagramm der Augenuntersuchungsvorrichtung nach 1C ist, mit Darstellung der Aufnahme optischer Lichtstrahlen, wenn die Vorrichtung sich in einem Abstand weg von einer Betriebsposition befindet;
  • 1E ein Funktionsdiagramm einer Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung ist, mit Darstellung der einfallenden Lichtstrahlen reflektiert von einer Objektivlinse;
  • 2 ein schematisches Funktionsdiagramm ist, mit Darstellung der einfallenden Lichtstrahlen eines Beleuchtungssystems ist, das in die Erfindung eingefügt werden kann;
  • 3A ein schematisches Funktionsdiagramm einer Ausführungsform der Erfindung ist, mit Darstellung der Lichtstrahlen bei einem achsübereinstimmenden Objekt beleuchtungsbetrieb einer Auführungsform eines Abbildungssystems nach der Erfindung mit einem defokusierten Spiegel;
  • 3B ein schematisches Funktionsdiagramm einer Ausführungsform der Erfindung ist, mit Darstellung von Lichtstrahlen bei einem achsversetzten Objektbeleuchtungsbetrieb eines Abbildungssystems nach der Erfindung mit einem defokusierten Spiegel;
  • 3C ein schematisches Funktionsdiagramm einer Ausführungsform der Erfindung mit Darstellung von Beleuchtungslichtstrahlen ist, um den Betrieb eines Beleuchtungssystem mit einer achsübereinstimmenden Lichtquelle zu illustrieren;
  • 4 ein schematisches Funktionsdiagramm einer vergleichbaren Vorrichtung mit einer defokusierten Lichtquelle ist;
  • 5 ein schematisches Funktionsdiagramm der Erfindung ausgelegt für die binokulare Betrachtung ist;
  • 6 ein schematisches physikalisches Diagramm zur Darstellung der verschiedenen Merkmale ist, die in eine physikalische Ausführungsform der Erfindung eingefügt sein können.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Eine beispielhafte Ausführungsform einer Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung wird unter Bezugnahme auf 1A1E beschrieben. Die Augenuntersuchungsvorrichtung 10 umfasst ein Beleuchtungssystem, dessen Betriebsweise hauptsächlich anhand von 1A beschrieben wird, und ein Abbildungssystem, dessen Betriebsweise hauptsächlich anhand von 1B beschrieben wird.
  • Die Vorrichtung nach 1A1E ist insbesondere gut geeignet für den Einsatz bei der Untersuchung einer Retina durch eine nicht erweiterte Pupille. Nicht erweiterte Pupillen mit geringem Durchmesser bereiten zahlreiche Herausforderungen zur Betrachtung retinaler Bilder. Nicht erweiterte Pupillen mit kleinem Durchmesser haben die Neigung, die Transmission sowohl von einfallenden, auf die Retina gerichtetem Licht, als auch reflektiertem Licht entsprechend einer Retinaabbildung zu behindern. Ferner wird Licht, das in eine Pupille geleitet wird und an einem Zutritt in eine Pupille durch hochreflektierende Oberflächen der äusseren Augenstrukturen, wie die Iris und Skelera, blockiert wird, leicht in einem Beobachtungssystem als Glanz reflektiert.
  • Wie dies nachfolgend erläutert werden wird, besitzt die Vorrichtung nach 1A1E Merkmale, die in Kombination zusammenwirken, um die verschiedenen Probleme bei der Beobachtung eines Retinabildes durch eine nicht erweiterte Pupille zu beheben. Die Vorrichtung nach 1A1E enthält die Kombination eines Beleuchtungssystems mit konvergierender Lichtquelle und einer Aperturblende. Das Beleuchtungssystem mit konvergierender Lichtquelle wirkt so, dass eine wesentliche Lichtmenge durch eine Öffnung mit kleinem Durchmesser gerichtet wird, während die Aperturblende so wirkt, das Glanz, der auf Lichtstrahlen zurückzuführen ist, die von den äusseren Augenstrukturen reflektiert werden, blockiert wird.
  • Wie am besten aus 1A zu entnehmen ist, wirkt das Beleuchtungssystem so, dass Beleuchtungslichtstrahlen erzeugt werden, die an einem Scheitelpunkt 34 zusammenlaufen und danach wieder auseinander laufen. Eine Augenuntersuchungsvorrichtung mit einem Beleuchtungssystem mit konvergierenden Lichtstrahl ist in einer Betriebsposition relativ zu einem Patienten angeordnet, wenn im Wesentlichen eine maximale Menge an einfallendem Licht durch die Pupille 13 in das Auge 11 gelangt. Bei der Vorrichtung nach 1A1E wird die Betriebsposition erhalten, wenn die Achse 34 des durch das Beleuchtungssystem erzeugten Lichtkegels bei etwa der Pupille 12 eines Patienten angeordnet ist. Bei einem Beleuchtungssystem mit konvergierenden Lichtstrahl gelangt eine wesentliche Menge an Beleuchtungslicht an eine Pupille mit gerin gem Durchmesser und gleichzeitig wird ein breites Retinafeld beleuchtet. Ein Beleuchtungssystem mit konvergierenden Lichtstrahl kann durch die Kombination einer Lichtquelle 14 und einer Objektivlinse vorgesehen werden, die vor der Lichtquelle 14 angeordnet ist, um die von der Lichtquelle 14 ausgehenden Lichtstrahlen zu sammeln. Mit einem Beleuchtungssystem mit konvergierender Lichtquelle gelangt ein wesentlich höherer Prozentsatz an einfallenden Lichtstrahlen in die Pupille 12, um die Retina 19 zu beleuchten, als von äusseren Augenstrukturen 17 und 21 wegreflektiert wird. Da es nur einen geringen Verlust an einfallendem Licht gibt, reduziert ein Beleuchtungssystem mit konvergierenden Lichtstrahl den Verbrauch an elektrischer Primärenergie für das Beleuchtungssystem. Da eine relativ kleinere Menge an einfallendem Licht an den äusseren Augenstrukturen zum Beispiel der Iris 17 und Skelera 21 wegreflektiert wird, wird vom Bildsystem weniger unerwünschtes Licht empfangen.
