DE102014002732A1 - Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere einer Raumfahrkomponente - Google Patents

Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere einer Raumfahrkomponente Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere eines optischen Elements oder einer elektrischen oder chemischen Schubdüse. Die Vorrichtung umfasst ein erstes und ein zweites Gehäuseteil (1, 2) sowie eine Kippvorrichtung (36). Das erste Gehäuseteil (1) ist an einem ersten Ende (18) zur ortsfesten Anordnung an einem Träger, insbesondere einem Raumfahrzeug, ausgebildet. Das zweite Gehäuseteil (2) ist an einem zweiten Ende (19) zur Verbindung mit der Nutzkomponente ausgebildet. Das erste Ende (18) und das zweite Ende (19) kommen, bezogen auf eine Längsachse (17), an entgegengesetzten Seiten der Vorrichtung zum Liegen. Die Kippvorrichtung (36) verbindet das erste und das zweite Gehäuseteil (1, 2) mechanisch miteinander und ermöglicht ein definiertes Ausrichten und Halten der Relativposition des zweiten Gehäuseteils (2) relativ zu dem ersten Gehäuseteil (1), wobei die Kippvorrichtung (36) als Aktuator eine Anzahl an Drähten (6, 7, 16) aus einer Formgedächtnislegierung umfasst, wobei die Länge eines jeden der Anzahl an Drähten (6, 7, 16) individuell durch eine jeweilige Bestimmung des Widerstands, der als Regelgröße in einem Regelkreis verarbeitbar ist, einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere eines optischen Elements oder einer elektrischen oder chemischen Schubdüse.
  • Eine solche Vorrichtung wird in der Raumfahrt zum Stellen und Regeln sog. Tip/Tilt und Fokus-Positionen, z. B. von Schubdüsen oder optischen Elementen, verwendet. Das Verstellen erfolgt beispielsweise mit Hilfe von Schrittmotoren. Die Position eines jeweiligen Schrittmotors wird durch zusätzliche, in der Regel optische, Sensoren bestimmt. Je nach Anzahl der erforderlichen Schrittmotoren, ggf. notwendigen Getriebe und deren Aufhängungen kann eine derartige Vorrichtung zum Halten und Ausrichten ein signifikantes Gewicht haben. Die Steuerung, die Skalierbarkeit und die Adaptionsmöglichkeiten für unterschiedliche Systeme sind entsprechend komplex. Dadurch sind derartige Vorrichtungen fehleranfällig und benötigen umfangreiche und teure Tests im Vorfeld eines Einsatzes.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer, insbesondere in der Raumfahrt verwendeten Nutzkomponente, anzugeben, welche baulich und/oder funktional verbessert ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Es wird eine Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere eines optischen Elements oder einer elektrischen oder chemischen Schubdüse, vorgeschlagen, welche ein erstes und ein zweites Gehäuseteil sowie eine Kippvorrichtung umfasst. Das erste Gehäuseteil ist an einem ersten Ende zur ortsfesten Anordnung an einem Träger, insbesondere einem Raumfahrzeug, ausgebildet. Das zweite Gehäuseteil ist an einem zweiten Ende zur Verbindung der Nutzkomponente ausgebildet. Das erste Ende und das zweite Ende kommen, bezogen auf eine Längsachse der Vorrichtung, an entgegengesetzten Seiten bzw. Enden der Vorrichtung zum Liegen. Die Kippvorrichtung verbindet das erste und das zweite Gehäuseteil mechanisch miteinander und ermöglicht ein definiertes Ausrichten und Halten der Relativposition des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil. Die Kippvorrichtung umfasst als Aktuator eine Anzahl an Drähten aus einer Formgedächtnislegierung, wobei die Länge eines jeden der Anzahl an Drähten individuell durch eine jeweilige Bestimmung des Widerstands, der als Regelgröße in einem Regelkreis verarbeitbar ist, einstellbar ist.
  • Die Erfindung schlägt somit vor, das elektro-thermisch-mechanische Verhalten einer Anzahl an Drähten aus einer Formgedächtnislegierung (englisch: Shape Memory Alloy, SMA) als Motor bzw. Aktuator zu nutzen. Das Widerstandsverhalten der Formgedächtnislegierung wird dabei als Regelgröße in einem Regelkreis rückgeführt und damit als inhärenter Positionssensor verwendet.
