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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schläger für
Ballspiele, insbesondere einen Tennis-Badminton-, Racketball- oder
Squash-Schläger.
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Derartige
Ballspielschläger weisen typischerweise einen Rahmen, der
einen Schlägerkopf bzw. Kopfbereich bildet, sowie einen
Griffbereich auf. Ferner können derartige Schläger
einen zwischen dem Kopfbereich und dem Griffbereich angeordneten
Hals- oder Herzbereich bzw. eine Gabel aufweisen. Der Schlägerkopf
definiert dabei eine Bespannungsebene, in der die Bespannung des
Schlägers angeordnet wird. Zur Aufnahme der Saiten der
Bespannung sind am Rahmen in der Bespannungsebene liegende Durchgangslöcher
zur Durchführung von Bespannungssaiten vorgesehen.
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Darüber
hinaus ist bekannt, dass es von Vorteil sein kann, die Brücke
mit einer mechanischen Unterbrechung bzw. einem Spalt auszubilden
und optional zusätzlich ein Dämpfungsmaterial
in die Brücke einzubringen.
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So
offenbart beispielsweise die
US 5,282,617 einen
Ballspielschläger mit einem Kopfbereich, einem Griffabschnitt
und zwei Armabschnitten, die in einer V-Form arrangiert sind und
deren Enden in den Griffabschnitt übergehen und sich dort
vereinigen. Der Schläger weist weiter einen gefederten
Arm auf, der sich von dem Übergangsgebiet der beiden Armabschnitte
in Richtung des Kopfbereichs erstreckt. Dieser gefederte Arm bildet
an seinem Ende ein Joch bzw. eine Brücke aus, das bzw.
die einen Teil der Saiten aufnimmt. Durch die Federung wird angeblich
eine verlängerte Verweilzeit des Balles im Saitenbett erzielt.
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Ferner
beschreibt zum Beispiel die
US 5,779,572 einen
Sportschläger mit einer gespaltenen Brücke, die
eine Unterbrechung aufweist, in der ein Einsatzteil angebracht ist,
das bewirken soll, dass die Belastung des Arms des Spielers während
des Spiels reduziert wird.
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Die
US 4,311,308 beschreibt
einen Tennisschläger mit einem Einsatzstück im
Herzbereich, an dem zumindest einige Saiten befestigt werden können.
Dieses Einsatzstück kann in Form eines Gelenks mit einer
Gelenkachse in der Bespannungsebene und im wesentlichen parallel
zur Schlägerlängsachse ausgebildet sein. Das Einsatzstück
soll auf Grund des Impulses eines eintreffenden Balles eine elastische
Deformation erfahren können, und zwar in eine Richtung
senkrecht zur Bespannungsebene.
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Die
US 5,133,552 offenbart einen
Tennisschläger, dessen Rahmen im Herzbereich gekrümmte
Aussparungen aufweist. Ein Jochstück (bzw. eine Brücke)
hat gekrümmte Enden, die im wesentlichen an die Krümmung
dieser Aussparungen angepasst ist. Zwischen den Joch-Enden und den
Aussparungen des Rahmens ist eine Elastomer-Dämpfungsscheibe
vorgesehen. Diese soll dazu beitragen, Stöße und
Vibrationen im Schläger zu vermindern.
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Die
FR 2 845 610 beschreibt
einen Tennisschläger, dessen Rahmen eine Gabel mit zwei
Armen umfasst. Ein Steg vervollständigt den Rahmen zwischen
den beiden Armen, wobei die Verbindung zwischen dem Steg und den
Armen mindestens eine mechanische Unterbrechung aufweist. Optional
ist zwischen dem Steg und den Armen jeweils ein elastisches Verbindungsstück
vorgesehen.
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Üblicherweise
ist der Rahmen eines solchen Schlägers aus einem Rahmenprofil
gebildet, das häufig aus einem kohlefaserverstärktem
Kunststoffmaterial in einer Formpresse im Schlauchblasverfahren
hergestellt wird. Dabei wird gewöhnlich die Brücke
zusammen mit dem restlichen Rahmen gepresst und dabei mit diesem
verbunden. Eine Alternative ist das nachträglich Anschrauben
eines auf andere Weise hergestellten Brückenabschnittes.