  • Die Lichtquelle 14 kann eine Licht erzeugende Lichtquelle zum Beispiel eine Fadenlampe wie eine Bogenlampe, eine faseroptische Lichtquelle oder eine Festkörperlichtquelle sein. Bei der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Technologie sind jedoch lichterzeugende Lichtquellen so gross, dass sie Integrationsprobleme bereiten. Daher ist eine bevorzugte Lichtquelle für die Augenuntersuchungsvorrichtung die Lichtquelle, die in Verbindung mit 2 beschrieben wird. Bei der Ausführungsform nach 2 ist die Lichtquelle 14 durch ein reflektierendes Element, zum Beispiel einen Spiegel geschaffen, der in Verbindung mit einer lichterzeugenden Lichtquelle 18 arbeitet, zum Beispiel einer Lampe, und einer Kondensorlinse 20, die das Licht von der Lichtquelle 18 auf den Spiegel 14 bündelt.
  • Aspekte des Abbildungssystems der Vorrichtung werden nachfolgend anhand hauptsächlich von 1B beschrieben. Das Abbildungssystem der Vorrichtung umfasst die Objektivlinse 16, die Abbildungslinse 22 und eine Okularlinse 24. Eine Retinabildbrennebene 26 ist zwischen der Objetivlinse 16 und der Abbildungslinse 22 vorgesehen, während eine Okularbrennebene 28 zwischen der Abbildungslinse 22 und der Okularlinse 24 geschaffen ist. Das Abbildungssystem umfasst ferner eine Bildachse 30, zu der die Linsen 16, 22 und 24 im Wesentlichen zentriert sind. Bei allen hier erwähnten Bezugnahmen kann der Begriff "Linse" ein einzelnes optisches Element oder eine Vielzahl von optischen Elementen bedeuten, die zusammenwirken, während eine Betriebsposition hier als die Position definiert wurde, bei der im Wesentlichen eine maximale Menge an einfallenden Lichtstrahlen in das Auge 11 durch die Pupille 12 eindringt. Eine Betriebsposition kann auch als die Position definiert sein, bei der die Pupille eines Patienten in Bezug auf die Aperturblende 32 konjugiert ist.
  • Die Retinabildlichtstrahlen, die die Retinabrennebene 26 kreuzen, bestehen aus Lichtstrahlen, die in das Auge 11 durch die Pupille 12 hineingelangen und von der Retina 19 über die Pupille 12 reflektiert werden. Da kleine, nicht erweiterte Pupillen dazu neigen, die Übertragung von sowohl einfallendem Licht in ein Auge und reflektiertes Retinabildlicht aus dem Auge zu behindern, werden Retinaabbildungen bei Betrachtung durch nicht erweiterte Pupillen ohne Weiteres durch Glanz unscharf (was insbesondere dann der Fall ist, wenn Retinas durch nicht erweiterte Pupillen betrachtet werden, da das einfallende Licht leichter von hochgradig reflektierenden äusseren Augenstrukturen reflektiert werden kann). Neben dem Glanz, der auf von äusseren Augenstrukturen reflektiertem Licht zurückzuführen ist, können Retinaabbildungen durch Glanz an Schärfe verlieren, der auf äussere Quellen, wie das Licht zurückzuführen ist, das von der Kornea eines Patienten reflektiert wird (Korneaglanz) und Licht, das von einer Komponente der Augenuntersuchungsvorrichtung reflektiert wird, zum Beispiel einer Linse der Vorrichtung (interner Glanz).
  • In Bezug darauf, dass die Vorrichtung gut geeignet ist, um Retinabilder durch eine nicht erweiterte Pupille zu betrachten, umfasst die Vorrichtung 10 Merkmale die wirken, um solchen Glanz zu reduzieren und im Hinblick darauf den Prozentsatz an empfangenen Lichtstrahlen herabzusetzen, der nicht einem Retinabild entspricht, relativ zu dem Prozentsatz an empfangenen Lichtstrahlen, die einem Retinabild entsprechen.
  • Ein Merkmal das dazu dient, den Prozentsatz an Lichtstrahlen, die nicht dem Retinabild entsprechen, zu reduzieren, ist das Merkmal einer Beleuchtung mit konvergierendem Licht, wie dies zuvor beschrieben wurde. Bei einem Beleuchtungssystem mit konvergierenden Licht gelangt ein relativ hoher Prozentsatz an Licht durch die Pupille 12 ins Auge 11, und ein relativ niedriger Prozentsatz an Licht wird von äusseren Augenstrukturen 17 und 21 reflektiert, wie dies in 1A gezeigt ist. Andere Merkmale, die eingefügt werden können, um den Prozentsatz an das Retinabild darstellendem empfangenen Licht relativ zu unerwünschtem Licht erhöht, werden nachfolgend beschrieben.
  • Bei der Vorrichtung nach 1B ist eine Aperturblende 32 vor der Bildlinse 22 positioniert, um unerwünschtes Licht abzuhalten. Die Aperturblende 32 sollte im Wesentlichen koaxial zur Bildachse 30 und im Wesentlichen konjugiert zur Pupille 12 eines Patienten angeordnet sein, wenn es sich um eine Betriebsposition in Bezug auf die Vorrichtung 10 handelt. Eine Positionierung der Aperturblende 32 im Wesentlichen koaxial zur Bildachse 30 erleichtert wesentlich, dass eine maximale Menge an nützlichem Bildempfangslicht durch die Bildlinse 22 hindurchgelassen wird, ohne dass Glanzlicht ebenfalls einen Zutritt hat, das seinen Ursprung radial ausserhalb der Pupille 12 des Patienten hat. Durch Positionierung der Aperturblende 32 dergestalt, dass sie im Wesentlichen konjugiert zu einer Pupille ist, wirkt die Aperturblende 32 so, dass das von äusseren Augenstrukturen 17 und 21 reflektierte Licht blockiert wird. Da der Scheitelpunkt 34 des durch das Beleuchtungssystem erzeugten Lichtkonus im Wesentlichen zur Pupille eines Patienten konjugiert ist, um die Vorrichtung in eine Betriebsposition zu positionieren, und da die bevorzugte Lage der Aperturblende eine solche ist, bei der sie zur Pupille konjugiert ist, kann die bevorzugte Position der Aperturblende 32 in einer gemäss 1A1E ausgebildeten Vorrichtung als eine solche beschrieben werden, bei der sie in Bezug auf den Scheitelpunkt des durch das Beleuchtungssystem erzeugten Lichtkonus im Wesentlichen konjugiert ist.