  • Es wird somit die Änderung des spezifischen Widerstands der Anzahl an Drähten bei der Phasenumwandlung von Martensit in Austenit genutzt, wobei der Widerstand als Regelgröße der Kippvorrichtung verarbeitet wird. Über die dedizierte Änderung des Widerstands kann die Ausdehnung oder Verkürzung (und damit dessen absolute Länge) eines jeweiligen Drahtes und somit die Position des Drahtes in lateraler Richtung im Raum bestimmt werden.
  • Eine solche Vorrichtung weist gegenüber einer herkömmlichen Vorrichtung mit Schrittmotoren, Getrieben und Sensoren eine hohe Gewichtsersparnis auf. Die Vorrichtung kann auf einfache Weise skaliert und adaptiert werden. Sie lässt sich damit für verschiedene Nutzkomponenten ohne umfangreiche und teure Verifikationstests einsetzen.
  • Insbesondere ist es möglich, auf Positionssensoren zu verzichten, da, wie beschrieben, die inhärenten Eigenschaften einer Formgedächtnislegierung dazu genutzt werden, um die Position der einzelnen Aktuatoren im Raum zu bestimmen.
  • Darüber hinaus weist die Erfindung weitere Vorteile auf:
    Die Komplexität des mechatronischen Systems ist durch den Wegfall vieler elektronischer Komponenten gering. Die Formgedächtnislegierungen ermöglichen einen größtmöglichen mechanischen Energieeinsatz bei geringstmöglichem Bauraum. Die Vorrichtung weist eine hohe Robustheit und Zuverlässigkeit zum Halten und Ausrichten der Nutzkomponente auf.
  • Das erste und das zweite Gehäuseteil kann zumindest abschnittsweise zylindrisch ausgebildet sein. Die Längsachse der Vorrichtung kann dann als Rotationsachse betrachtet werden.
  • Unter einer definierten Ausrichtung ist, ausgehend von einer Ebene (x-y-Ebene), die senkrecht auf die Längsachse der Vorrichtung steht, eine (mehr oder minder) beliebige Neigung der Ebene gegenüber der Längsachse (z-Achse) zu verstehen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Anzahl an Drähten jeweils mechanisch fest mit dem ersten und dem zweiten Gehäusebauteil verbunden. Genauer ist ein jeweiliges erstes Ende eines jeweiligen Drahts mit dem ersten Gehäusebauteil und ein jeweiliges zweites Ende mit dem zweiten Gehäusebauteil verbunden. Dadurch ist die Lage der Anzahl an Drähten zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil bekannt, so dass eine genaue Position zur Bestimmung ermöglicht ist.
  • Die Anzahl an Drähten kann aus einer Nickel-Titan-Legierung bestehen. Eine Nickel-Titan-Legierung (NiTi) wird auch als Nitinol bezeichnet. Nitinol ist die intermetallische Phase NiTi mit einer geordnet-kubischen Kristallstruktur, die sich von der von Titan und Nickel unterscheidet. Es besteht zum Großteil aus Nickel und einem weiteren großen Teil Titan. Die Legierung ist korrosionsbeständig und hochfest sowie pseudoelastisch verformbar. Über das Legierungverhältnis lässt sich die Transformationstemperatur beeinflussen.
  • Die Anzahl an Drähten ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung parallel zu der Längsachse der Vorrichtung angeordnet. Es ist weiterhin zweckmäßig, wenn die Anzahl an Drähten gleich dick ist. Die Änderung der Länge eines oder mehrerer Drähte führt dann in Abhängigkeit der Anordnung zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil zu einer Ausrichtung des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil.
  • Es ist weiterhin zweckmäßig, wenn die Kippvorrichtung zumindest ein Federelement, das das erste und das zweite Gehäuseteil auseinander zu drücken sucht, und/oder ein Kegel-Pfanne-Verbindungselement, das eine beliebige Verschwenkung des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil ermöglicht, umfasst. In Verbindung mit dem zumindest einem Federelement, das insbesondere als Druckfeder ausgestaltet ist und/oder dem Kegel-Pfanne-Verbindungselement kann die Ausrichtung und die Rückstellung der Ausrichtung des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil in definierter Weise erfolgen.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung sind das erste und das zweite Gehäuseteil über einen Freigabemechanismus miteinander verbunden, welcher in einer Startkonfiguration eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils blockiert und in einer Betriebskonfiguration eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils ermöglicht. Dadurch wird in der Betriebskonfiguration ein Ausrichten des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil ermöglicht. In der Startkonfiguration sind das erste und das zweite Gehäuseteil starr miteinander verbunden, was beispielsweise während des Starts eines Raumfahrtzeugs in den Orbit zweckmäßig ist, und die Einleitung übermäßiger Kräfte in die Vorrichtung, insbesondere in die Kippvorrichtung mit den Drähten zu vermeiden.
