DE102011050537B3 - Geschütz und militärisches Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Geschütz mit einem Unterbau (30) und einem gegenüber dem Unterbau (30) drehbar gelagerten Turm (10), der eine schließbare Öffnung (12) aufweist, wobei die Öffnung (12) durch ein an dem Unterbau (30) angeordnetes Schließelement (20) verschließbar ist. Einen weiteren Gegenstand der Erfindung bildet ein Militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz (4), das einen Unterbau (30) und einen gegenüber dem Unterbau (30) drehbar gelagerten Turm (10) mit einer schließbaren Öffnung (12) aufweist, wobei die Öffnung (12) durch ein an dem Unterbau (30) angeordnetes Schließelement (20) verschließbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Geschütz mit einem Unterbau und einem gegenüber dem Unterbau drehbar gelagerten Turm, der eine schließbare Öffnung aufweist. Einen weiteren Gegenstand der Erfindung bildet ein militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz, das einen Unterbau und einen gegenüber dem Unterbau drehbar gelagerten Turm mit einer schließbaren Öffnung aufweist.
- Aus der
DE 44 26 607 A1 ist, ein motorisiertes Pannenhilfegerät bekannt, welches insbesondere bei Panzern verwendet wird und ein Fahrgestellt sowie eine abnehmbare Plattform aufweist. - Geschütze mit Waffen größeren Kalibers, wie z. B. Artilleriegeschütze, Haubitzen oder Kampfpanzer, weisen üblicherweise einen drehbar auf einem Unterbau angeordneten Turm auf, in welchem die Waffe in Azimut und Elevation richtbar aufgenommen ist.
- Der Turm ist üblicherweise geschlossen ausgebildet, so dass die im Inneren des Turms liegenden Komponenten, beispielsweise teilautomatisiert arbeitende Ladevorrichtungen usw., vor Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind. Um dem Bedienpersonal einen Zugang zum Turminneren zu ermöglichen, weist der Turm in der Regel eine schließbare Öffnung beispielsweise in Form einer an dem Turm angelenkten Heckluke auf. Durch Öffnen der Heckluke wird für das Bedienpersonal ein Zugang zum Inneren des Turms geschaffen, um beispielsweise die Waffe zu betätigen, Munitionskörper im Inneren des Turms einzulagern, von Zeit zu Zeit erforderliche Wartungstätigkeiten durchzuführen usw. Aufgrund der teilweise hoch über dem Boden angeordneten Öffnung kann es nach dem Öffnen der Luke zudem erforderlich sein, dass das Bedienpersonal unter Verwendung einer Steighilfe, beispielsweise in Form einer Leiter, in das Innere des Turms eintritt.
- Um die beim Verschuss von Munitionskörpern entstehenden, teilweise erheblichen Rückstosskräfte abzuleiten, ist es aus der
WO 03/025494 A1 - Bei solchen Geschützen ergeben sich damit für das Bedienpersonal zunächst einige Vorbereitungstätigkeiten, bevor sich das Geschütz in einem Zustand der Kampfbereitschaft befindet. Zunächst werden die Abstützvorrichtungen zur Abstützung des Unterbaus betätigt. Anschließend wird die Öffnung des Turms geöffnet, wonach das Bedienpersonal dann ggf. unter Zuhilfenahme einer an der Öffnung anzusetzenden Steighilfe in das Innere des Turms eintreten und erst dann die Waffe bedienen kann.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft durchzuführenden Tätigkeiten zu vereinfachen.
- Bei einem Geschütz der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Öffnung durch ein an dem Unterbau angeordnetes Schließelement verschließbar ist.
- Über das an dem Unterbau angeordnete Schließelement können die Vorgänge beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft vereinfacht werden, da das Schließelement nach dem Öffnen der Turmöffnung als Abstützung und/oder Steighilfe dienen kann. Auf diese Weise wird mit Öffnen der Öffnung gleichsam eine Abstützung und/oder Steighilfe erreicht, ohne dass hierzu separate Vorbereitungen durchzuführen wären. Das Geschütz lässt sich mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen.
- Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausgestaltung erwiesen, bei welcher das Schließelement zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement in der Offenstellung eine den Unterbau gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet. Das Schließelement kann hydraulisch bewegbar sein und in der Offenstellung eine Stütze zum Ableiten der beim Verschießen von Munitionskörpern auftretenden Abschussreaktionskräfte in den Untergrund bilden.
- Gemäß einer konstruktiv vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schließelement schwenkbar an dem Unterbau angelenkt. Das Schließelement kann über ein Scharnier mit dem Unterbau gelenkig verbunden sein.
- In diesem Zusammenhang ist es ferner von konstruktivem Vorteil, wenn das Schließelement um eine Achse verschwenkbar ist, welche in einer Indexstellung des Turms quer zur Rohrseelenachse der in dem Turm gehaltenen Waffe angeordnet ist. In der Indexstellung befindet sich die Waffe bzw. deren Rohrseelenachse mittig über dem Unterbau, der Azimutrichtwinkel beträgt 0°. In dieser Stellung nimmt das Geschütz eine kompakte, für Überführungs- oder Marschfahrten geeignete Stellung ein. Durch die quer bzw. senkrecht dazu ausgerichtete Schwenkachse kann eine heckseitig am Turm angeordnete Öffnung geschlossen werden.
- Vorteilhaft ist ferner eine Ausgestaltung, bei welcher die Öffnung in der Indexstellung des Turms mit dem Schließelement verschließbar ist. Zum Transport kann der Turm in eine vorgegebene Indexstellung überführt werden, in welcher die Öffnung derart gegenüber dem Schließelement ausgerichtet ist, dass sie durch das Schließelement verschlossen werden kann. Beim Öffnen der Öffnung schwenkt das Schließelement aus der Rotationskontur des Turms, so dass dieser anschließend azimutal gerichtet werden kann.
- Um dem Bedienpersonal den Zugang in das Innere des Geschützes zu erleichtern, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Schließelement in der Offenstellung einen Aufgang zur Erleichterung des Einstiegs in den Turm bildet. Für das Bedienpersonal ist es nicht erforderlich, zunächst in einem gesonderten Vorbereitungsschritt eine Steighilfe zu beschaffen und im Bereich der Öffnung zu positionieren. Der Aufgang kann an der Innenseite des Schließelements angeordnet und gemäß einer konstruktiven Ausgestaltung nach Art einer Treppe oder Leiter ausgebildet sein.
- Bevorzugt weist das Schließelement eine Ausrüstungsaufnahme zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen auf, wodurch zusätzlicher Stauraum zur Verfügung gestellt werden kann. Besonders bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der die Aufrüstungsaufnahme in der Offenstellung des Schließelements von der Außenseite des Turms her zugänglich ist.
- Für den Transport des Geschützes hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Unterbau als Transportplattform ausgebildet ist, so dass die Geschütz nach Art eines standardisierten Transportcontainers mittels eines entsprechenden Transportfahrzeugs verladen und transportiert werden kann.
- Bei einem militärischen Fahrzeug der eingangs genannten Art wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Öffnung durch ein an dem Unterbau angeordnetes Schließelement verschließbar ist.
- Über das an dem Unterbau angeordnete Schließelement können die Vorgänge beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft vereinfacht werden, da das Schließelement nach dem Öffnen der Turmöffnung als Abstützung und/oder Steighilfe dienen kann. Auf diese Weise wird mit Öffnen der Öffnung gleichsam eine Abstützung und/oder Steighilfe erreicht, ohne dass hierzu separate Vorbereitungen durchzuführen wären. Das Geschütz lässt sich mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen.
- Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug können darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Geschütz beschriebenen Ausgestaltungen zur Anwendung kommen.