  • Für ein optimales Blockieren von unerwünchtem empfangenen Licht sollte die Apertur 33 der Aperturblende 32 entsprechend dem Durchmesser der Pupille, durch die die Re tina untersucht wird, gemessen sein. Der Durchmesser einer nicht erweiterten Pupille beträgt etwa 2 mm. Daher sollte für eine optimal konfigurierte Vorrichtung 10 zum Betrachten einer Retina durch eine nicht erweiterte Pupille die Apertur 33 so bemessen sein, dass sie dem Pupillendurchmesser eines Patienten von etwa 2 mm entspricht. Der sich ergebende Durchmesser der Apertur 33 wird dadurch bestimmt, dass man den Pupillendurchmesser mit der Vergrösserung der Pupille in der Ebene der Aperturblende 32 multipliziert. Dieses gleiche Prinzip kann zur Optimierung des Instrumentendesigns für andere Pupillengrössen, kleiner oder grösser, angewandt werden.
  • Zusätzlich zur Reduktion von Glanz und zur Verbesserung der Bildqualität, wenn sich die Vorrichtung in einer Betriebsposition befindet, reduziert die Aperturblende 32 Glanz und verbessert die Bildqualität, bevor die Vorrichtung in eine Betriebsposition bewegt wird. 1C und 1D zeigen die Beleuchtungslichtstrahlen, die die Vorrichtung verlassen und weg vom Auge reflektiert werden, wie sie bei einem Untersuchungssystem nach der Vorrichtung 10 während des Einführens der Vorrichtung in ein Auge (während der Bewegung der Vorrichtung in eine Betriebsstellung) empfangen werden. 1C zeigt die einfallenden, von der Vorrichtung 10 erzeugten Lichtstrahlen, wenn sich die Vorrichtung in einem Abstand weg von der Betriebsposition befindet, während 1D die empfangenen reflektierten Lichtstrahlen einer Vorrichtung zeigt, die um die gleiche Wegstrecke weg von einer Betriebsposition, wie die nach 1C, positioniert ist. Man kann erkennen, dass wenn die Vorrichtung von einer Betriebsposition wegsteht, die von dem Beleuchtungssystem erzeugten Lichtstrahlen dann auf das Auge 11 in einem divergierten Zustand treffen (Scheitelpunkt des Lichtkonus liegt vor der Pupille 12). Daher gelangt ein relativ kleiner Prozentsatz an einfallenden Strahlen in ein Auge durch die Pupille 12, und ein relativ hoher Prozentsatz an Lichtstrahlen wird von den hochgradig reflektierenden äusseren Flächen von Augenstrukturen wie Iris 17 und Skelera 21 reflektiert. Von den äusseren Augenstrukturen 17 und 21 reflektierte Lichtstrahlen neigen dazu, unter einem Winkel in Bezug auf die Bildachse 30 reflektiert zu werden. Die gekrümmte Fläche des Auges 11 gewährleistet, dass reflektierte Lichtstrahlen unter einem Winkel in Bezug auf die Achse 30 reflektiert werden. Wenn die Vorrichtung 10 sich in einem wesentlichen Abstand von einer Betriebsposition befindet, werden zahlreiche vom Auge 11 während des Eintritts der Vorrichtung reflektierte Lichtstrahlen gänzlich aus dem Untersuchungssystem herausreflektiert, wie dies durch die Strahlen 36' angedeutet ist. Der überwiegende Teil von Lichtstrahlen, die in dem Untersuchungssystem empfangen werden, werden durch die Aperturblende 32 blockiert, wie dies durch die Strahlen 36 angedeutet ist. Nur ein kleiner Prozentsatz der Lichtstrahlen, wie die Strahlen 37, gelangen durch die Apertur 33. Lichtstrahlen, die durch die Apertur 33 hindurchtreten, bestehen aus Strahlen, die ihren Ursprung darin haben, dass die einfallenden Lichtstrahlen im Wesentlichen längs der Achse 30 ausgerichtet sind und durch die Pupille 12 zur Retina 19 gelangen. Während des Eintritts der Vorrichtung 10 in das Auge 11 ergibt sich daher, dass die Aperturblende 32 unerwünschtes Licht blockieren und Licht entsprechend einem Retinabild hindurchlassen wird.
  • Es folgt, dass ohne Aperturblende 32 ein wesentlicher grosser Teil der Lichtstrahlen, der zur Okularbrennebene 38 während des Eintritts übertragen wurde, die Lichtstrahlen darstellen würden, die von den äusseren Augenstrukturen 17 und 21 reflektiert wurden. Daher würde das an der Okularbrennebene 28 erhaltene Bild stark durch Glanz verwässert werden.
  • Mit der Aperturblende 32 entspricht der ganz überwiegende Teil der an der Okularbrennebene empfangenen Lichtstrahlen der Retina 19. Während des Eintritts in das Auge wird der Benutzer ein Bild der Retina mit Kleinfeld sehen, das als "Rotreflex" bekannt ist, was hilft, dass eine Bedienungsperson die Vorrichtung in eine Betriebsposition bewegen kann, ohne wesentlichen Glanz. Durch Aufrechterhaltung des Retinabildpunktes nahe dem Zentrum der Okularbrennebene 28 und Bewegung der Vorrichtung in Richtung auf ein Auge 11 kann eine Betriebsposition leicht erhalten werden.