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So
beschreibt beispielsweise die
US 4,209,170 einen
Tennisschläger mit einem Brückeneinsatzstück
aus einem Elastomer, das mit Hilfe von Befestigungselementen am
Rahmen des Schlägers angebracht wird.
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Mit
den aus dem Stand der Technik bekannten Schlägern sind
eine optimale Ballführung, eine optimale Steifigkeit bzw.
ein optimales Dämpfungsverhalten eines Schlägers
jedoch nicht erfüllt, so dass Treffsicherheit, Impulsabsorption
und Handhabbarkeit bzw. Spielverhalten dieser bekannten Schläger
weiterhin verbesserungswürdig sind. Bei den aus dem Stand
der Technik bekannten Schlägern ist weiterhin kein optimales
Beschleunigungsvermögen, das vom Schläger auf
den Ball übertragbar ist, gegeben. Insbesondere ist es
bei bereits bekannten Schlägern noch nicht möglich,
die durch den Aufprall des Balles auf den Schläger und
die damit verbundene Impulsabsorption verursachte Deformation des Schlägerrahmens
gezielt zu kontrollieren bzw. den Impuls effektiv in Schlagkraft
umzusetzen.
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Ferner
ist das bekannte Verfahren zur Herstellung eines Schlägers,
bei dem der gesamte Rahmen in einem Arbeitsschritt im Schlauchblasverfahren
produziert wird, von Nachteil, da die Anbindung des Brückenabschnittes
an den restlichen Rahmen arbeitsintensiv ist und oftmals zu fehlerhaften
Nähten oder Brüchen am Übergang führen
kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weiter
verbesserten Ballspielschläger, insbesondere einen verbesserten
Tennis-, Badminton-, Racketball- und Squash-Schläger zur
Verfügung zu stellen. Weitere oder zusätzliche
Aufgaben der Erfindung sind, einen Schläger zur Verfügung
zu stellen, der die Nachteile des Standes der Technik überwindet,
der eine verbesserte Handhabbarkeit bzw. optimierte Spieleigenschaften
aufweist, der eine hervorragende Ballführung und -beschleunigung
ermöglicht. Ferner ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von Ballspielschlägern
bereitzustellen, das die oben erwähnten Nachteile bei herkömmlichen
Verfahren beseitigt oder zumindest minimiert und das einfach und
kostengünstig durchzuführen ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche
gelöst. In den abhängigen Patentansprüchen
sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
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Die
Erfindung betrifft einen Schläger für Ballspiele
mit einem Kopfbereich zur Aufnahme einer eine Bespannungsebene definierenden
Bespannung, einem Griffabschnitt zum Halten des Schlägers und
einem Herzbereich, wobei der Herzbereich zwei Arme und eine Brücke
aufweist und die Brücke an den beiden Armen bezüglich
einer im wesentlichen senkrecht zur Bespannungsebene verlaufenden Achse
dreh- und/oder schwenkbar gelagert ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist dies beispielsweise
dadurch realisiert, dass die Brücke zwei Schenkel umfasst,
die beweglich an den Armen gelagert und über ein Gelenk,
vorzugsweise in der Mitte, miteinander verbunden sind. Die Brücke kann
aber auch auf andere Weise an den Armen angebracht sein, die eine
entsprechende dreh- bzw. schwenkbare Lagerung erlaubt. Dabei soll
allerdings die Brücke vom Rahmen allein gehalten werden.
Das bedeutet, die Brücke soll nicht etwa von den Saiten an
den Rahmen gepresst werden und sich im unbespannten Zustand des
Schlägers von diesem lösen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Schläger
für Ballspiele, insbesondere ein Tennis- oder Squash-Schläger,
mit einem Kopfbereich zur Aufnahme einer eine Bespannungsebene definierenden
Bespannung, einem Griffabschnitt zum Halten des Schlägers
und einem Herzbereich mit zwei Armen und einer Brücke bereitgestellt,
wobei die Arme jeweils eine Öffnung aufweisen, in die Endabschnitte
der Brücke eingeführt sind.