  • Das erste und das zweite Gehäuseteil sind gemäß einer weiteren Ausgestaltung zumindest in der Betriebskonfiguration über die Kippvorrichtung zueinander beabstandet. Hierdurch wird die Relativbewegung des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil ermöglicht. Demgegenüber können das erste und das zweite Gehäuseteil in der Startkonfiguration aneinander anliegen. Die relative Position von erstem und zweitem Gehäuseteil in der Startkonfiguration wird durch den Aufbau des Freigabemechanismus bestimmt. Das Anliegen der beiden Gehäuseteile stellt beim Start eines Raumfahrtzeugs sicher, dass keine Relativbewegung der beiden Gehäuseteile zueinander möglich ist und dadurch eventuell die Anzahl an Drähten sowie weitere Komponenten der Kippvorrichtung schädigen könnte.
  • Um die Drähte vor dem Betrieb der Vorrichtung nicht zu schädigen, ist die Anzahl an Drähten in der Startkonfiguration nicht gespannt. Demgegenüber ist vorgesehen, dass nach Auslösung des Freigabemechanismus das zumindest eine Federelement die Anzahl an Drähten spannt.
  • Die Kippbewegung des zweiten Gehäuseteils relativ zu dem ersten Gehäuseteil kann auf verschiedene Weisen realisiert sein. Jede der nachfolgend beschriebenen Varianten weist dabei Vorteile hinsichtlich der Genauigkeit und der Systemstatusanforderung auf, wobei jedoch alle Varianten gleichwertig im Hinblick auf die Nutzung einer Anzahl von Drähten aus einer Formgedächtnislegierung als Aktuator unter Nutzung des Widerstandsverhaltens als Regelgröße in einem Regelkreis eingesetzt werden können.
  • In der ersten Variante umfasst die Kippvorrichtung eine zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil vorgespannte Feder, die zentral im Bereich der Längsachse der Vorrichtung angeordnet ist. Durch die als Druckfeder ausgestaltete Feder werden die Drähte entlang der Rotorachse parallel gespannt. Durch die Druckfeder kann ferner nach dem Auslösen des Freigabemechanismus die Vorrichtung von der Startkonfiguration in die Betriebskonfiguration gebracht werden.
  • Weiter umfasst in dieser Variante die Kippvorrichtung drei Drähte, die äquidistant, d. h. in einer 120° Anordnung, auf einem Kreis um die Längsachse der Vorrichtung angeordnet sind. Dadurch ist es möglich, das zweite Gehäuseteil relativ zu dem ersten Gehäuseteil in beliebiger Weise zu neigen.
  • In der zweiten und dritten Variante ist das Kegel-Pfanne-Verbindungselement zentral im Bereich der Längsachse der Vorrichtung anstelle der Druckfeder angeordnet.
  • Bei der zweiten Variante umfasst die Kippvorrichtung zwei Drähte, wobei die zwei Drähte auf einem Kreis um die Längsachse um 90° versetzt zueinander angeordnet sind. Jedem der Drähte ist eine Druckfeder zugeordnet, die, bezogen auf die Längsachse, auf dem Kreis dem zugeordneten Draht gegenüber angeordnet ist. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die einem Draht zugeordnete Feder im gleichen Hebelverhältnis auf der dem Draht gegenüber liegenden Seite diesem entgegen wirkt. Dieses Prinzip wirkt um beide Achsen, welche durch die Anordnung der zwei Drähte auf dem Kreis um die Längsachse und die zugeordneten Druckfedern definiert sind. D. h. eine Achse wird durch eine Linie, auf der ein erster der Drähte, die zugeordnete Druckfeder und der Schnittpunkt mit der Längsachse liegen, gebildet. Die andere Achse wird durch eine andere Linie, auf der der andere (zweite) der Drähte, die zugeordnete Druckfeder und der Schnittpunkt mit der Längsachse liegen, gebildet.
  • In der dritten Variante umfasst die Kippvorrichtung vier Drähte, die auf einem Kreis um die Längsachse der Vorrichtung äquidistant verteilt sind. Dies bedeutet, die vier Drähte sind um die Längsachse um 90° versetzt zueinander angeordnet. Über das zentral angeordnete Kegel-Pfanne-Verbindungselement als Wippe sind jeweils zwei Drähte im gleichen Hebelverhältnis als Hebel miteinander verbunden.
