DE4339580A1 - Strömungsfliegen, Vorrichtung zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule - Google Patents

Strömungsfliegen, Vorrichtung zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule

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    • A63G31/00Amusement arrangements
    • A63G2031/005Skydiving

Description

Die Erfindung betrifft Strömungsfliegen, Vorrichtung zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule.
Stand der Technik
Es sind bekannt:
  • 1. Feste Bauwerke zum Zwecke des Strömungsfliegens in einem allseitig geschlossenen Luftströmungskreislaufsystem.
  • 2. Feste Bauwerke zum Zwecke des Strömungsfliegens in einem nach oben offenen System.
  • 3. Transportable Bauten zum Zwecke des Strömungsfliegens in einem nach oben offenen System.
Angabe der Fundstellen
CD-ROM PATOS
CD-ROM ESPASE
DE 3205488 / 3430106 / 3144286 / 8604008 / 9014996 EP 0105200 / WO 8301380
Recherchen über bestehende Anlagen;
Zu 1 feste Bauwerke zum Zwecke des Strömungsfliegens in einem allseitig geschlossenen Luftströmungskreislaufsystem.
Der Luftstrom zum Zwecke des Schwebens wird hierbei in einem geschlossenen Ringsystem beschleunigt, was eine große Bauhöhe verbunden mit relativ hohen Investitionenskosten beinhaltet. Nachteilig ist auch in einem geschlossenen System der Aufheizeffekt verbunden mit der notwendigen Zwangskühlung des Luftstromes.
Zu 2 und 3 feste und mobile Bauwerke zum Zwecke des Strömungsfliegens in einem nach oben offenen System.
Bei den bekannten zu 1 und 2 Vorrichtungen sind die Aggregate zur Luftbeschleunigung unter dem senkrechten Arbeitsluftstrom sowie der Flugbereich durch Netze oder anderen Materialien geschlossen. Dies hat zur Folge eine hohe Gerätehöhe verbunden mit relativ hohen Kosten. Gerade bei den mobilen Vorrichtungen ist durch das Aggregat zur Luftbeschleunigung, bedingt durch den Sicherheitsbereich und der Luftzufuhr, die eigentliche Anfangshöhe, Startpunkt schon bei ungefähr 2 m. Was beim Auf-, Abbau und Transport mit einem großen Aufwand verbunden ist. Zusätzlich müssen Einrichtungen geschaffen werden, die die Personen zum Startpunkt bringen.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule zu schaffen, die eine geringe Anfangshöhe und Gesamthöhe hat. Diese Vorrichtung auch mobil ist. Relativ kostengünstiger zu erbauen und zu betreiben ist.
Auf -, Abbau und Transport der Vorrichtung mit geringeren Aufwand zu betreiben ist. Bei der Erfindung soll auf die Flugbegrenzung an den Seitenwänden und über dem Arbeitsluftstrom verzichtet werden können. Diese Aufgabe wurde erfindungsgemäß durch eine Sicherungsleine die am Mittelpunkt des Unterrahmens und an der schwebenden Person befestigt ist, gelöst. Die Sicherungsleine ist nur so lang, das die schwebende Person bei Absturz nicht aus den Sicherheitsbereich des Luftkissens fallen kann. Die Länge der Sicherungsleine verhindert auch das Davonfliegen der Person. Durch diese Erfindung sind Seitenwände, Dachbegrenzungen überflüssig. Die Bauhöhe verringert sich um ein vielfaches und alles was mit davon abhängig ist (Auf-Abbau, Transportkosten, Investitionskosten . . . ). Durch die Anordnung der Aggregate zur Luftbeschleunigung, nicht direkt unter dem Arbeitsluftstrom sondern außerhalb des möglichen Absturzbereiches einer schwebenden Person verringert sich auch die Startpunkthöhe um ein vielfaches, womit sich auch die Kosten der Einrichtungen senken die für den Weg zum Startpunkt von Nöten sind. Unteranderem ist eine Zuschauertribüne nicht zwingend erforderlich, einmal wegen der niedrigen Anfangshöhe und dem Wegfall der sichtbehindernden Flugbegrenzungsseitenwände. Die Erfindung kennzeichnet einen zerlegbaren Unterrahmen in dem ein oder mehrere aufgesetzt oder eingelassene Strömungskanäle befestigt sind, die annähernd rechtwinklig im Mittelpunkt der Vorrichtung ein Auslaß für den Arbeitswindkanal besitzen. Am Einlaß der Strömungskanäle sind Antriebsmotoren, Aggregate zur Luftbeschleunigung zugeordnet, die mit verbunden sind am Unterrahmen. An den zerlegbaren