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Vorteilhafter
Weise sind bei den oben beschriebenen Ausführungsformen
die Brücke und die beiden Arme über je ein Dämpfungsteil
bzw. Einpass-Stück miteinander verbunden. Das Dämpfungsteil
kann dabei zwischen der Brücke und Lagerstelle angebracht
sein oder direkt in die Lagerung integriert sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Öffnungen
kopfseitige und griffseitige Ränder auf und die Endabschnitte
der Brücke bilden mit den kopfseitigen Rändern
einen Formschluss. Dabei kann zwischen den Endabschnitten der Brücke
und den griffseitigen Rändern der Öffnungen ein
Freiraum bestehen bleiben. Dieser kann der Aufnahme eines Dämpfungsteiles
bzw. eines Einpass-Stücks dienen. Dadurch lässt
sich eine Bewegung der Brücke in Richtung Griff verhindern
bzw. dämpfen.
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Die
Brücke kann z. B. aus kohlefaserverstärktem oder
glasfaserverstärktem Kunststoff oder einem anderen geeigneten,
vorzugsweise elastischen Material gefertigt sein. Beispielsweise
können hierbei faserverstärkte Kunststoffe, thermoplastische Spritzgussmaterialien
wie Polyamid mit bis zu 50%-iger Verstärkung in Form von
Kurz-Kohlefasern, „Shape-Memory-Alloys" und dergleichen
Verwendung finden. Das Dämpfungsteil besteht vorzugsweise
aus einem Elastomer, z. B. aus Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR)
oder Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM). Vorteilhaft sind auch
thermoplastische Elastomere (TPE) wie z. B. thermoplastische Polyurethane
(TPU).
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Die
Brücke kann gemäß einer ersten Variante
relativ zum Griffabschnitt konvex, insbesondere im Wesentlichen
V- bzw. U-förmig ausgebildet sein, wobei die Öffnung
des V bzw. U in Richtung Kopfbereich weist. In einer zweiten Variante
kann die Brücke relativ zum Griffabschnitt konkav, insbesondere
im Wesentlichen V- bzw. U-förmig ausgebildet sein, wobei die Öffnung
des V bzw. U in Richtung Griffabschnitt weist.
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Die
Brücke kann aber auch andere für das Biegeverhalten
vorteilhafte Formen annehmen, beispielsweise eine Doppel-S-Form
oder allgemein eine Form, bei der die Brücke entlang ihrer
Länge mindestens zwei Wendepunkte aufweist.
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Dabei
ist es erwünscht, dass die dreh- und/oder schwenkbare Lagerung
der Brücke an den beiden Armen zwei Dreh- bzw. Schwenkachsen
bildet, die einen Abstand von mindestens 8 cm, vorzugsweise von
mindestens 10 cm und besonders bevorzugt von mehr als 12 cm haben.
Bei der Dimensionierung der Brücke ist es ferner von Vorteil,
wenn es diese erlaubt, dass die Brücke mindestens 10, vorzugsweise
12 Saiten der Bespannung aufnimmt.
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Wie
bereits erwähnt, sind unterschiedliche Anbringungs- bzw.
Lagerungsmöglichkeiten der Brücke an den Armen
vorgesehen. Dabei ist es aber insbesondere erwünscht, dass
Dreh- bzw. Schwenkbewegungen oder ganz allgemein Deformationen in
der Schläger- bzw. Bespannungsebene zugelassen werden,
wohingegen Dreh- bzw. Schwenkbewegungen aus dieser Ebene heraus
im Wesentlichen vermieden werden sollen. So kann beispielweise die
Brücke an ihren Enden jeweils eine Gabel aufweisen, die
dazu geeignet ist, die Brücke an den beiden Armen zu lagern.
Alternativ können die Arme jeweils einen Vorsprung bzw.
eine Ausbuchtung aufweisen, der bzw. die dazu geeignet ist, die
Brücke mittels entsprechend geformter Endabschnitte an
den beiden Armen zu lagern. Hierzu weisen die Enden der Brücke vorteilhafter
Weise entsprechend geformte Einbuchtungen bzw. Aufnahmeabschnitte
auf, die mit den Ausbuchtungen der Arme bevorzugt formschlüssig zusammenwirken.
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Die
Option, nach der die Arme jeweils eine Öffnung aufweisen,
in die Endabschnitte der Brücke eingeführt sind,
wurde schon angesprochen. In diesem Falle ist es auch möglich,
dass die Brücke hohl und an beiden Enden offen ist, so
dass ein vollständiger Durchgang durch beide Arme und die
Brücke bereitgestellt wird. Je nach Krümmung der
Brücke kann es dann auch möglich sein, dass man
von der Seite des Schlägers durch die Brücke hindurchsehen kann.