  • Diese arbeiten antagonistisch. Dabei kann in beliebiger Position die angelegte Spannung unterbrochen werden, wodurch ein leistungsloser Betrieb möglich ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend näher anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Querschnittsdarstellung durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer nicht dargestellten Nutzkomponente,
  • 2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung von 1,
  • 3 eine Draufsicht auf die in 1 dargestellte Vorrichtung,
  • 4 eine längs der Linie A-A geschnittene Darstellung der Vorrichtung aus 3, und
  • 5a und 5b jeweils eine Querschnittsdarstellung einer nicht ausgerichteten und einer ausgerichteten Vorrichtung.
  • In den nachfolgenden Figuren ist ein Ausführungsbeispiel einer möglichen Variante von mehreren Varianten einer Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente beschrieben. Die Vorrichtung trägt beispielsweise einen beliebigen elektrischen oder chemischen Thruster (Schubdüse) oder ein auszurichtendes optisches Element. Die Vorrichtung selbst ist beispielsweise an einem Raumfahrtzeug, wie z. B. einem Satelliten, angeordnet. In diesem Umfeld stellt die Vorrichtung einen sog. „Thruster Pointer” dar, welcher für sog. Tip/Tilt-Pointing Aufgaben von elektrischen wie chemischen Triebwerken oder optischen Elementen vorgesehen ist.
  • Die Vorrichtung besteht aus einem ersten, unteren Gehäuseteil 1 einem zweiten, oberen Gehäuseteil 2 und einer das erste und das zweite Gehäuseteil 1, 2 mechanisch miteinander verbindenden Kippvorrichtung 36, welche ein definiertes Ausrichten und Halten der Relativposition des zweiten Gehäuseteils 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 ermöglicht. Das erste, untere Gehäuseteil 1 kann mit seinem ersten Ende 18 an einem Träger, beispielsweise einem Satelliten, befestigt sein. An einem zweiten Ende 19 des zweiten Gehäuseteils 2, welche auf der dem ersten Gehäuseteil 1 abgewandten Seite des zweiten Gehäuseteils 2 liegt, erfolgt eine Verbindung zu der Nutzkomponente, d. h. einer nicht näher dargestellten elektrischen oder chemischen Schubdüse oder einem auszurichtenden optischen Element.
  • Wie ohne weiteres den 1, 2, 4 und 5 zu entnehmen ist, kommen das erste Ende 18 des ersten Gehäuseteils 1 und das zweite Ende 19 des zweiten Gehäuseteils 2, bezogen auf eine Längsachse 17 an entgegengesetzten Enden der Vorrichtung zum Liegen. Wie unschwer insbesondere den 2 und 3 entnehmbar ist, sind das erste und das zweite Gehäuseteil 1, 2 in einer Draufsicht (vergl. 3) kreisförmig ausgebildet. Die Längsachse 17 entspricht damit einer Rotationsachse der Vorrichtung.
  • Wie am besten aus den 5a und 5b ersichtlich ist, liegt das erste Ende des ersten, unteren Gehäuseteils 1 in einer Befestigungsebene 35, welche senkrecht zu Längsachse 17 liegt, um an dem nicht näher dargestellten Träger befestigt zu werden. Das zweite Ende 19 des zweiten, oberen Gehäuseteils 2 liegt in einer Befestigungsebene 33. Die Befestigungsebene 33 ist senkrecht zu Längsachse 17, solange das zweite Gehäuseteil 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 sich in einer Ausgangsposition befindet (5a). In dieser ist die Befestigungsebene 33 relativ zu Befestigungsebene 35 nicht geneigt oder verschwenkt. Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung wird hierunter „keine Ausrichtung” verstanden. Ist hingegen das zweite Gehäuseteil 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 verschwenkt (vergl. 5b), so liegt die Befestigungsebene 33 senkrecht zu einer Neigungsachse 32 und entspricht einer schiefen Ebene 34. Der zwischen der Neigungsachse 32 und der Längsachse 17 eingeschlossene Winkel 37 ist das Resultat einer Aktuierung der Kippvorrichtung 36, um das zweite Gehäuseteil 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 definiert (im Beispiel um 3°) auszurichten. Die Nutzkomponente ist an der Befestigungsebene 33 angeordnet.
  • Das erste und das zweite Gehäuseteil 1, 2 sind aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium gebildet. Die Gehäuseteile 1, 2 können beispielsweise durch Drehen und/oder Fräsen hergestellt sein.