Unterrahmen sind Baugruppen der Erfindung so montiert, daß ein einfacher Auf- und Abbau mit relativ wenigen Einzelteilen erreicht ist. Vor den Aggregaten sind senkrecht nach oben Luftansaugkanäle, zweckmäßig sind sie kegelstumpfförmig ausgebildet, die Eingänge mit Siebe geschlossen und so hoch angeordnet, daß nichts, was auf dem Boden liegt, angesaugt werden kann. Zur Sicherung der schwebenden Personen ist über dem Unterrahmen und den Zubringerströmungskanälen ein Luftkissen mit einem mittigen Durchlaß. Der Durchlaß für den Arbeitswindkanal ist mit einem luftdurchlässigen Netz gesichert. Die Schutzeinrichtung Luftkissen arbeitet unabhängig mit einem extra Dauergebläse. Durch diese Erfindung ist es möglich, Vorrichtungen zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule zu bauen, die nicht nur sehr ökonomisch in allen schon beschriebenen Kosten ist, sondern sich auch noch in verschiedenen Größen bauen läßt.
Durch ein oder mehrere Anordnungen von Ansaugkanälen, Antriebsmotoren, Luftbeschleunigungsaggregaten und Zubringerkanälen ist ohne Neuentwicklung nur durch eine einfache Berechnung eine Vielzahl von unterschiedlichen Baugrößen der Erfindung möglich.
Das Anwendungsgebiet der Erfindung ist vorrangig in der Unterhaltungsindustrie im Sportfreizeitbereich, als Zuschauermagnet bei Sonderveranstaltungen, geeignet auch sehr gut als Werbeträger. Die Erfindung ermöglicht ein gefahrloses Schweben von Personen bei gleichzeitig relativ geringen Investitionskosten und Betriebskosten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung in der die verdeckten Elemente gestrichelt eingezeichnet sind, auf die Darstellung des Steuerpultes und des Dauergebläses für das Luftkissen ist verzichtet worden.
Es wird gezeigt der zerlegbare, transportierbare Unterrahmen (1) an dem (bei diesem Ausführungsbeispiel) 2 Antriebe mit den dazugehörigen Aggregaten zur Luftbeschleunigung (3) befestigt sind. An dem Unterrahmen (1) sind (gestrichelt eingezeichnet) die Zubringerluftkanäle (2) zerlegbar montiert. Die Kanäle (2) haben in der Mitte der Vorrichtung einen Durchlaß für den Arbeitsluftstrom (6). Die Ansaugkanäle (7) sind kegelstumpfförmig ausgebildet, senkrecht nach oben offen und auf den Aggregaten (3) angeordnet. Die Öffnungen sind mit Siebe (10) abgeschlossen. Als Sicherheitseinrichtung ist über dem Unterrahmen (1) und den Zubringerströmungskanälen (2) ein Luftkissen (5) mit einem mittigen Durchlaß. Das Luftkissen (5) ist so konstruiert, das die Zubringerkanäle (2) teilweise vom Luftkissen (5) umschlossen sind und das Kissen (5) auf dem Unterrahmen (1) aufliegt. Das Luftkissen (5) hat ein extra Dauergebläse, es ist neben der Vorrichtung angeordnet und mit einem Schlauch verbunden. Das Material des Kissens und des Schlauches ist vorzugsweise Nylon beidseitig beschichtet mit PVC-Plasten. Der Durchlaß für den Arbeitswindkanal ist mit einem Netz (8) gesichert so das bei einem Absturz einer schwebenden Person, diese nur auf das Sicherheitsluftkissen (5) oder auf das Netz (8) fallen kann. Die schwebende Person ist erfindungsgemäß mit einer Sicherungsleine (4) gesichert. Die nur so lang ist, daß bei einem Absturz der Person, diese nicht aus den Sicherheitsbereich des Luftkissens (5) fallen kann. Die Sicherungsleine (4) ist am Mittelpunkt des Unterrahmens (1) befestigt und an der schwebenden Person, schützt diese auch vor dem Davonfliegen. Dieses Ausführungsbeispiel ist mit zwei Antrieben (3), Aggregaten (3), Ansaugkanälen (7) und Zubringerkanälen (2) realisiert. Abhängig von der Leistung der Aggregate und der angestrebten maximalen Schwebehöhe sind bei unterschiedlichen Gerätegrößen der Erfindung, ein oder mehrere Anordnungen von Antrieben, Aggregaten (3), Ansaugkanälen (7) und Zubringerkanälen (2) zweckmäßig.
Aufstellung der Bezugszeichen
 1 Unterrahmen
 2 Zubringerströmungskanäle
 3 Antriebe, Aggregate zur Luftbeschleunigung
 4 Sicherungsleine
 5 Luftkissen
 6 Arbeitsluftstrom
 7 Ansaugkanäle
 8 Sicherungsnetz
 9 Befestigungspunkt der Sicherungsleine
10 Siebe