  • Zusätzlicher Glanz oder unerwünschtes Licht reduzierende Merkmale können in der Vorrichtung eingefügt werden. Wie dies in 1A1E gezeigt ist, kann die Lichtquelle 14 kurz vor der Aperturblende 32 ausserhalb der Begrenzung zwischen empfan genem und blockiertem Licht und ausserachsig in Bezug auf die Bildachse 30 der Vorrichtung 10, angeordnet werden. Eine Positionierung der Lichtquelle vor der Aperturblende 32 ausserhalb der Begrenzung zwischen empfangenem und blockiertem Licht, definiert durch die Apertur 33, gewährleistet, dass die Lichtquelle 14 keinen Unschärfe hervorrufenden Effekt auf das betrachtete Bild ausübt und gewährleistet eine maximale Bildhelligkeit in Bezug auf das Auge des Benutzers. Ein Positionieren der Lichtquelle 14 ausserachsig verringert ferner sowohl internen als auch Korneaglanz. Durch Positionierung der Lichtquelle ausserachsig wird einfallendes Licht, das weg von der Linse 16 oder weg von der Kornea 15 reflektiert wird, auf einen Winkel in Bezug auf die Achse 30 gerichtet wird und daher weg von dem optischen Empfangsweg.
  • Glanz kann weiter dadurch verringert werden, dass die erste Fläche 23 der Objektivlinse 16 so geformt wird, dass die erste Fläche 23 gekrümmt ist und im Wesentlichen konzentrisch zur Mitte der Apertur 33 zu liegen kommt, wie dies aus der Ausführungsform nach 1E zu entnehmen ist. Dies gewährleistet, dass Licht, das von der Fläche 23 reflektiert wird, auf einen Punkt gleich dem oder gegenüber der Lichtquelle 14 in Bezug auf die Bildachse 30 reflektiert wird. Wenn die Lichtquelle 14 ausserhalb der Begrenzung, die blockiertes und empfangenes Licht unterteilt und durch die Apertur 33 definiert ist, angeordnet wird, gewährleistet die konzentrische gekrümmte erste Fläche 23, dass der interne Glanz, der von dem Licht stammt, das von der Oberfläche 23 reflektiert wurde, durch die Aperturblende 32 abgehalten wird.
  • Zusätzlich zu den vorerwähnten Merkmalen, die unerwünschtes empfangenes Licht reduzieren, kann der Glanz dadurch reduziert werden, dass lineare Polarisatoren im Bild- und Beleuchtungsweg in einer gekreuzten Konfiguration angeordnet werden.
  • Merkmale einer alternativen Ausführungsform der Erfindung werden in Bezug auf 3A3C beschrieben. Bei der Ausführungsform, die in 3A3C gezeigt ist, ist die Lichtquelle 14 direkt im Betrachtungsfeld in einer hochgradig defokusierten Position in Bezug auf die Brennebenen 26 und 28 angeordnet. Durch Anordnung der Lichtquelle 14 auf der Bildachse 30 schafft die Lichtquelle 14 eine maximal effiziente Beleuchtung einer Retina 19. Ein Positionieren der Lichtquelle ausserachsig, wie dies bei der Lichtquelle 14' gezeigt ist, führt zu einer weniger als maximal effizienten Retinabeleuchtung, jedoch reduziert dies ebenso Glanz aus den Gründen, die hier diskutiert wurden.
  • Die Lichtquelle 14 bei der Ausführungsform nach 3A3C sollte an einer hochgradig defokusierten Position in Bezug auf irgendeine Bildebene der Augenuntersuchungsvorrichtung, konjugiert in Bezug auf die Retina 19 eines Patienten bei einer Betriebsposition der Vorrichtung 10, angeordnet sein. Wie dies in den Abbildungssystemschaubildern nach 3A3C gezeigt ist, wird eine hochgradig defokusierte Position für die Quelle 14 in Bezug auf eine Bildbrennebene, konjugiert zu einer Retina, dadurch geschaffen, dass die Quelle 14 zwischen der Retinabrennebene 26 und der Bildlinse 22 angeordnet ist. Im allgemeinen kommt die Quelle 14 weniger auf Brennpunkt auf einer Ebene, konjugiert zu und enthaltend die Okularbrennebene 28, wenn die Quelle zur Bildlinse 22 und weg von der Retinabrennebene 26 bewegt wird. Vorzugsweise ist die Quelle 14 so nahe wie physikalisch möglich bei der Linse 22 angeordnet.
  • Korneaglanz kann bei der Ausführungsform nach 3A3C herabgesetzt werden, wenn die Quelle 14 der Vorrichtung 10 an einer Position angeordnet wird, die in Bezug auf die Fläche einer Kornea konjugiert ist, wenn sich die Vorrichtung in einer Betriebsposition in Bezug auf einen Patienten befindet. Wenn die Lichtquelle 14 konjugiert zur Kornea 15 angeordnet ist, werden zahlreiche Lichtstrahlen, die gerade nicht von der Kornea 15 reflektiert worden sind, möglicher weise direkt auf der Lichtquelle 14 abgebildet. Wenn die Lichtquelle 14 durch ein reflektierendes Element, wie dargestellt, vorgesehen wird, entsprechen diese Lichtstahlen einem Korneabild und werden vor Erreichen der Okularbrennebene 28 blockiert, wodurch der Korneaglanz reduziert wird.
  • Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel einer Augenuntersuchungsvorrichtung, das entsprechend der allgemeinen Konfiguration ausgelegt ist, die in Verbindung mit 1A1E und 3A3C beschrieben wurde, kann die Objektivlinse 16 durch ein Linsen system mit einer Brennlänge von etwa 25 mm und einem Brennpunktabstand von der Linsenrückseite von etwa der halben Brennweite vorgesehen werden. Die Augenuntersuchungsvorrichtung kann so konfiguriert sein, dass die dem Patienten am nächsten liegende Linsenfläche dem Objektivlinsensystem etwa 25 mm von der Kornea des Patienten angeordnet sein, wenn sich die Vorrichtung in einer Betriebsposition befindet. Das Objektivlinsensystem akzeptiert parallele oder nahezu paralleles Licht vom Auge eines Patienten und fokusiert das Licht auf eine interne Abbildung, die an oder nahe bei der Brennpunktebene 26 des Objektivs an der Linsenrückseite angeordnet ist. Das Objektivlinsensystem kann einen Durchmesser von etwa 25 mm haben. Die Abbildungslinse 22 kann dabei durch ein Linsensystem mit einer Brennweite von etwa 25 mm vorgesehen werden, einen Brennpunktabstand von der Linsenrückseite von etwa 18 mm und eine klare Apertur von etwa 20 mm haben. Die Abbildungslinse kann eine interne Abbildung von der Objektivbrennebene 26 auf die Okularbrennebene 28 mit einem Vergrösserungsfaktor von etwa 0,6X projizieren. Die Okularbrennebene 28 kann eine Apertur von etwa 8 mm Durchmesser entsprechend dem Brennebenendurchmesser von einem typischen 20X Okular haben. Die axiale Länge von der Objetivlinse 16 zur Okularbrennebene 28 kann etwa 160 mm betragen. Bei dem in Verbindung mit 3C beschriebenen Beleuchtungssystem kann die Kondensorlinse 20 durch ein Kondensorsystem mit einer numerischen Apertur von etwa 0,2 bis 0,4 gebildet sein, das mit einem Vergrösserungsfaktor von etwa 1X bis 2X arbeitet, bei einer Brennweite von etwa 9 mm. Bei der Ausführungsform nach 1A1E kann die Aperturblende 32 im Wesentlichen normal zur Achse 30 und annähernd auf halbem Wege zwischen der am weitest zurückliegenden Stelle der Lichtquelle 14 und der am weitest vorne liegenden Stelle der Abbildungslinse 22 angeordnet sein. Die Aperturblende 32 kann eine Apertur mit einem Durchmesser von etwa 4,6 mm haben.