- Weiter wird vorgeschlagen, dass der Unterbau an einer Ladefläche des Fahrzeugs angeordnet ist. Der Unterbau kann dabei in der zuvor beschriebenen Weise nach Art einer von der Ladefläche lösbaren Transportplattform oder fest an dem Transportfahrzeug ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines mit den Längsträgern des Fahrzeugs fest verbundenen Unterbaus.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert werden. Darin zeigen:
-
1 in perspektivischer Darstellung ein militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz in dessen Indexstellung, -
2 in perspektivischer Darstellung eine weitere Ansicht des Fahrzeugs aus der1 , -
3 in perspektivischer Darstellung eine weitere Ansicht des Fahrzeugs aus der1 , in welcher sich das Schließelement in der Schließstellung befindet, -
4 eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß3 , -
5 eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß4 , in welcher sich das Schließelement in einer Zwischenstellung befindet, -
6 eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß4 , in welcher sich das Schließelement in der Offenstellung befindet. - In der
1 ist ein als Transportfahrzeug ausgebildetes militärisches Fahrzeug1 mit einer Fahrerkabine2 sowie einer im Bereich hinter der Fahrerkabine2 angeordneten Ladefläche3 zur Aufnahme von Lasten dargestellt. Im Bereich der Ladefläche3 ist ein Geschütz4 aufgenommen, bei welchem es sich um ein sog. Leichtgeschütz handelt, welches während der Schussabgabe zur Ableitung der sich ergebenden Abschussreaktionskräfte abgestützt werden muss. - Das Geschütz
4 besteht aus einem oberhalb eines Unterbaus30 angeordneten und gegenüber dem Unterbau30 drehbar gelagerten Turm10 , in welchem eine Waffe11 in Elevation und Azimut richtbar gelagert ist. Der Turm10 und der Unterbau30 bilden insoweit eine Lafettierung der Waffe4 . - In der in
1 dargestellten Position befindet sich das Geschütz4 in einer Indexstellung, in welcher der Turm10 bzw. die Rohrseelenachse R der Waffe11 parallel zur Fahrzeuglängsachse des Fahrzeugs1 bzw. zur Längsachse des Unterbaus30 ausgerichtet ist. In der Indexstellung nimmt das Geschütz4 eine kompakte Stellung ein, so dass sich diese insbesondere für Überführungsfahrten oder Marschfahrten eignet. - Wie der Darstellung insbesondere in
2 zu entnehmen ist, ist der Turm10 im Bereich seiner der Waffe11 gegenüberliegenden Rückseite offen ausgebildet. Der Turm10 weist eine Öffnung12 auf, welche sich über die gesamte Rückseite des Turms10 erstreckt. Über die Öffnung12 kann das Bedienpersonal in den Innenraum13 des Turms10 gelangen. Ferner ist es möglich, Munitionskörper durch die Öffnung12 in den Innenraum13 des Turms10 zu verbringen. Im Innenraum13 sind Magazine zur Bevorratung von Munitionskörpern, eine teilautomatisierte Ladevorrichtung zum Laden der Waffe11 sowie Bedieneinrichtungen zur Steuerung des Geschützes4 angeordnet. - Um den Innenraum
13 während des Transports des Geschützes4 vor Witterungseinflüssen und Schmutzeintrag zu schützen, ist ein als Klappe ausgebildetes Schließelement20 vorgesehen, welches zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist. In der Schließstellung bildet das Schließelement20 einen staubdichten Verschluss der Öffnung12 des Turms10 , so dass der Innenraum des Turms10 selbst bei länger andauernden Einsätzen in staubigen Wüstenregionen nicht verunreinigt wird, vgl.3 . - Das Schließelement
20 ist an dem Unterbau30 des Geschützes4 um eine Schwenkachse S gelenkig angelenkt, wozu zwischen dem Schließelement20 und dem Unterbau30 ein Scharnier27 vorgesehen ist. Um die Waffe11 in azimutaler Richtung richten zu können, ist es daher erforderlich, zunächst das Schließelement20 aus der Rotationskontur des Turms10 in eine Offenstellung zu verschwenken, was nachfolgend noch näher erläutert werden wird. - Zunächst befindet sich der Turm