  • Die Kippvorrichtung 36 umfasst in der in den Figuren dargestellten Variante drei gleich lange und gleich dicke Drähte 6, 7, 16 aus einer Formgedächtnislegierung und eine zentral angeordnete, vorgespannte (Druck-)Feder 10. Die Drähte 6, 7, 16 sind auf einem Kreis um die Längsachse um 120° versetzt, d. h. äquidistant zueinander, angeordnet. Die drei Drähte 6, 7, 16 verlaufen dabei parallel zueinander und parallel zu der Längsachse 17. Die Drähte 6, 7 können am besten aus der Querschnittsdarstellung der 1 erkannt werden. Die Anordnung der drei Drähte 6, 7, 16 geht aus der perspektivischen Darstellung der 2 sowie der 3, die eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung zeigt, hervor.
  • Die Drähte 6, 7, 16 sind in einem jeweiligen in dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil 1, 2 vorgesehenen Kanal 23 (vergl. 2 und 3) angeordnet. Die einem jeweiligen Draht zugeordnete Kanalabschnitte in dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil 1, 2 sind dabei entlang einer gemeinsamen Achse angeordnet, welche sich parallel zu der Längsachse 17 erstreckt. Wie am besten aus der Querschnittsdarstellung der 1 hervorgeht, sind die Drähte 6, 7, 16 sowohl in dem ersten Gehäuseteil 1 als auch in dem zweiten Gehäuseteil 2 mit jeweils drei Gewindestiften 8 in den zugeordneten Kanal 23 geklemmt. Insgesamt sind pro Draht sechs Gewindestifte 8 vorgesehen.
  • Die Gewindestifte 8 sind, wie dies gut aus den 1 und 2 hervorgeht, in sich in longitudinaler Richtung erstreckenden Vorsprüngen 30, 31, die einen kreisringsegmentförmigen Querschnitt haben, vorgesehen. Dabei bezeichnet der Vorsprung 30 zur Aufnahme und Fixierung eines Drahts den einen jeweiligen Draht 6, 7, 16 zugeordneten Vorsprung des ersten, unteren Gehäuseteils 1. Der Vorsprung 31 zur Aufnahme und Fixierung eines jeweiligen Drahts 6, 7, 16 ist dem zweiten, oberen Gehäuseteil 2 zugeordnet.
  • Gewindestifte 8a am jeweiligen freien Ende eines jeweiligen Drahtes 6, 7, 16 sind mit vollem Moment angezogen. Ein jeweiliger mittlerer Gewindestift 8m ist mit nur halben Moment angezogen. Der „innere” Gewindestift 8i, welcher jeweils dem anderen Gehäuseteil zugeordnet ist, ist lediglich handfest angezogen.
  • Die Drähte 6, 7, 16 sind beispielsweise aus einer Nickel-Titan-Legierung, auch als Nitinol bekannt, gebildet. Die Drähte 6, 7, 16 bilden einen Aktuator in einem Regelkreis. Hierzu ist jeder der Drähte 6, 7, 16 an seinen entgegengesetzten Enden mit jeweiligen Anschlussleitungen 20 verbunden, welche ihrerseits mit einer Stromquelle 21 verbunden sind. Dies ist schematisch in 1 dargestellt. Zur Steuerung der Längenänderung eines jeweiligen Drahtes 6, 7, 16, d. h. einer Verkürzung oder einer Verlängerung, wird die Änderung des spezifischen Widerstandes eines jeweiligen Drahtes bei der Phasenumwandlung von Martensit in Austenit als Regelgröße genutzt. Der aktuell gemessene Wiederstand, der sich aus der anliegenden Spannung und dem gemessenen Strom ergibt, wird als Regelgröße zur Einstellung der Längenänderung verwendet. Über die dedizierte Änderung des Widerstandes wird damit die Ausdehnung eines jeweiligen Drahtes 6, 7, 16 genutzt, um die Position in lateraler Richtung, d. h. in Richtung der Längsachse 17, exakt zu bestimmen.
  • Die bedeutet, das elektro-thermo-mechanische Verhalten der aus einer Formgedächtnislegierung bestehenden Drähte 6, 7, 16 wird als Motor genutzt. Das Widerstandsverhalten der Drähte aus Formgedächtnislegierung wird als Regelgröße in einem Regelkreis rückgeführt und damit als inhärenter Positionssensor verwendet.
  • Für die Ausrichtung des zweiten Gehäuseteils 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1, wie dies schematisch in 5a und 5b dargestellt ist, ist neben einer Aktuierung zumindest eines der Drähte 6, 7, 16 auch die für eine Vorspannung sorgende Druckfeder 10 erforderlich.