  • Eine alternative optische Konfiguration für die Augenuntersuchungsvorrichtung nach 3A3C mit einer defokusierten Lichtquelle wird unter Bezugnahme auf 4 beschrieben, die eine vergleichbare Vorrichtung zeigt. Bei der Augenuntersuchungsvorrichtung nach 4 ist die Lichtquelle 14 vor der Objektivlinse 16 angeordnet und die Bildlinse 22 weggelassen. Die Lichtquelle 14 ist an einer hochdefokusierten Position in Bezug auf die Retinabrennebene 26 angeordnet, in em die Lichtquelle 14 nahe bei der Objektivlinse 16 vorgesehen ist. Bei der vergleichbaren Vorrichtung, die in 4 gezeigt ist, ist die Objektivlinse 16 nicht Teil des optischen Beleuchtungssystems. Vielmehr werden die Beleuchtungslichtstrahlen, die zur Kornea 15 konvergieren und zur Retina 19 divergieren, dadurch gebildet, dass die Kondensorlinse 20 in Bezug auf den Lichtquellenspiegel 14 angeordnet ist, und dass die von dem Spiegel reflektierten Lichtstrahlen konvergieren, nachdem sie reflektiert sind. Ferner kann in Bezug auf die vergleichbare Vorrichtung nach 4 die Okularlinse 24 wahlweise entfernt und durch einen Bildsensor 52, zum Beispiel einen CCD Bildsensor, ersetzt werden, der auf der Retinafokusebene 26 positioniert ist. Ein nicht gezeigtes Prozessorsystem in Verbindung mit dem Sensor 52 kann so konfiguriert sein, dass das System die vom Sensor 52 erzeugten Bildsignale erhält, diese Signale verarbeitet und die erhaltenen Bilder elektronisch reversiert oder verstärkt, um die Funktion zu erhalten, die optisch durch die Bildlinse 22 der Augenuntersuchungsvorrichtung nach 1A3C erhalten wird.
  • Die herkömmlichen Linsen bei den vorerwähnten Systemen können durch ähnlich funktionierende optische Elemente, wie diffraktive Linsen, binäre Gitterwerke (Gratings), Phasenfilter, holographische optische Elemente (HOE), Gradientindexlinsen und optische Hybridelemente ersetzt werden.
  • Die Erfindung kann zur Schaffung einer binokularen Untersuchung angepasst werden, wie dies aus der Ausführungsform nach 5 zu entnehmen ist. Wie in 5 gezeigt ist, enthält eine binokulare Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung gewöhnlich ein optisches Kollimationselement 70, um die Lichtstrahlen des Bildweges auszurichten, und eine Separieroptik 72 zur Aufteilung der durch die Kollimationsoptik 70 übertragenen Lichtstrahlen in zwei separate Bildwege 74A und 74B. Die Separieroptik 72 umfasst gewöhnlich eine Kombination von solchen optischen Elementen, wie Prismen und/oder Spiegeln. Um mit 5 fortzufahren, kann die binokulare Augenuntersuchungsvorrichtung 10'' ferner eine Ausrichtoptik 76 enthalten, die bei jedem bi nokularen Bildweg 74A, 74B angeordnet ist, um die Ausrichtung der Bilder, die durch die Separieroptik übertragen werden, einzustellen, so wie es erforderlich ist. Die Ausrichtoptik 76 kann solche optische Elemente wie Prismen und/oder optische Spiegelelemente enthalten. Die binokulare Augenuntersuchungsvorrichtung 10'' kann ferner eine Dekollimationsoptik 78 und eine Okularoptik 80 aufweisen, die bei jedem Bildweg 74A und 74B angeordnet ist. Jede Okularoptik 80 richtet das Licht so aus, dass die Bilder von einem Betrachter aufgenommen werden können. Die nicht gezeigten Augentubi der Okularoptik 80 können in einer Ausrichtung angeordnet sein, die leicht in Richtung auf die Augen des Betrachters divergiert, um den direkten Betrachtungszustand eines Objektes an ein Paar Augen anzunähern.
  • Verschiedene funktionale Aspekte der Erfindung wurden beschrieben. Gewisse zusätzliche Merkmale können in physikalischen Ausführungsformen der Erfindung eingefügt sein, die nachfolgend im Detail beschrieben werden.
  • In 6 ist ein physikalisches schematisches Schaubild einer Ausführungsform der Erfindung gezeigt, die zur Optimierung verschiedener funktionaler Aspekte der Augenuntersuchungsvorrichtung überarbeitet werden kann. Bei der Ausführungsform nach 6 enthält das Gehäuse 44 der Augenuntersuchungsvorrichtung 10 Linsenhalter 60, 61, 62 und 66 und austauschbare Linsenmoduln 40, 41, 42 und 46, die austauschbar in den betreffenden Haltern aufgenommen sind. Wie dies nachfolgend beschrieben wird, ändert der Austausch eines gewissen Linsenmoduls oder einer Gruppierung von Linsenmoduln die funktionalen Aspekte der Augenuntersuchungsvorrichtung, was die Optimierung der Ophtalmoskopie für eine spezielle beabsichtigte Verwendung ermöglicht.