10 in der Indexstellung. Das Schließelement20 ist in den Bereich vor die Öffnung12 verschwenkt und verschließt den Turm20 nach Art einer Heckklappe, vgl.4 . Das Schließelement20 befindet sich innerhalb der Rotationskontur des Turms10 , weshalb der Turm10 in dieser Stellung nicht um die Azimutrichtachse T gedreht werden kann. In dieser Stellung kann das Geschütz4 durch das Fahrzeug1 zu einem Einsatzort verbracht werden. Um das Geschütz4 nun am Einsatzort in Kampfbereitschaft zu versetzen, muss das Schließelement20 zunächst um die Schwenkachse S aus dem Drehbereich des Turms10 heraus verschwenkt werden. - Das Verschwenken des Schließelements
20 aus dessen Schließstellung erfolgt über einen in den Figuren nicht dargestellten Antriebsmechanismus, der aufgrund des erheblichen Gewichts des Schließelements20 hydraulisch ausgebildet ist. Durch Betätigung des Antriebsmechanismus wird das Schließelement20 zunächst in die in der5 gezeigte Zwischenstellung verbracht, in welcher die Öffnung12 freigegeben ist und sich das Schließelement nur noch teilweise in der Rotationskontur des Turms10 befindet. In dieser Zwischenstellung ist eine Azimutrichtbewegung des Turms20 in einem eingeschränkten Winkelbereich bereits möglich. - Um das Geschütz
4 für die Schussabgabe in einen Zustand der Kampfbereitschaft zu versetzen, ist es zur Ableitung der sich ergebenden Abschussreaktionskräfte zudem erforderlich, eine Abstützung des Unterbaus30 gegenüber dem Boden vorzusehen. Denn bei Leichtgeschützen4 ist die Masse des Unterbaus30 im Gegensatz zu beispielsweise kettengetriebenen Kampfpanzern oder Panzerhaubitzen nicht ausreichend, um die sich ergebenden Rückstosskräfte aufzunehmen. - Die erforderliche Abstützung wird in einfacher Weise durch weiteres Verschwenken des am Unterbau
30 angelenkten Schließelements20 in die in der6 dargestellte Offenstellung erreicht, in welcher sich das Schließelement20 über eine Stützplatte23 auf dem Boden abstützt und eine Stütze zur Ableitung der Abschussreaktionskräfte bildet. - Bei dem Ausführungsbeispiel ist das Schließelement
20 derart am Unterbau30 angeordnet, dass es sich in der Indexstellung des Turms10 auf einer der Waffe11 gegenüberliegenden Seite des Turms10 befindet und insoweit eine heckseitige Abstützung bildet. Aufgrund der heckseitigen Abstützung und der flächigen Abstützung über die sich über etwa die halbe Fahrzeug- bzw. Geschützbreite ersteckende Stützplatte, ist eine sichere Schussabgabe in einem azimutalen Richtbereich der Waffe von bis zu +/–15° aus der Indexstellung möglich. - Um die teilweise erheblichen Abschussreaktionskräfte sicher ableiten zu können, ist die Stützplatte
23 über zwei an dem Schließelement20 parallel verlaufend angeordnete Träger24 mit dem Gelenk27 verbunden. Die Träger24 sind als steife Stahlträger ausgebildet und können einen offenen oder hohlen Querschnitt aufweisen. Um die zu verschwenkende Masse gering zu halten, sind die Träger24 beim Ausführungsbeispiel mit Ausnehmungen versehen. - Wie die Darstellung insbesondere in
2 erkennen lässt, bildet das Schließelement20 in der Offenstellung nicht nur eine Stütze zu Ableitung der Abschussreaktionskräfte, sondern gleichzeitig einen Aufgang in den vergleichsweise hoch über dem Boden liegenden Turm10 . Hierzu ist an dem Schließelement20 im Bereich zwischen den Trägern24 eine Treppe21 angeordnet, über welche das Bedienpersonal auf einfache Weise in den erhöhten Innenraum13 des Turms10 gelangen kann. Die Treppe ist derart an dem Schließelement20 angeordnet, dass sie in der Offenstellung nach außen gerichtet ist, wodurch sie eine Steighilfe für das Bedienpersonal bildet. - Ferner weist das Schließelement