  • Wie beschrieben, ist die Feder 10 zentral zwischen den beiden Gehäuseteilen 1, 2 angeordnet. Das erste Gehäuseteil 1 weist auf der dem zweiten Gehäuseteil 2 zugewandten Ende eine topfförmige Ausnehmung 24 auf. Die Tiefe der Ausnehmung 24 ist derart bemessen, dass ein Vorsprung 28 des zweiten Gehäuseteils 2, der dem ersten Gehäuseteil 1 zugewandt ist, nahezu vollständig in die Ausnehmung 24 eintauchen kann. Die Höhe des Vorsprungs 28 entspricht damit in etwa der Höhe einer die Ausnehmung 24 definierenden, kreisförmigen Wand 25. Am Boden 26 weist die Ausnehmung 24 eine weitere, kleinere Ausnehmung 27 auf. Die Feder 10 stützt sich am Boden der Ausnehmung 27 ab. Der Durchmesser der Ausnehmung 27 entspricht in etwa dem Außendurchmesser der Feder 10. Korrespondierend hierzu weist der Vorsprung 28 eine Ausnehmung 29 auf, in die die Feder mit ihren anderen, freien Ende eintaucht. Die Feder stützt sich am Boden der Ausnehmung 29 ab.
  • Das erste und das zweite Gehäuseteil 1, 2 sind über einen Freigabemechanismus miteinander verbunden. Der Freigabemechanismus sorgt dafür, dass in einer Startkonfiguration der Vorrichtung eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils 1, 2 blockiert wird und damit keine Neigung bzw. Ausrichtung des zweiten Gehäuseteils zu dem ersten Gehäuseteil möglich ist. Erst in einer Betriebskonfiguration, in der der Freigabemechanismus ausgelöst ist, ist eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils 1, 2 ermöglicht. Der Freigabemechanismus kann in den 1 und 4 am besten erkannt werden.
  • In der Startkonfiguration, die in den Figuren nicht dargestellt ist, liegen die beiden Gehäuseteile 1, 2 mit ihren einander zugewandten Flächen aneinander. In der Startkonfiguration sind die Drähte 6, 7, 16 noch nicht gespannt.
  • Der Freigabemechanismus verfügt hierzu über einen Bolzen 9, der durch eine koaxial verlaufende Bohrung in dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil 1, 2 gesteckt ist. Wie gut aus den Querschnittsdarstellungen der 1, 4 und 5 hervorgeht, geht der Bolzen 9 dabei durch die Feder 10 hindurch. An seinem dem zweiten Gehäuseteil 2 zugewandten Ende weist der Bolzen 9 eine Mutter 40 oder einen Bolzenkopf auf, die oder der über eine Unterlegscheibe 15 das zweite Gehäuseteil 2 mit einer Kraft beaufschlagt. Die Mutter 40 des Bolzens 9 liegt dabei (nahezu) vollständig in einer Ausnehmung 38 des zweiten Gehäuseteils 2. Mit seinem anderen, freien Ende ragt der Bolzen 9 über eine dem ersten Ende 18 zugewandte Oberseite 39 des ersten Gehäuseteils hinaus. Dort ist ein Aktuator 5 in einem Gehäuse 4 des Freigabemechanismus angeordnet.
  • Das Gehäuse 4 ist über Schrauben 11 und zugeordnete Unterlegscheiben 13 mit dem ersten Gehäuseteil 1 verbunden. Der Aktuator 5 kann elektrisch betätigt werden und sorgt dabei durch eine Kraftbeaufschlagung des Bolzens, dass dieser bricht. Um zu verhindern, dass der mit dem zweiten Gehäuseteil 2 verbundene Abschnitt des Bolzens 9 sich von dem zweiten Gehäuseteil 2 löst, ist von dem zweiten Ende 19 her ein Fixierelement 3 für den Freigabemechanismus vorgesehen. Das Fixierelement 3 in Form einer mehr oder minder kreisförmigen Platte ist mit beispielhaft drei Schrauben 12 und zugeordneten Unterlegscheiben 14 an dem zweiten Gehäuseteil 2 befestigt. Der Mechanismus ist auch als Frangibolt-Mechanismus bekannt.
  • Nach dem Auslösen des Freigabemechanismus wird die zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil 1, 2 vorgespannte Feder 10 aktiviert, d. h. die Feder 10 drückt die Gehäuseteile 1, 2 gegen die Kraft der Drähte 6, 7, 16 auseinander, wodurch der mit 22 gekennzeichnete Spalt entsteht. Diese Betriebskonfiguration ist in den Figuren dargestellt. Nun kann jeder der Drähte 6, 7, 16 über seinen spezifischen Widerstand in dem bereits beschriebenen Stromkreislauf in seiner Länge geregelt werden.