Claims (23)

1. Vorrichtung zum Fliegen von menschlichen Personen in einer beschleunigten Luftsäule (Strömungsfliegen) dadurch gekennzeichnet, daß der Unterrahmen (1) zerlegbar, transportierbar ist, an ihm zerlegbar, transportierbar die Zubringerströmungskanäle (2), Antriebsmotoren für die Aggregate zur Luftbeschleunigung (3) und eine Sicherungsleine (4) befestigt sind und über dem Unterrahmen (1) und den Zubringerströmungskanälen (2) ein Luftkissen (5) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Motoren, Aggregate (3) zur Luftbeschleunigung außerhalb bzw. neben dem Sicherheitsluftkissen (5) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftstrom (6) durch die Ansaugkanäle (7), über die Aggregate (3) durch Zubringerströmungskanäle (2) zum Mittelpunkt der Vorrichtung geleitet und dort senkrecht nach oben freigegeben wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Motoren (3) schallisoliert sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aggregate (3) zur Luftbeschleunigung schallisoliert sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftzubringerströmungskanäle (2) schallisoliert sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftansaugkanäle (7) schallisoliert sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sicherheitsluftkissen (5) über den Unterrahmen (1) und den Zubringerströmungskanälen (2) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftkissen (5) extra Dauergebläse hat.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung Luftkissen (5) unabhängig, von den Aggregaten (3) zur Luftbeschleunigung, arbeitet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftkissen (5) einen mittigen Durchlaß für den Arbeitsluftstrom (6) hat.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchlaß durch ein Netz (8) gesichert ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sicherungsleine (4) für die schwebenden Person mittig am Unterrahmen (1) befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsleine (4) kürzer ist als der Radius des Luftkissens (5) mit der Summe des kürzesten Abstandes von dem Befestigungspunkt (9) der Sicherungsleine zur Oberkante, Luftkissen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftzuführung für die Aggregate (3) zur Luftbeschleunigung, außerhalb des Luftkissens über Luftansaugkanäle (7) ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftansaugkanäle (7) senkrecht nach oben gerichtet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftansaugkanäle (7) kegelstumpfförmig ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftzuführungsöffnungen so hoch angeordnet sind, daß nichts, was auf dem Boden liegt, durch den Luftsog angesaugt werden kann.
19. Vorrichtung nach Anspruch 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftzuführungsöffnungen durch Siebe (10) abgeschlossen sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Antriebsmotoren gleich der Aggregate zur Luftbeschleunigung ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Motoren und der Aggregate (3) von deren Leistung und von der maximalen, angestrebten Schwebehöhe abhängig ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß alle Motoren und Aggregate annähernd synchron gesteuert sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsluftstrom (6) über die Motoren und Aggregate (3) analog gesteuert ist.
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