Ferner kann der Hohlraum der Brücke aufgrund seiner Form
und/oder mittels einer zusätzlichen darin angebrachten
Einrichtung dazu geeignet sein, einen Klang zu erzeugen, wenn Luft
an den Enden der Brücke vorbeiströmt, indem etwa
eine Schwingung im Hohlraum angeregt wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur
Herstellung eines Schlägers mit den folgenden Schritten:
Herstellen eines Schlägerrahmens mit einem Kopfbereich,
zwei Armen und einem Griffabschnitt im Schlauchblasverfahren; Herstellen
einer Brücke für einen Schlägerrahmen
im Schlauchblasverfahren; und Zusammenfügen der Brücke
und des übrigen Schlägerrahmens.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt
das Zusammenfügen der Brücke und des übrigen
Schlägerrahmens ohne Anbindungslaschen.
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Dabei
geschieht die Herstellung des Rahmens im Schlauchblasverfahren auf
herkömmliche Weise mit den üblichen Parametern.
Die Erfindung basiert auf der Idee, Brücke und Restrahmen
getrennt im Schlauchblasverfahren herzustellen und die resultierenden
beiden Teilstücke anschließend zusammenzufügen.
Dieser Schritt kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt
werden. Denkbar ist zum Beispiel ein Verkleben oder Verschrauben
der Einzelteile oder ein Einpressen der Brücke in einen entsprechenden
passgenauen Aufnahmebereich im Rahmen. Alternativ ist vorgesehen,
die Brücke in Bohrungen bzw. Durchbrüche in den
Armen des Schlägers einzuführen. Zwischenräume
könnten dann beispielsweise durch Spritzgießen
mit einem Elastomer aufgefüllt werden.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, dass auf den am meisten fehleranfälligen Schritt
beim herkömmlichen Schlauchblasverfahren, nämlich
die Anbindung der Brücke an den Restrahmen während
des Schlauchblasverfahrens, verzichtet wird. Da diese Anbindung
häufig zu Rissen oder Brüchen führt,
verursacht sie einen hohen Ausschuss. Dies wird beim erfindungsgemäßen
Verfahren vermieden, da das anschließende Zusammenfügen
der Einzelteile einfach und fehlerfrei durchführbar ist.
Dadurch wird das Verfahren unter anderem auch kostengünstiger.
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Nachstehend
wird ein erfindungsgemäßer Schlager anhand mehrerer
bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen herkömmlichen Ballspielschläger;
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2 eine
Draufsicht auf den Herzbereich eines Ballspielschlägers
gemäß einer bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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3 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung der Funktionsweise des Gelenks
gemäß 2;
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4 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung der Funktionsweise des Gelenks
gemäß einer Variante der Ausführungsform
in 2;
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5 einen
Schnitt durch und eine Seitenansicht auf den Herzbereich eines Ballspielschlägers gemäß einer
weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform;
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6 einen
Schnitt durch den Herzbereich eines Ballspielschlägers
gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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7 einen
Schnitt durch den Herzbereich eines Ballspielschlägers
gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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8 einen
Schnitt durch den Herzbereich eines Ballspielschlägers
gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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9 einen
Schnitt durch den Herzbereich eines Ballspielschlägers
gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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10 eine
Draufsicht auf und einen Querschnitt durch den Herzbereich eines
Ballspielschlägers gemäß einer weiteren
bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform;
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11 einen
perspektivischen Längsschnitt des Herzbereichs eines Ballspielschlägers
gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform;
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12 einen
perspektivische Schnittansicht der Brücke des Schlägers
aus 11;
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13 eine
perspektivische Schnittansicht auf ein Detail der Brücke
aus 12;
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14 eine
perspektivische Schnittansicht eines Details der Brücke
aus 12;
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15 eine
perspektivische Ansicht der Brücke des Schlägers
aus 11; und
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16 eine
perspektivische Ansicht eines Details der Brücke des Schlägers
aus 11.