  • Die Änderung der Länge eines oder mehrerer der Drähte 6, 7, 16 führt über die Wipp-Funktion der Feder 10 zu einem Verschwenken des zweiten Gehäuseteils 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 und somit zu einer Ausrichtung der Befestigungsebene 33.
  • Gegenüber einer herkömmlichen Vorrichtung zum Ausrichten einer Nutzkomponente weist die beschriebene Vorrichtung eine große Massenersparnis auf. Da nur wenige elektronische Komponenten (Messung des Widerstands der Drähte) benötigt werden, ergibt sich eine geringe Komplexität des mechatronischen Systems. Die Verwendung von Drähten aus einer Formgedächtnislegierung ermöglicht einen hohen mechanischen Energieeinsatz auf geringst möglichem Bauraum.
  • Die Vorrichtung weist eine hohe Robustheit und Zuverlässigkeit auf.
  • Die Ausrichtung des zweiten Gehäuseteils 2 relativ zu dem ersten Gehäuseteil 1 kann auch auf andere Art und Weise erfolgen. Hierzu kann zusätzlich oder alternativ zu der zentral angeordneten Feder 10 ein Kegel-Pfanne-Verbindungselement vorgesehen sein. Eine derartige Konfiguration ist in den Figuren nicht dargestellt.
  • Wird in einer ersten alternativen Variante ein zentral angeordnetes Kegel-Pfanne-Verbindungselement vorgesehen, so werden zwei Drähte, die in einem 90°-Winkel versetzt zueinander auf einem Kreis um die Längsachse angeordnet werden, vorgesehen. Das zweite Gehäuseteil 2 wird über das Kegel-Pfanne-Verbindungselement im Zentrum um die Längsachse 17 gekippt. Das Kippen um eine der beiden Achsen, welche senkrecht zur Längsachse und bei keiner Ausrichtung in der Befestigungsebene 35 liegen, wird von einem sich zusammenziehenden Draht erreicht, wobei diesem eine Feder in gleichem Hebelverhältnis auf der gegenüberliegenden Seite entgegenwirkt. Dieses Prinzip wirkt um beide Achsen. Dies bedeutet, jedem Draht ist auf der gegenüberliegenden Seite ein Federelement zugeordnet.
  • In einer zweiten alternativen Ausgestaltung sind ein zentral angeordnetes Kegel-Pfanne-Verbindungselement sowie vier Drähte in einer 90°-Anordnung auf einem Kreis um die Längsachse 17 vorgesehen. Das System wird in der Startkonfiguration über den verschraubten Freigabemechanismus gehalten. Dabei sind die Gehäuseteile jedoch nicht auf Anschlag gebracht. Der Bolzen 9 wird derart getrennt, dass er mit dem Schaft 3 in seinem Hüllzylinder kippen kann. Es sind über das zentrale Kegel-Pfanne-Verbindungselement als Wippe jeweils zwei Drähte im gleichen Hebelverhältnis als Hebel miteinander verbunden. Diese arbeiten antagonistisch. Dabei kann in beliebiger Position die angelegte Spannung unterbrochen werden. Hierdurch ergibt sich ein leistungsloser Betrieb.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    erstes (unteres) Gehäuseteil
    2
    zweites (oberes) Gehäuseteil
    3
    Fixierelement für Frangibolt-Mechanismus
    4
    Gehäuse des Freigabemechanismus 9 (Frangibolt-Gehäuse)
    5
    Aktuator des Freigabemechanismus 9 (Frangibolt-Aktuator)
    6
    SMA-Draht
    7
    SMA-Draht
    8
    Gewindestift
    9
    Freigabe-Mechanismus (Bolzen)
    10
    Feder
    11
    Schraube
    12
    Schraube
    13
    Unterlegscheibe
    14
    Unterlegscheibe
    15
    Unterlegscheibe
    16
    SMA-Draht
    17
    Längsachse
    18
    erstes Ende
    19
    zweites Ende
    20
    Anschlussleitung
    21
    Stromquelle
    22
    Spalt
    23
    Kanal für SMA-Draht
    24
    Ausnehmung
    25
    Wand, umlaufend
    26
    Boden der Ausnehmung 24
    27
    Ausnehmung im Boden 26 zur Aufnahme/Führung der Feder 10
    28
    Vorsprung
    29
    Ausnehmung im Vorsprung 28 zur Aufnahme/Führung der Feder 10
    30
    Vorsprung zur Aufnahme und Fixierung eines Drahts
    31
    Vorsprung zur Aufnahme und Fixierung eines Drahts
    32
    Neigungsachse
    33
    Befestigungsebene senkrecht zur Längsachse 17 zur Befestigung an Nutzkomponente
    34
    schiefe Ebene, senkrecht zur Neigungsachse 32 zur Befestigung an Nutzkomponente
    35
    Befestigungsebene, senkrecht zur Längsachse 17, zur Befestigung an Träger
    36
    Kippvorrichtung
    37
    Winkel
    38
    Ausnehmung
    39
    Oberseite
    40
    Mutter oder Bolzenkopf