20 zu beiden Seiten hin nach Art von Winkelblechen gegeneinander abgewinkelte Bereiche25 ,26 auf. Der eine Bereich25 verläuft in der Schließstellung in etwa horizontal oberhalb einer Bodenplatte14 des Turms10 . Im Wesentlichen senkrecht zu den Bereichen25 sind weitere plattenförmige Bereiche26 vorgesehen, die in der Schließstellung im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind die Öffnung12 des Turms12 nach Art eines Deckels verschließen. In den Bereichen seitlich neben der Treppe21 sind darüber hinaus Ausrüstungsaufnahmen22 zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen vorgesehen. Durch die Ausrüstungsaufnahmen22 kann zusätzlicher Stauraum bereitgestellt werden. Die Aufrüstungsaufnahmen22 sind in der Schließstellung des Schließelements20 von der Innenseite des Turms10 und in der Offenstellung des Schließelements20 von der Außenseite des Turms10 her zugänglich. - Das vorstehend beschriebene Geschütz
4 weist ein Schließelement20 auf, welches nach dem Öffnen der Turmöffnung12 als Abstützung und Steighilfe dient. Es ist nicht erforderlich, weitere Maßnahmen zur Abstützung des Unterbaus30 zu unternehmen und Steighilfen an dem Geschütz4 anzusetzen. Das Geschütz4 lässt sich somit allein durch Öffnen der Turmöffnung12 mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Fahrzeug
- 2
- Fahrerkabine
- 3
- Ladefläche
- 4
- Geschütz
- 10
- Turm
- 11
- Waffe
- 12
- Öffnung
- 13
- Innenraum
- 14
- Bodenplatte
- 20
- Schließelement
- 21
- Treppe
- 22
- Ausrüstungsaufnahme
- 23
- Stützplatte
- 24
- Träger
- 25
- Bereich
- 26
- Bereich
- 27
- Scharnier
- 30
- Unterbau
- R
- Rohrseelenachse
- S
- Schwenkachse
- T
- Azimutrichtachse
Claims (11)
- Geschütz mit einem Unterbau (
30 ) und einem gegenüber dem Unterbau (30 ) drehbar gelagerten Turm (10 ), der eine schließbare Öffnung (12 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (12 ) durch ein an dem Unterbau (30 ) angeordnetes Schließelement (20 ) verschließbar ist. - Geschütz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (
20 ) zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement (20 ) in der Offenstellung eine den Unterbau (30 ) gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet. - Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (
20 ) schwenkbar an dem Unterbau (30 ) angelenkt ist. - Geschütz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (
20 ) um eine Achse (S) verschwenkbar ist, welche in einer Indexstellung des Turms (10 ) quer zur Rohrseelenachse (R) der in dem Turm (10 ) gehaltenen Waffe (11 ) angeordnet ist. - Geschütz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
12 ) in der Indexstellung über das Schließelement (20 ) verschließbar ist. - Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (
20 ) in der Offenstellung einen Aufgang zur Erleichterung des Einstiegs in den Turm (10 ) bildet. - Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (
20 ) eine Ausrüstungsaufnahme (22 ) zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen aufweist. - Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (
30 ) als Transportplattform ausgebildet ist. - Militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz (
4 ), das einen Unterbau (30 ) und einen gegenüber dem Unterbau (30 ) drehbar gelagerten Turm (10 ) mit einer schließbaren Öffnung (12 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (12 ) durch ein an dem Unterbau (30 ) angeordnetes Schließelement (20 ) verschließbar ist. - Militärisches Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschütz (
4 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 8 ausgebildet ist. - Militärisches Fahrzeug nach Anspruch 9 oder Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (
30 ) an einer Ladefläche des Fahrzeugs angeordnet ist.
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