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1 zeigt
einen herkömmlichen Ballspielschläger, insbesondere
Tennisschläger in Draufsicht. Der Ballspielschläger
weist einen Rahmen auf, der einen im wesentlichen ovalen Schlägerkopf
bzw. Kopfbereich 1, einen Herzbereich 2 und einen
Griffabschnitt 3 ausbildet. Der Rahmen ist vorzugsweise aus
einem Rahmen- bzw. Hohlprofil gebildet. Der Schlägerkopf
definiert eine Bespannungsebene des Schlägers. Zur Aufnahme
der Bespannung weist der Rahmen im Kopfbereich 2 mehrere
im wesentlichen in der Bespannungsebene liegende Durchgangslöcher
(nicht dargestellt) zur Durchführung von Bespannungssaiten
auf. Der Herzbereich 2 des Schlägers ist im wesentlichen
zwischen Kopfbereich 1 und Griffabschnitt 3 angeordnet
und stellt den Verbindungsbereich zwischen diesen dar. Der Herzbereich 2 weist,
wie in 1 dargestellt, eine Öffnung 4 auf. Diese
wird im allgemeinen von zwei Seitenabschnitten bzw. Armen 5 und 6 sowie
einem Verbindungsabschnitt bzw. einer Brücke 7,
die im Kopfbereich 2 des Schlägers angeordnet
ist, gebildet.
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2 zeigt
den Herzbereich einer bevorzugten Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Ballspielschlägers.
Bei diesem umfasst die Brücke zwei Schenkel 10 und 11,
die beweglich an den Armen 5 und 6 gelagert und über
ein Gelenk 20 miteinander verbunden sind. Das in 2 dargestellte
Gelenk ist dabei lediglich beispielhaft und auch auf andere Weise
technisch realisierbar. Bei der dargestellten Variante dieser Ausführungsform
ist die Brücke relativ zum Griffabschnitt konvex, nämlich
U-förmig ausgebildet, wobei die Öffnung des U
in Richtung Kopfbereich weist.
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3 zeigt
eine Prinzipskizze zur Veranschaulichung der Funktionsweise des
Gelenks gemäß 2. Trifft
ein Ball auf die (nicht dargestellte) Bespannung, so wird diese
auf Grund des Impulsübertrags ausgelenkt, was auf die Brücke 7 eine
Kraft in Richtung des Pfeils 12 zur Folge hat. Ein herkömmlicher
Schläger, bei dem die Brücke im Wesentlichen steif
ausgebildet ist, würde darauf mit einer relativ kleinen
Deformation der Brücke reagieren. Da die erfindungsgemäße
Brücke 7 jedoch besagtes Gelenk 20 aufweist,
wird die Brücke 7 der Kraft 12 nachgeben
und sich die Gelenkachse in Richtung des Pfeils 12 bewegen.
Das hat aber auf Grund der konvexen Brückenform zwangsläufig
zur Folge, dass sich die beiden Lagerungspunkte an den Armen 5 und 6 nach
außen, nämlich in Richtung der Pfeile 13 und 14 verschieben.
Dadurch wird der gesamte Kopfbereich 1 des Schlägers
gespreizt, die Rahmenteile bei etwa drei und neun Uhr werden entsprechend
der Pfeile 15 und 16 voneinander weg, d. h. nach
außen gedrückt, wodurch die dazwischen befindlichen Quersaiten
zusätzlich gespannt werden.
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Demzufolge
bewirkt ein Schläger gemäß der in 2 und 3 dargestellten
Ausführungsform ein Abfedern des Ballimpulses auf die Längssaiten bei
gleichzeitiger Impulsverstärkung auf die Quersaiten.
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Entsprechend
einer zweiten Variante dieser Ausführungsform ist die Brücke,
wie in 4 zu sehen, relativ zum Griffabschnitt konkav,
nämlich U-förmig, ausgebildet, wobei die Öffnung
des U in Richtung Griffabschnitt weist. Analog zu den obigen Erläuterungen
ist verständlich, dass der Aufprall eines Balles bei dieser
Variante eine im Wesentlichen umgekehrte Wirkung hat. Die Deformation
der Brücke 7 verursacht ein Zusammenziehen des
Kopfbereiches 1 und somit eine Lockerung der Quersaiten,
wie durch die entsprechenden Pfeile veranschaulicht.