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Nutzkomponente, insbesondere eines optischen Elements oder einer elektrischen oder chemischen Schubdüse, umfassend: – ein erstes Gehäuseteil (1), das an einem ersten Ende (18) zur ortsfesten Anordnung an einem Träger, insbesondere einem Raumfahrzeug, ausgebildet ist; – ein zweites Gehäuseteil (2), das an einem zweiten Ende (19) zur Verbindung mit der Nutzkomponente ausgebildet ist; – wobei das erste Ende (18) und das zweite Ende (19) bezogen auf eine Längsachse (17) an entgegengesetzten Seiten der Vorrichtung zum Liegen kommen; – eine Kippvorrichtung (36), die das erste und das zweite Gehäuseteil (1, 2) mechanisch miteinander verbindet und ein definiertes Ausrichten und Halten der Relativposition des zweiten Gehäuseteils (2) relativ zu dem ersten Gehäuseteil (1) ermöglicht, wobei die Kippvorrichtung (36) als Aktuator eine Anzahl an Drähten (6, 7, 16) aus einer Formgedächtnislegierung umfasst, wobei die Länge eines jeden der Anzahl an Drähten (6, 7, 16) individuell durch eine jeweilige Bestimmung des Widerstands, der als Regelgröße in einem Regelkreis verarbeitbar ist, einstellbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) jeweils mechanisch fest mit dem ersten und dem zweiten Gehäusebauteil (1, 2) verbunden ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) aus einer Nickel-Titan-Legierung (NiTi) bestehen.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) parallel zu der Längsachse (17) der Vorrichtung angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) gleich dick sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Kippvorrichtung (36) zumindest ein Federelement (10), das das erste und das zweite Gehäuseteil (1, 2) auseinander zu drücken sucht, und/oder ein Kegel-Pfanne-Verbindungselement, das eine beliebige Verschwenkung des zweiten Gehäuseteils (2) relativ zu dem ersten Gehäuseteil (1) ermöglicht, umfasst.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das erste und das zweite Gehäuseteil (1, 2) über einen Freigabemechanismus (4, 5, 9) miteinander verbunden sind, welcher in einer Startkonfiguration eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils (1, 2) blockiert und in einer Betriebskonfiguration eine Relativbewegung des ersten und des zweiten Gehäuseteils (1, 2) ermöglicht.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das erste und das zweite Gehäuseteil (1, 2) zumindest in der Betriebskonfiguration über die Kippvorrichtung zueinander beabstandet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, bei der die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) in der Startkonfiguration nicht gespannt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, bei der nach Auslösung des Freigabemechanismus (4, 5, 9) das zumindest eine Federelement (10) die Anzahl an Drähten (6, 7, 16) spannt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der die Kippvorrichtung (36) eine zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil (1, 2) vorgespannte Druckfeder (10) umfasst, die zentral im Bereich der Längsachse (17) der Vorrichtung angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der die Kippvorrichtung (36) drei Drähte (6, 7, 16) umfasst, die äquidistant auf einem Kreis um die Längsachse (17) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der das Kegel-Pfanne-Verbindungselement zentral im Bereich der Längsachse (17) der Vorrichtung angeordnet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der die Kippvorrichtung (36) zwei Drähte umfasst, wobei die zwei Drähte auf einem Kreis um die Längsachse um 90° versetzt zueinander angeordnet sind und wobei jedem der Drähte eine Feder zugeordnet ist, die bezogen auf die Längsachse auf dem Kreis dem zugeordneten Draht gegenüber angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der die einem Draht zugeordnete Feder im gleichen Hebelverhältnis auf der dem Draht gegenüber liegenden Seite diesem entgegen wirkt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der die Kippvorrichtung vier Drähte umfasst, die auf einem Kreis um die Längsachse der Vorrichtung äquidistant verteilt sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15, bei der über das zentral angeordnete Kegel-Pfanne-Verbindungselement als Wippe jeweils zwei gegenüberliegenden Drähte im gleichen Hebelverhältnis als Hebel miteinander verbunden sind, die antagonistisch arbeiten.
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