  • Zum Beispiel kann unter Bezug auf 1A1E erkannt werden, dass der Bereich der Retina 19, der durch das Beleuchtungssystem beleuchtet wird, von dem Durchmesser und der optischen Stärke der Objektivlinse 16 und von dem für die Linse gewählten Vergrösserungsfaktor in der Betriebsstellung der Augenuntersuchungsvorrichtung ab hängt. Dieser Bereich entspricht dem Winkel α in 1A und 3C. Das Betrachtungsfeld des Bildsystems hängt ebenfalls vom Durchmesser und der optischen Stärke der Objektivlinse 16 und von dem Vergrösserungsfaktor der Linse in der Betriebsstellung der Augenuntersuchungsvorrichtung ab.
  • Wünschenswert ist es, dass die Augenuntersuchungsvorrichtung 10 eine Weitfeldbetrachtung ermöglicht. Während eine Weitfeldbetrachtung und ein Beleuchtungswinkel α hochgradig wünschenswert für eine genaue und effiziente Diagnose verschiedener Probleme ist, sind Untersuchungen mit kleinerem Feld und kleinerem Beleuchtungswinkel wegen der einfacheren Nutzung wünschenswert. Da der Beleuchtungswinkel α weniger steil wird, werden Beleuchungslichtstrahlen leichter in ein Auge durch eine Pupille gerichtet, so dass der Eintritt ins Auge erleichtert ist. Der Grund hierfür ist, dass wenn der Beleuchtungswinkel α weniger steil ist, Lichtstrahlen von der Quelle 14 durch die Pupille 12 über einen grösseren Bereich von Kornea- zu Linsenabständen gerichtet werden kann. Folglich würde es in Anbetracht des Vorausgesagten vorteilhaft sein, eine Augenuntersuchungsvorrichtung vorzusehen, die entweder für optimale Feldbetrachtung oder optimale Nutzungsvereinfachung konfiguriert werden könnte.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform bildet das Abbildungssystem der Vorrichtung 10 ein Feld ab, das den Bereich einer Retina enthält, der durch das Beleuchtungssystem beleuchtet wird. Höchst vorzugsweise übersteigt der Bereich der Retina, der durch das Abbildungssystem abgebildet wird, etwa 15 Prozent bis 30 Prozent demjenigen Bereich, der beleuchtet wird. Dieses Merkmal schafft eine verbesserte Ausrichtung eines betrachteten Feldes und reduziert Ausrichtungsüberlegungen zwischen Beleuchtung und Betrachtung.
  • Eine mögliche Ausführungsform einer re-konfigurierbaren Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung wird anhand des physikalischen schematischen Schaubildes nach 6 beschrieben. Dieses besondere physikalische Layoutschaubild enthält erste und zweite Linsenmoduln 40 und 41. Der erste Linsenmodul 40 enthält die Objek tivlinse 16, während der zweite Linsenmodul 41 die Abbildungslinse 22 enthält. Obschon das Betrachtungsfeld und der Beleuchtungswinkel hauptsächlich von der Abmessung, optischen Stärke und dem Vergrösserungsfaktor, der für die Objektivlinse 16 gewählt wurde, abhängen, wird man normalerweise die Abbildungslinse 22 zusammen mit der Linse 16 ersetzen, da die Abmessung und optische Stärke der Linse 16 zu derjenigen der Linse 20 abgestimmt sind. Das Gehäuse 14 und die Linsenmoduln 40, 41 sind komplementär ausgelegt, so dass die Modullinsenmoduln manuell vom Gehäuse 44 entfernt und ersetzt werden können, während eine gemeinsame Okularbrennebene 28 aufrecht erhalten bleibt. Bei einer re-konfigurierbaren Augenuntersuchungsvorrichtung kann ein erster Satz von Linsenmoduln vorgesehen sein, um die Augenuntersuchungsvorrichtung für die Abbildung eines grossen Betrachtungsfeldes zu konfigurieren, während ein zweiter Satz von Moduln ein verringertes Betrachtungsfeld vorsehen kann (jedoch bei einer erhöhten Verstärkung). Dies ermöglicht es, das Instrument leichter in eine Betriebsstellung zu manövrieren. Eine derartige Vorrichtung lässt sich leichter verwenden, einfach dadurch, dass der erste Satz Linsenmoduln durch den zweiten Satz Linsenmoduln ersetzt wird.
  • Um die Änderung am Betrachtungsfeld, hervorgerufen durch die Änderung der ersten und zweiten Linsenmoduln zu komplementieren, kann auch das Beleuchtungskondensorsystem in modularer Weise verändert werden, um das Beleuchtungsverhalten so zu optimieren, dass es dem Bedarf des Benutzers entspricht. Bei allen Kondensorsystemen mit einer bestimmten Kondensorgrösse steht die Fähigkeit, das Licht von einer lichterzeugenden Lichtquelle zu sammeln, in einer ausgeglichenen Beziehung zu dem Winkel, unter dem das Licht übertragen werden kann, und dem Vergrösserungsfaktor, unter dem das Bild der lichterzeugenden Lichtquelle projiziert wird. Die Linsen innseitig des Beleuchtungslinsenmoduls 42 können so gewählt werden, dass das Beleuchtungssystem zu der numerischen Beleuchtungsapertur des bestimmten Objektivmoduls 40 passt.
  • Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die Erfindung ausgelegt sein, um elektronische Bilder, die für eine abgebildete Retina kennzeichnend sind, aufzunehmen. Eine derartige Ausführungsform wird in Verbindung mit 6 beschrieben. In 6 ist eine Augenuntersuchungsvorrichtung 10 gezeigt, die für die elektronische Bilderfassung re-konfiguriert werden kann. 6 zeigt eine Augenuntersuchungsvorrichtung, die geeignet ist, damit der Okularmodul 46 durch einen Videomodul 50 ersetzt werden kann. Man erkennt, dass die Augenuntersuchungsvorrichtung 10 normalerweise einen Okularmodul 46 mit einer Okularlinse 24 enthält, die die Abbildungslichtstrahlen ausrichtet, so dass durch einen Benutzer ein Retinabild betrachtet werden kann. Das Okular 46 kann durch ein Videomodul 50 ersetzt werden, das verschiedene Komponenten enthält, die die Augenuntersuchungsvorrichtung für die Videoerfassung konfiguriert. Insbesondere kann ein Videomodul 50 einen Bildsensor 52, zum Beispiel einen CCD Bildsensor, enthalten, der sich in einer Betriebsposition in Bezug auf das Abbildungssystem befindet, wenn der Videomodul im Halter 66 installiert ist. Der Bildsensor 52 steht in elektrischer Verbindung mit einem Prozessorsystem 54, das programmiert sein kann, um den Bildsensor 52 zu steuern und die Bilddaten, die von dem Bildsensor 52 erzeugt und erhalten werden, zu erfassen und möglicherweise zu speichern. Obgleich das Prozessorsystem 54 als im Videomodul 50 angeordnet gezeigt ist, versteht es sich, dass das Prozessorsystem 54 ausserhalb des Videomoduls 50 angeordnet sein könnte. Der Videomodul 50 kann ferner in Verbindung mit einem äusseren Displayschirm und/oder einem äusseren Verarbeitungssystem über ein Kabel 56 stehen, so dass zum Beispiel vom Bildsensor erfasste Videobilder angezeigt oder in anderer Weise ausgegeben und möglicherweise archiviert werden können.
  • Der Videomodul 50 kann so ausgelegt sein, dass der Bildsensor 52 auf der Okularbrennebene 28 liegt, wenn der Modul 50 sich im Halter 66 in einer Betriebsposition befindet. Man erkennt, dass eine Augenuntersuchungsvorrichtung nach der Erfindung für die Videoerfassung konfiguriert werden kann, indem man den Okularmodul 56 durch einen Videomodul 50 ersetzt, ohne dass zusätzliche Linsen des Abbildungssystemes hinzugefügt oder ausgetauscht werden brauchen. Alternativ bemessene Abbildungsmittel können auch verwendet werden unter Hinzufügung von Linsen, die eine grössenmässi ge Nachbemessung des Bildes ermöglichen. Eine derartige Konfiguration verschiebt die Lage der Brennebene 28.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung insbesondere gezeigt und dargestellt wurde anhand der bevorzugten Ausführungsformen, wie sie in der Zeichnung gezeigt sind, versteht es sich für einen Fachmann auf dem Gebiet, dass verschiedene Änderungen an den Details vorgenommen werden können, ohne dass dadurch vom Schutzbereich der Erfindung, wie er durch die Ansprüche definiert ist, abgewichen wird.

Claims (26)

  1. Augenuntersuchungsvorrichtung (10) zur Betrachtung einer Struktur (19) eines Auges (11) mit einer Pupille (12), welche Vorrichtung (10) aufweist: ein Beleuchtungssystem, das einen konvergierenden Lichtkegel erzeugt, der sich an einem Schnittpunkt (34) trifft und danach divergiert; ein Abbildungssystem mit einer Bildachse (30); und eine Aperturblende (32), die in der Vorrichtung (10) im Wesentlichen koaxial zur Bildachse (30) angeordnet ist und zum Schnittpunkt (34) im Wesentlichen konjugiert ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Aperturblende (32) so bemessen ist, dass sie im Wesentlichen der Grösse der Pupille (12) entspricht, wodurch ein Korneaglanz reduziert wird.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der die Struktur (19) eine Retina (Netzhaut) ist.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei der eine Apertur (13) der Aperturblende (32) so bemessen ist, dass sie im Wesentlichen der Grösse der Pupille (12) entspricht, wenn die Pupille (12) nicht erweitert ist.
  4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei der das Beleuchtungssystem eine Lichtquelle (14) enthält, die achsversetzt in Bezug auf die Bildachse (30) angeordnet ist, so dass der interne und korneale Glanz in der Vorrichtung (10) herabgesetzt sind.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, bei der das Bildsystem eine Objektivlinse (16) enthält, welche Objektivlinse (16) eine erste, der Lichtquelle (14) nächstliegende Fläche (23) hat, die im Wesentlichen konzentrisch um einen Mittelpunkt einer Apertur (33) der Aperturblende (32) gekrümmt ist, so dass der interne Glanz in der Vorrichtung (10) herabgesetzt ist.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4 oder 5, bei der die achsversetzt angeordnete Lichtquelle (14) ausserhalb einer Apertur (33) der Aperturblende (32) angeordnet ist, so dass die Lichtquelle (14) keinen, Unschärfe bewirkenden Effekt auf Bilder hat, die von der Untersuchungsvorrichtung (10) erhalten werden.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Bildsystem einen Bildsensor (52) enthält, der elektrische, für die Struktur (19) repräsentative Signale erzeugt.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Vorrichtung (10) eine binokulare Optik (70, 72, 76, 78, 80) zur Schaffung eines binokularen Bildes der Augenstruktur (19) umfasst.
  9. Vorrichtung (10) nach Anspruch (8) dadurch gekennzeichnet, dass die binokulare Optik (70, 72, 76, 78, 80) umfasst: eine Kollimationsoptik (70) zur Lichtkollimation längs der Bildachse (30); eine Separieroptik (72) zur Separierung von Licht, das durch die Kolimationsoptik längs erster und zweiter Lichtwege (74a, 74b) geleitet wird; eine Ausrichtoptik (76), die an wenigstens entweder dem ersten oder zweiten Lichtweg (74a, 74b) angeordnet ist, um eine Ausrichtung der empfangenen Bilder festzustellen; eine Dekollimationsoptik (78), die an wenigstens entweder dem ersten oder zweiten optischen Wege (74a, 74b) angeordnet ist, um von der Ausrichtoptik (76) abgegebenes Licht zu dekollimieren; und eine Okularoptik (80), die an wenigstens entweder dem ersten oder zweiten Wege (74a, 74b) angeordnet ist, um das Licht, das durch die Dekollimationsoptik (80) dekollimiert wurde, zu rekollimieren.
  10. Vorrichtung (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der ein retinales Beobachtungsfeld des Bildsystems grösser als eine retinale Beleuchtungszone des Beleuchtungssystems ist.