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Es
kann von Vorteil sein, wenn das Gelenk 20 mindestens einen
Endanschlag aufweist, um die Auslenkung des Gelenks zu limitieren
und/oder zu verlangsamen, um so die Deformation der Brücke
gezielt kontrollieren zu können. Demnach ist es erwünscht,
dass das Gelenk Auslenkungen gegenüber der Gleichgewichtslage
im Bereich von –15 bis 15 Grad, vorzugsweise von –10
bis 10 Grad, besonders bevorzugt von –5 bis 5 Grad zulässt.
Ferner kann das Gelenk 20 zu diesem Zweck alternativ oder
zusätzlich eine Federeinrichtung aufweisen, die der Auslenkung
des Gelenks entgegenwirkt. Die Federkonstante dieser Federeinrichtung
liegt im Bereich zwischen 5 und 100 N/cm, bevorzugt zwischen 30
und 70 N/cm. Insbesondere könnten in diesem Zusammenhang
auch nichtlineare Federn bzw. Federeinrichtungen vorteilhaft zum
Einsatz kommen. Ferner ist es möglich, dass die Federeinrichtung
zwei unterschiedliche Arbeitsbereiche umfasst, so dass beispielsweise
Auslenkungen des Gelenks 20 nach innen, d. h. in Richtung
zur Bespannung, einer größeren Federkraft ausgesetzt
sind als Auslenkungen nach außen. Ebensogut können
die Anschläge zur Limitierung der Auslenkung unterschiedliche
Auslenkwinkel nach innen bzw. außen zulassen.
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5 zeigt
eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung im
Längsschnitt. Demnach weisen die Arme 5 und 6 jeweils Öffnungen 5a und 6a bzw.
Durchbrüche auf, in die die Enden der Brücke 7 eingeführt
werden können. Optional befindet sich zwischen den Enden
der Brücke 7 und den Armen 5 und 6 ein
Dämpfungsmaterial 8. Dieses kann beispielsweise
ein Elastomer sein, das einen Teil des von den Saiten aufgenommenen
und dann auf die Brücke übertragenen Impulses
dampft. Vorteilhafter Weise ist der maximale Durchmesser der Brücke 7 und/oder
deren Form so ausgelegt, dass diese sich durch eine der Öffnungen 5a oder 6a in
den fertiggestellten Rahmen einführen lässt. Anschließend
kann die Brücke 7 durch Einfügen des
Dämpfungsmaterials 8 am Rahmen fixiert werden.
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Offensichtlich
kann die Brücke 7 auch eine andere Form aufweisen,
etwa die mit Bezug auf die 2 und 3 beschriebenen
konvexe bzw. konkave Form. Auch eine konkav-konkave Ausführung, wie
in 6 zu sehen, ist möglich. Bei dieser Variante
ist es beispielsweise auch möglich, dass die Brücke 7 hohl
und an beiden Enden offen ist, so dass ein vollständiger
Durchgang 9 durch beide Arme und die Brücke bereitgestellt
wird. Das kann aus ästhetischen Gründen erwünscht
sein. Insbesondere kann dadurch aber auch ein Klang erzeugt werden,
wenn Luft an den Enden der Brücke vorbeiströmt,
indem etwa eine Schwingung im Hohlraum angeregt wird.
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Die
in den 5 und 6 gezeigten Ausführungsformen
bewirken ebenfalls eine dreh- bzw. schwenkbare Lagerung der Brücke,
insbesondere dann, wenn das zusätzliche Dämpfungsmaterial
vorgesehen ist. Da die Brücke 7 nicht starr an
den Armen 5 und 6 montiert ist, kann sie sich,
z. B. durch eine Deformation des Dämpfungsmaterials, relativ
zu diesen bewegen. Durch eine entsprechende Ausgestaltung des Bereichs,
in den das Dämpfungsmaterial eingebracht wird, kann dabei
Einfluss auf die Art der Beweglichkeit genommen werden. Sind beispielsweise
die Enden der Brücke 7 nicht komplett mit Dämpfungsmaterial 8 umhüllt,
sondern etwa, wie in der in 5 gezeigten
Seitenansicht, nur an den längsseitigen Rändern,
so werden insbesondere Dreh- bzw. Schwenkbewegungen mit einer Achse senkrecht
zur Bespannungsebene zugelassen. Weitere Freiheitsgrade werden dahingegen
weitestgehend unterdrückt. Eine weitere Möglichkeit,
auf die Deformationsfreiheitsgrade der Brücke Einfluss
zu nehmen, besteht auch darin, die Brücke entsprechend
elastisch zu fertigen. Dies kann durch Wahl geeigneter Materialien
geschehen, oder z. B. bei einer im Schlauchblasverfahren gefertigten
Brücke durch entsprechende Ausrichtung der Kohlenstofffasern.