  11. Vorrichtung (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der ein retinales Beobachtungsfeld des Bildsystems zwischen etwa 15 bis 30 % grösser als eine retinale Beleuchtungszone des Beleuchtungssystems ist.
  12. Vorrichtung (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der die Vorrichtung (10) ein Gehäuse (44), das wenigstens einen Linsenhalter (60, 61, 62, 66) aufweist, und eine Vielzahl von Linsen (16, 20, 22, 24) enthält, von denen wenigstens eine Linse (16, 20, 22, 24) in einem Linsenmodul (40, 41, 42, 46) untergebracht ist, der in dem wenigstens einen Linsenhalter (60, 61, 62, 66) aufnehmbar ist.
  13. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der die Vorrichtung (10) ein Gehäuse (44) enthält und bei der die Vorrichtung (10) ferner aufweist: einen Okularhalter (66), der durch das Gehäuse (44) gebildet ist; ein Okular (46) mit einer Okularlinse (24), welches Okular (46) in dem Okularhalter (66) aufnehmbar ist; und ein Videomodul (50) mit einem Bildsensor (52), welcher Videomodul (50) im Okularhalter (66) aufnehmbar ist, wobei der Okularhalter (66) nur entweder das Okular (66) oder den Videomodul (50) gleichzeitig aufnehmen kann.
  14. Vorrichtung (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der das Beleuchtungssystem und das Bildsystem eine gemeinsame Objektivlinse (16) enthalten.
  15. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 aufweisend: ein Gehäuse (44); einen Objektivlinsenhalter (60) zur Aufnahme eines Objektivlinsenmoduls (40); einen Bildlinsenhalter (61) zur Aufnahme eines Bildlinsenmoduls (41); ein erstes Paar, bestehend aus einem ersten Objektivlinsen(16)modul und Bildlinsenmodul, das konfiguriert ist, um eine Weitfeldbetrachtung zu ermöglichen; und ein zweites Paar, bestehend aus einem Objektivlinsen(16)modul und Bildlinsenmodul, das so konfiguriert ist, dass eine Betrachtung mit schmalerem Feld und leichterem Eintritt ermöglicht wird als bei dem ersten Paar aus dem Objektivlinsen(16)modul (16) und Bildlinsenmodul, wobei die Modulhalter für die Objektivlinse (16) und Bildlinse nur entweder die ersten oder zweiten Objektivlinsenmoduln (16) und Bildlinsenmoduln gleichzeitig aufnehmen können.
  16. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 15 mit einem patientenseitigen Ende und einem betrachtungsseitigen Ende und wobei das Bildsystem wenigstens eine retinale Bildbrennebene (26) hat; und das Beleuchtungssystem eine Lichtquelle (14) enthält, die in der Bildachse (30) angeordnet ist, die in einer defokussierten Position in Bezug auf die wenigstens eine retinale Bildbrennebene (26) angeordnet ist, wobei das Beleuchtungssystem Beleuchtungslichtstrahlen erzeugen kann, die im Wesentlichen an oder vor dem patientenseitigen Ende konvergieren, so dass die konvergierten Lichtstrahlen leicht in eine Pupille (12) eindringen können, die vor dem patientenseitigen Ende angeordnet ist.
  17. Vorrichtung (10) nach Anspruch (16), bei der das Beleuchtungssystem eine Objektivlinse (16) enthält, die zwischen der Lichtquelle (14) und dem patientenseitigen Ende angeordnet ist, wobei die Lichtquelle (14) jenseits der retinalen Bildbrennebene (26) in einer Richtung weg von der Objektivlinse (16) angeordnet ist, so dass die Objektivlinse (16) die Wirkung hat, die von der Lichtquelle (14) erzeugten Beleuchtungslichtstrahlen zu konvergieren.
  18. Vorrichtung (10) nach Anspruch 16 oder 17, bei der die Lichtquelle (14) ein reflektierendes Element umfasst.
  19. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, bei der die Lichtquelle (14) eine lichterzeugende Lichtquelle (18) umfasst.
  20. Vorrichtung (10) nach Anspruch 16 oder 17, bei der das Beleuchtungssystem umfasst: eine lichterzeugende Lichtquelle (18), die Licht zum reflektierenden Element (14) richtet; und ein optisches Sammelelement (20), das zwischen der lichterzeugenden Lichtquelle (18) und dem reflektierenden Element (14) angeordnet ist, welches optische Sammelelement (20) Lichtstrahlen von der lichterzeugenden Lichtquelle (18) auf das reflektierende Element (14) bündelt.
  21. Vorrichtung (10) nach Anspruch 19 oder 20, bei der die Lichtquelle (14) durch eine Miniaturglühlampe geschaffen ist.
  22. Vorrichtung (10) nach Anspruch (16), bei der das Bildsystem ein objektiv-optisches Element (16) und eine bild-optisches Element (22) enthält, wobei die Lichtquelle (14) zwischen dem objektiv-optischen Element (16) und dem bild-optischen Element (22) angeordnet ist.
  23. Vorrichtung (10) nach Anspruch 22, bei der die Lichtquelle (14) in enger Nachbarschaft zu dem bild-optischen Element (22) angeordnet ist.
  24. Vorrichtung (10) nach Anspruch 16 oder 17, bei der die Lichtquelle (14) eine lichtübertragende Lichtquelle ist, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die ein Lichtrohr, einen Lichtleiter, ein diffraktives optisches Element und ein holographisches optisches Element enthält.
  25. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 16 bis 24, bei der die Lichtquelle (14) an einer Position angeordnet ist, die im Wesentlichen zur Patientenkornea (15) konjugiert ist, wenn die Vorrichtung (10) sich in einer Betriebsstellung relativ zum Auge (10) befindet, so dass von der Kornea (15) reflektierte Lichtstrahlen auf die Lichtquelle (14) gebündelt werden.
  26. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Beleuchtungs- und Bildsystem keinen Strahlenteiler aufweist.
DE69919902T 1998-11-24 1999-11-23 Augenuntersuchungsgerät um durch eine unerweiterte pupille die retina zu betrachten Expired - Lifetime DE69919902T2 (de)

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