Ferner ist es auch vorstellbar, die mit Dämpfungselementen
beweglich gelagerte Brücke mit dem in den 2 bis 4 gezeigten
Gelenk zu kombinieren. Um bessere Biege- bzw. Schwingungseigenschaften
bereitzustellen, kann die Brücke aber auch eine Doppel-S-Form
haben, wie in 7 angedeutet.
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Im
allgemeinen ist es erwünscht, dass die dreh- und/oder schwenkbare
Lagerung der Brücke an den beiden Armen zwei Dreh- bzw.
Schwenkachsen bildet, die einen Abstand von mindestens 8 cm, vorzugsweise
von mindestens 10 cm haben. Bei der Dimensionierung der Brücke
ist es ferner von Vorteil, wenn es diese erlaubt, dass die Brücke
mindestens 10, vorzugsweise 12 Saiten der Bespannung aufnimmt.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in 8 zu
sehen. Demnach ist die Brücke 7 beweglich an den
beiden Armen 5 und 6 gelagert, indem diese in
Einbuchtungen 10 in den Armen 5 und 6 eingepasst
wird. Auch wenn hier kein Dämpfungsmaterial dargestellt
ist, kann ein solches vorgesehen sein, um eine entsprechende Dreh-
oder Schwenkbewegung der Brücke 7 um die Lagerpunkte
zu ermöglichen bzw. durch gezielte Materialeigenschaften
des Dämpfungsmaterials zu kontrollieren.
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Eine
Variante dieser Ausführungsform ist in 9 gezeigt.
Darin weisen die Arme 5 und 6 Ausbuchtungen 11 auf,
die in entsprechende Vertiefungen der Brücke 7 passen.
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Dem
Fachmann wird klar sein, dass bei all diesen Ausführungsformen
und Varianten davon dem Problem Rechnung getragen werden muss, dass
die Brücke in den bereits fertiggestellten Restrahmen eingepasst
werden muss. Dies kann durch entsprechende Dimensionierung, hinreichende
Freiräume, die dann später mit einem Elastomer
gefüllt werden, oder auf ähnliche Weise garantiert
werden. Ist der Restrahmen flexibel genug, z. B. im Falle eines
Aluminiumrahmens, so kann dieser zum Einpassen der Brücke
auch leicht gespreizt werden.
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Eine
andere Lösung dieses Problems ist in 10 skizziert.
Hier besteht die Brücke 7 unter anderem aus zwei
Teilstücken 12 und 13, die an den Brückenenden
zwei Gabeln ausformen, die die Arme 5 und 6 umschließen.
Diese beiden Teilstücke können dann beidseitig
des Schlägers an den Armen positioniert werden und mittels
zweier (oder mehrerer) Befestigungsmechanismen, z. B. Kleben, Klammern, Schrauben,
Nieten oder dergleichen, 14 und 15 fixiert werden.
Auch hier kann zusätzlich ein Dämpfungsmaterial
zwischen den Teilstücken und den Armen eingebracht sein.
Ferner weisen die Teilstücke 12 und 13 nicht
dargestellte Durchgangslöcher zur Befestigung der Saiten
auf.
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11 stellt
eine perspektivische Längsschnittansicht des Herzbereichs
eines Ballspielschlägers gemäß einer
weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
dar. Die beiden Arme 5 und 6 des erfindungsgemäßen
Schlagers weisen Öffnungen 5a und 6a auf.
In die beiden Öffnungen 5a und 6a kann
eine Brücke 7 eingepasst werden. Entsprechend
der Darstellung in 11 geschieht dies besonders
bevorzugt mittels zweier Einpass-Stücke 8, die
die Brücke 7 in den Aussparungen 5a und 6a der
Arme fixieren. Vorzugsweise handelt es sich bei den Einpass-Stücken 8 um
ein Elastomer, das sich entsprechend einpassen bzw. einpressen lässt.
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In
der perspektivischen Schnittansicht der 12 ist
beispielhaft zu sehen, wie diese Fixierung realisiert werden kann.
Bevorzugt weisen die Arme 5 und 6 an den zur Bespannungsebene
hin gerichteten Rändern der Öffnungen 5a und 6a Vertiefungen
bzw. Kerben 5b und 6b auf. In diese lassen sich
die beiden Enden der Brücke 7, die entsprechend
reziprok geformt sind, passgenau bzw. formschlüssig einfügen. Um
einen hinreichenden Halt bzw. eine stabile Fixierung zu garantieren,
werden in die verbleibenden Freiräume bzw. Spalte die erwähnten
Einpass-Stücke 8 eingefügt. Der Schlägerrahmen
sowie die Brücke 7 sind in 12 jeweils
nur zur Hälfte dargestellt, wohingegen die Einpass-Stücke 8 komplett
zu sehen sind. Mit anderen Worten zeigt 12 (wie
auch 14) einen Schläger, der der Länge
nach halbiert wurde und in dessen eine Hälfte anschließend
die beiden Einpass-Stücke 8 eingesetzt wurden.
In 15 ist eine analoge Ansicht ohne Schnitt zu sehen.
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Bevorzugt
kann die Fixierung verbessert werden, indem z. B. die Brücke 7 eine
Nut 7a aufweist, die mit entsprechenden Abschnitten 8a der Einpass-Stücke 8 in
Eingriff treten kann. Dem Fachmann wird dabei klar sein, dass dies
auch auf andere Weise erzielt werden kann, etwa indem die Einpass-Stücke 8 jeweils
eine Nut aufweisen, die mit einer Feder in der Brücke in
Eingriff treten.
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Die 13, 14 und 16 zeigen
Detailansichten der beispielhaften beschriebenen Fixierung der Brücke
gemäß der Erfindung.
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Aus
den 11 bis 14 wird
deutlich, dass in einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung die Öffnungen 5a und 6a so
dimensioniert sein sollen, dass sich die Brücke 7 einfach
in diese einführen lässt. Bevorzugt besteht dabei
insbesondere in Längsrichtung des Schlägers bzw.
der Arme hinreichen Spiel bzw. Freiraum. Die Brücke 7 wird
dann so in die Öffnungen eingepasst, das sie formschlüssig
an den kopfseitigen Rändern der Öffnungen anliegt.
D. h., wenn die Brücke in ihrer vorgesehenen Stellung positioniert
ist, verbleibt ein Freiraum zwischen der Brücke und den
griffseitigen Rändern der Öffnungen. Dieser Freiraum
ist dann insbesondere für die Aufnahme der genannten Einpass-Stücke
geeignet.
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Die
vorliegende Erfindung wirkt sich vorteilhaft auf das Spielverhalten
eines erfindungsgemäßen Schlägers aus,
indem bei diesem gezielt und kontrolliert das Deformationsverhalten
eingestellt werden kann. So ermöglicht einerseits das Dämpfungsmaterial
zwischen Brücke und Armen eine Dämpfung des von
den Saiten auf die Brücke übertragenen Impulses,
wodurch die Belastung des Armes des Spielers reduziert wird. Andererseits
kann die elastische Deformation der Brücke bzw. die Dreh- oder
Schwenkbewegung derselben dazu ausgenutzt werden, den Schlagimpuls
bzw. die Schlagkraft zu erhöhen. Ferner ermöglicht
beispielsweise die Ausführungsform der 2 eine
kontrollierte Beeinflussung des Schwingungsspektrums. Wie bereits
im Zusammenhang mit den 3 und 4 erläutert,
kann bei diesem Schläger die Reaktion der Längs-
bzw. Quersaiten auf den Impuls eines eintreffenden Balles unabhängig
voneinander eingestellt werden. So ist zum Beispiel eine Impulsverstärkung
durch eine zusätzliche Spannung der Quersaiten auf Grund
der Deformation der Brücke möglich (vgl. 3).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 5282617 [0004]
- - US 5779572 [0005]
- - US 4311308 [0006]
- - US 5133552 [0007]
- - FR 2845610 [0008]
- - US 4209170 [0010]